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Die GEMA kassiert für eine Veranstaltung, auf der einzig CC-Musik lief

Im April diesen Jahres spielte ich auf der Veranstaltung „Connected by Netaudio“ in Weimar, die von Jan Stern alias audite im Zuge seiner Diplomarbeit veranstaltet wurde. Es gab im Vorfeld die nachdrückliche Bitte von Jan, dass wirklich nur unter Creative Commons veröffentlichte Musik in dieser Nacht zu spielen sei. Das machte es mir als DJ nicht sonderlich leicht, weil ich Musik ungern derartig kategorisiere, aber ich sagte zu und spielte dort. Wie von Jan gewünscht einzig unter CC lizensierter Musik. Soweit ich das beurteilen kann, hielten sich auch alle anderen der spielenden DJs an diese Vorgabe, gehörte diese schließlich zum Konzept der Veranstaltung.

Ich verbrachte noch den nächsten Vormittag in Weimar und fuhr wieder nach Hause.

Ein paar Wochen später bekam ich eine Mail von Jan, in der er um die konkrete Tracklist meines Sets von diesem Abend bat, da er diese für die GEMA bräuchte, die nun aufgrund der „GEMA-Vermutung“ Lizenzgebühren für diesen erhob. Er brachte ein, dass das ja unsinnig sei, da keiner der gespielten Tracks in Urheberschaft eines GEMA-gemeldeten Künstlers läge. Die GEMA aber wäre nicht die GEMA, wenn sie sich damit zufrieden gegeben hätte und forderte (natürlich) weiterhin eine ordentlich Summe Geld in Höhe von 200 EURO. Jan sollte jeden an diesem gespielten Track einem Urheber zuordnen – und zwar dem jeweiligen Klarnamen, wie eine Mail deutlich macht.

Bezogen auf das Telefonat vom 26.09.2011 teilen wir mit, dass – wie bereits schon dargelgt – eine Prüfung der eingerichten Titellisten nur mit Angabe der bürgerlichen Namen der Urheber und deren Titel erfolgen kann. ES ist zwar möglich, dass ein Mitglied auch unter einem Pseudonym registriert sein kann. Zur Beantragung der Mitgliedschaft ist jedoch stets der bürglerliche Name anzugeben.

Wir verweisen an dieser Stelle nochmals auf die GEMA-Vermutung und fügen eine Information zu dieser Thematik als Anlage bei.

Jan recherchierte daraufhin einige der Urheber, aber eben nicht alle. Wenn man sich vorstellt, was in einer Zeit von gut acht Stunden so an einzelnen Tracks über einen Dancefloor geht, ist das durchaus nachvollziebar, kommt man doch dabei auf locker 100 Tracks. Diesen sollten nun alle den bürgerlichen Namen der Produzenten zugeordnet werden, die zusätzlich dazu auch erstmal noch recherchiert werden müssten. Gemessen daran, dass Netaudio eine sehr internationale Angelegenheit ist, die zudem manchmal mit Infos dieser Art eher geizig umgeht, eine fast unmöglich zu erfüllende Aufgabe. Dazu kommt, dass viele der einstigen Netlabels nicht mehr existieren und die Kommunikationswege zu den Künstlern deshalb abgeschnitten wurden.

Alles kein Problem der GEMA, die beharren trotzdem auf ihrer Forderung und das obwohl nach persönlicher Aussage „des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzende der GEMA, Frank Dostal (im Jahr 2009 gegenüber Jan, Anm. Ronny) , dass sehr wohl auch die Künstlernamen bei Ihnen gelistet sind, selbst wenn die Urheber ihre bürgerlichen Namen angeben müssen.“, wie Jan nach einigem hin und her der zuständigen Sachbearbeitung zu erklären versuchte. Das half alles nichts.

Jan vermutet folgende Beweggründe, wie er in einer Mail an die GEMA schrieb:

Ihnen mangelt es einfach in beiden Fällen an Wille und Interesse, Ihre
Listen mit den von mir zur Verfügung gestellten Angaben abzugleichen. Stattdessen berufen Sie sich immer wieder auf die GEMA-Vermutung, die Ihnen das Recht gibt, jede Musikveranstaltung unter Generalverdacht zu stellen GEMA-Repertoire aufzuführen, wobei im Falle eines Widerspruchs die Beweispflicht allein beim Veranstalter liegt. Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass es sich hierbei zwar um eine generelle Klausel handelt, diese Sie jedoch nicht gleichermaßen dazu berechtigt, sich jeglicher Kommunikation zu entziehen. Es ist mir unerklärlich, wie Sie selbst jeglichen Arbeitsaufwand von sich weisen, sich mit Antworten unverhältnismäßig lange Zeit lassen und stattdessen vom Veranstalter verlangen, alle bürgerlichen Namen der Urheber (und sicherlich auch Geburtsdatum und Wohnort) innerhalb kürzester Zeit zu recherchieren.

[…]

Die GEMA-Vermutung mag Ihnen Recht geben. Mit Gerechtigkeit hat dies allerdings rein gar nichts zu tun. Spätestens seitdem es für eine breite Masse möglich geworden ist, zu Hause am eigenen PC Musik zu produzieren und diese über klassische Wege, also auf Tonträgern oder
eben auch über das Internet in MP3-Form zu vertreiben, ist die Annahme, der Großteil aller Musiker sei bei der GEMA organisiert, erneut zu prüfen und entsprechend anzupassen.

Um weiterem Ärger zu entgehen und auch weil Jan weder die Zeit noch die Möglichkeiten hat, dem Verlangen der GEMA nachzukommen, hat er jetzt also für eine Veranstaltung auf der einzig unter Creative Commons lizenzierte Musik gespielt wurde, Geld an die GEMA gezahlt.

Warum ich das schreibe: weil ich damit als CC-Musiker Geld in die Kassen der GEMA bringe und weil ich das für äußerst paradox halte.

[UPDATE] Weil das hier vielleicht missverständlich ist, oder nicht ganz deutlich aus dem Text hervorgeht, hat Jan das eben noch mal in die Kommentare geschrieben:

noch mal für alle: ich habe die gema im vorfeld der veranstaltung angerufen, ihr den speziellen charakter der veranstaltung erklärt und sie vor der veranstaltungsdurchführung schriftlich ordnungsgemäß angemeldet.
nach der veranstaltung habe ich eine musikliste mit künstler-, titel- und labelangabe zur gema geschickt. sie konnten/wollten sie nicht bearbeiten. dafür sind die bürgerlichen namen, wohnorte und geburtsdaten (um verwechslungen vorzubeugen) nötig. diese kann ich nur schwer bei allen titeln herausfinden. neben der tatsache, dass viele labels nicht mehr existieren, die files teilweise nur noch auf archive.org zu finden sind u manche vielleicht auch gar nicht ihre namen raus geben wollen, stellt dies einen unverhältnismäßigen arbeitsaufwand dar.
ich habe dann von allen titeln die downloadlinks heraus gesucht, bei denen die gema jedesmal sehen kann, dass die titel unter cc lizensiert sind. alleine das müsste als indiz langen, da die gema ja solche vorgehensweisen für ihre künstler meines erachtens verbietet.

[Update 2] Franco Walther von der GEMA kommentierte eben folgender Maßen:

Guten Tag zusammen,

wie im Artikel-Update erwähnt, hat die Bezirksdirektion Dresden die Titelliste, die die Künstler bzw. Interpreten enthält, deren Stücke an dem Abend gespielt wurden, erhalten. Diese konnte leider nicht überprüft werden, da Interpreten oft nicht identisch mit den Urhebern sind. Die GEMA benötigt jedoch die an den Titeln beteiligten Urheber. Daraufhin wurde vom Veranstalter eine Liste mit vier Urhebern übermittelt. Leider reicht die Nennung von lediglich vier Urhebern allein nicht aus, um von einer GEMA-Freiheit aller Werke auszugehen. Wir hoffen allerdings, die Unklarheiten bei einem persönlichen Gespräch ausräumen zu können, das in den nächsten Tagen stattfinden wird.

276 Kommentare

  1. Pete8. November 2011 at 14:13

    FICKT DIE VERDAMMTE GEMA!!!

  2. Jörn8. November 2011 at 14:26

    Widerlich. Absolut widerlich.

  3. Pit8. November 2011 at 14:36

    @ Free Music Maker: Setzen, sechs! Die schönste Argunmentation hat noch nie was geholfen, wenn man sich die Zeit nicht nimmt, die Aufgabe wenigstens mal durchzulesen.

    Nochmal ganz langsam zum Mitschreiben, für diejenigen, die leider nur mit einer untedurchschnittlichen Auffassungsgabe gesegnet sind: Aus dem Text geht hervor, dass die Tracklisten an die GEMA gegeben wurden, diese aber statt den Künstlernamen die bürgerlichen Namen der Künstler gefordert hat.

    Wer sich bei der GEMA anmeldet und für seine Werke Gelder bekommen will, meldet selbstverständlich auch seine Künstlernamen dort, damit eine Zuordnug stattfinden kann. Offensichtlich handelt es sich dabei um eine Schikane der GEMA, um das Umgehen der GEMA-Gebühren so schwer wie möglich zu machen. Es gibt garantiert, eine Menge Künstlernamen, bei denen es gar nicht heraus zu bekommen ist, wer eigtl. dahinter steckt und das so gewollt ist von den Künstlern. Das weiss die GEMA auch ganz genau, schließlich hat sie auch Künstler unter Vertrag, deren bürgerliche Namen unbekannt sind und deren Geheimnis auch die GEMA selbstverständlich hütet. Versuch doch mal bei einem Künstler, der unerkannt bleiben möchte und sich hinter einem Künstlernamen versteckt, den bürgerlichen Namen bei der GEMA herauszubekommen. Du wirst sehen, die GEMA stellt sich hier komplett quer, was zwar sehr löblich ist, aber auch zeigt, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

  4. audite8. November 2011 at 14:40

    noch mal für alle:
    ich habe die gema im vorfeld der veranstaltung angerufen, ihr den speziellen charakter der veranstaltung erklärt und sie vor der veranstaltungsdurchführung schriftlich ordnungsgemäß angemeldet.
    nach der veranstaltung habe ich eine musikliste mit künstler-, titel- und labelangabe zur gema geschickt. sie konnten/wollten sie nicht bearbeiten. dafür sind die bürgerlichen namen, wohnorte und geburtsdaten (um verwechslungen vorzubeugen) nötig. diese kann ich nur schwer bei allen titeln herausfinden. neben der tatsache, dass viele labels nicht mehr existieren, die files teilweise nur noch auf archive.org zu finden sind u manche vielleicht auch gar nicht ihre namen raus geben wollen, stellt dies einen unverhältnismäßigen arbeitsaufwand dar.
    ich habe dann von allen titeln die downloadlinks heraus gesucht, bei denen die gema jedesmal sehen kann, dass die titel unter cc lizensiert sind. alleine das müsste als indiz langen, da die gema ja solche vorgehensweisen für ihre künstler meines erachtens verbietet.
    ich habe wegen dieser veranstaltung unzählige stunden für die gema aufgewendet (auch wegen anderen schikanen) u werde zusätzlich zur kasse gebeten, obwohl ich keine leistung der gema in anspruch genommen habe.

    rechtlich gesehen ist es dennoch schwer – durch die gemavermutung, die 2008 als nicht verfassungswidrig vom bundesverfassungsgericht eingestuft wurde. ohne eine rechtsschutzversicherung und ohne einen entsprechenden finanziellen rückhalt, war es mir nicht möglich eine gerichtliche entscheidung herbei zu führen.

    ich überlege mir den brief komplett öffentlich zu machen.

  5. Nicht Tom8. November 2011 at 15:09

    Ich bin Musiker und meine Musik ist unbezahlbar! Wer hat euch denn ins Hirn geschrieben dass man mit Musik Geld verdienen kann? Vor 5 Jahren eine CD gemacht und heute noch dafür Geld bekommen (deine Soehne und Enkel am besten auch noch) – wieso? Wo ist die Leistung?
    Wurde dir deine „gute Musik“ in die Wiege gelegt oder ist sie auch nur eine Summe davon was deine Ohren bis jetzt erleben durfen (und hast du dafür auch wirklich immer was bezahlt oder zurückgegeben)?

    Musik = Leben
    Geld = Überleben

  6. Lleum-Ameg8. November 2011 at 15:21

    Allen, die hier laufend die Legende herumpfostieren, die GEMA habe in der jetzigen Form durchaus eine Existenzberechtigung, weil „die Künstler und Urheber ja auch was davon haben sollen“ (an sich spricht ja nichts dagegen), empfehle ich diesen Kommentar im Heiseforum und den dazugehörigen Telepolisartikel:
    http://www.heise.de/tp/foren/S-so-ist-es/forum-194534/msg-19851126/read/
    Grüße
    ein Urheber

  7. Dave8. November 2011 at 16:03

    Hmmm… ich habe zwar – wie manch andere hier – kein generelles Problem mit der GEMA, aber das hier ist echt ein Armutszeugnis an das deutsche Recht… Ich glaube an Jans Stelle hätte ich es auf einen Rechtstreit ankommen lassen.

  8. Klischeepunk8. November 2011 at 16:06

    @Dave
    Fürchte das kann ohne Rechtsschutz tierisch in die Hose geh’n :/ wär mir zu unsicher.

    Würde aber glatt n 5er Locker machen um dazu beizutragen, falls interesse an Klärung besteht.

  9. Franco Walther, GEMA8. November 2011 at 16:12

    Guten Tag zusammen,

    wie im Artikel-Update erwähnt, hat die Bezirksdirektion Dresden die Titelliste, die die Künstler bzw. Interpreten enthält, deren Stücke an dem Abend gespielt wurden, erhalten. Diese konnte leider nicht überprüft werden, da Interpreten oft nicht identisch mit den Urhebern sind. Die GEMA benötigt jedoch die an den Titeln beteiligten Urheber. Daraufhin wurde vom Veranstalter eine Liste mit vier Urhebern übermittelt. Leider reicht die Nennung von lediglich vier Urhebern allein nicht aus, um von einer GEMA-Freiheit aller Werke auszugehen. Wir hoffen allerdings, die Unklarheiten bei einem persönlichen Gespräch ausräumen zu können, das in den nächsten Tagen stattfinden wird.

    Beste Grüße,
    Franco Walther, GEMA

  10. Klischeepunk8. November 2011 at 16:16

    Schau an, mein Liebling aus’m GEMA blog, der so gar nicht versteht, wieso Defacings stattfinden. Lieber Franco Walther, es lässt sich zusammenfassen: Darum.

  11. Sebs8. November 2011 at 16:17

    Gema wegen unlauteren Wettbewerbes verklagen.
    Die stecken nur ihren Turf ab die *** (Edit by Admin)

  12. Ronny8. November 2011 at 16:21

    @Franco Walther, GEMA
    Das freut mich zu lesen. Wirklich! Allerdings ändert das nichts an der mir heute scheinbar völlig überholten „GEMA-Vermutung“, die ja grundsätzlich erstmal davon ausgeht, dass jedes Musikstück irgendwie GEMA-relevant sein müsste, was die Beweislast schlicht umkehrt.

    Dazu kommt in diesem Fall, dass die Sachbearbeitung in ihrem Hause zeitlich andere Maßstäbe an ihre Kunden wie an sich selber setzt, wie die mir vorliegende Mail vermuten lässt.

  13. PianoPlayer8. November 2011 at 16:33

    Ohne alle Einträge hier gelesen zu haben: ich wundere mich tatsächlich, dass diese absurde „GEMA-Vermutung“ rechtskonform ist. Zwar gibt es inzwischen leider einige Sachverhalte, bei denen die Unschultsvermutung bzw. die Beweislast umgekehrt wurde (bsp.: Sozialgesetzgebung), aber diesen Unsinn hier sollte man rechtlich doch mal durchfechten.

  14. PianoPlayer8. November 2011 at 16:34

    … das „t“ in Unschuldsvermutung soll natürlich ein „d“ sein.

  15. wastl8. November 2011 at 16:39

    noch eine kleine Anmerkung zum Prozedere bei uns im Verein:

    VAs werden von uns nicht im Vorraus angemeldet sondern die Band(s) füllt(en) vor Ort bei uns vor oder nach dem Konzert die Musik-Folgeliste der Gema aus die dann von uns übermittelt wird. Da steht dann der Veranstaltungsort, die Band als Interpret und die Titelliste drauf.
    Wir übermitteln das immer Blockweise an die Gema und es gab bisher noch nie Probleme damit.
    Dieses Prozedere kam allerdings auch erst in einem persönlichen Gespräch zustande nachdem wir eine Abbucheng der Gema von unserem Vereinskonte wiederrufen hatten die wiederrechtlich (weil ohne Einzugsermächtigung) erfolgt war.
    Für die Musik die im „Normalbetrieb“ über unsere Stereoanalge läuft zahlen wir übrigens seperat Gema-Gebühren.

    mfg
    wastl

  16. Guest518. November 2011 at 16:40

    Mir ist nicht klar, warum ihr überhaupt auf deren Begehren reagiert habt. Eine Zahlung ohne überprüfung solcher Forderungen ist schlichtweg unverständlich.

    Es ist völlig gleichgültig was die Typen von euch wollen, so lang dahinter kein offizieller Wisch (aka Gerichtsbeschluß) steht.
    Nicht du, sondern die GEMA muss dir nachweisen, das ihr euch nicht daran gehalten habt.
    Bis dahin ist jede Forderung der GEMA absolut nichtig.

    Forderungen schreiben kann JEDER, auch du, aber du wirst nicht damit durchkommen, wenn du es nicht schaffst nachzuweisen WARUM. Merke: Eine Behauptung ist kein Nachweis. Also ab in den Trash damit.

  17. Ironium8. November 2011 at 16:54

    Ich finde der Vergleich mit der GEZ hinkt. Schließlich wird vom GEZ-Geld gutes Fernsehn und Rundfunk gemacht. Ich will jedenfalls keine Werbung auf den öffentlich-rechtlichen sehen.
    Ansonsten gehe ich konform mit der Meinung über die GEMA, so wie sie hier in den Kmmentaren steht. Unfassbar…

  18. Hans8. November 2011 at 16:58

    >Im April diesen Jahres
    Es heißt verdammt nochmal:

    diese_s_ Jahres!

    Lernt das endlich mal!

  19. gregoa8. November 2011 at 17:06

    GEMAiner Verein…

  20. teslanova8. November 2011 at 17:26

    @ Tom

    Zonk!

  21. […] erreicht, Geld für das Event zu bekommen obwohl keine Musik eines GEMA-Mitglieds lief. Das Kraftfuttermischwerk berichtet: Jan recherchierte daraufhin einige der Urheber, aber eben nicht alle. Wenn man sich vorstellt, was […]

  22. Links des Tages 2011-11-08 | dª]V[ªX8. November 2011 at 18:55

    […] Die GEMA hat übrigens eine Gegenstrategie gegen die Verbreitung der freien Lizenzen: Drauf scheißen, trotzdem GEMA-Gebühren kassieren, und die Beweislast umkehren. Geh endlich sterben, elende Contentmafia! (via […]

  23. Skp8. November 2011 at 19:27

    Audite vor Gericht hättest du problemlos nachweisen können, dass es Gema frei war. Eben über die Links. Man hätte es eben drauf ankommen lassen sollen und die Netlabel Gemeinde aktivieren müssen. In nachhinein jetzt bei so einer klaren sache wegen den 200 eus, die man aus bequemlichkeit gezahlt hat, rumzuheulen ist auch müßig. Was soll denn jetzt passieren, wenn man nicht bereit ist das zu klären?

  24. dollhorn8. November 2011 at 19:39

    Ich kann mir vorstellen, dass hier der Tatbestand der ungerechtfertigten Bereicherung vorliegt–

  25. staatsratsvorsitzender8. November 2011 at 19:54

    die gema ist eine verbrecherische vereinigung! der ganze laden gehört mit stumpf und stiel ausgerottet, die mitarbeiter geteert und gefedert, die geschäftsführung an den öffentlichen pranger und ausgepeitscht. musik, egal welche und wie alt, ist kultur und damit gemeinfrei.

  26. Skp8. November 2011 at 20:15

    Was hier an hirnloser Gewaltphantasie so geäußert wird ist eigentlich unglaublich.

  27. Bastian8. November 2011 at 20:18

    Der Titel ist ja eigtl. irreführend – nicht die GEMA hat kassiert, sondern der Veranstalter hat bezahlt, und das scheinbar aus reiner Bequemlichkeit. Ich würde mir nicht mal 50 Cent abzocken lassen, weil die Ungerechtigkeit die gleiche bleibt.

    Die GEMA hat insofern ihre Berechtigung, weil sie von genug Mitgliedern bezahlt wird, die alle nicht mit vorgehaltener Pistole zum Beitritt gezwungen wurden. Das ist aber noch lange kein Grund, ihr das Leben so leicht zu machen, dass man ihr schon für völlig substanzlose Behauptungen Geld in den Rachen wirft. Selbst die „GEMA-Vermutung“ befreit die GEMA im Falle eines Rechtsstreits nicht von der Beweislast. Und mit CC-Lizenzen und entspr. Downloadlinks hat man schon ziemlich aussagekräftige Beweise auf der Habenseite, welche die GEMA erstmal widerlegen muss.

    Nicht immer kampflos aufgeben – denn diesen Umstand auszunutzen ist genau die Strategie, die man üblicherweise von Betrügern oder parasitären Nutznießern kennt.

  28. Christoph Franzen8. November 2011 at 20:23

    >>Nicht immer kampflos aufgeben – denn diesen Umstand auszunutzen ist genau die Strategie, die man üblicherweise von Betrügern oder parasitären Nutznießern kennt.<<

    Ja: Stichwort Abmahnindustrie.

    Der richtige Kampf gegen solche Geldmaschinen, wie ich sie in der GEMA sehe, vorzugehen, ist: Eine bessere gründen. Ein schlanker Plattenverlag, nur ohne Platten, der von Hörern (Fans?) freiwillig (!) für Musik bezahlt wird, kann garantieren, das das Geld beim Künstler ankommt. Wie viele Künstler würden da mitmachen? Hätten sie dadurch mehr Geld in der Tasche? Wer hat darauf Einfluss? …

  29. Volker8. November 2011 at 20:26

    Als Netlabelbetreiber und nebenbei auch als Jurist, will ich mal kurz einwerfen, dass in dieser Sache die GEMA zunächst einmal im Recht ist. Vor Gericht hätte Jan eben keine Chance, wenn er nur Links vorweisen kann. Die GEMA Vermutung ist Gesetz. Jan könnte natürlich in einem Prozess argumentieren, dass diese gesetzliche Vermutung verfassungswidrig ist. Und wenn er den Richter davon überzeugt, müsste der diese Frage gem. Art. 100 I GG dem BVerfG vorlegen. Da es aber bereits verfassungsgerichtliche Entscheidungen zu diesem Thema gibt, stehen die Chancen dafür eher schlecht. Ohne Rechtsschutzversicherung (und deren Haftungszusage, die hier auch nicht unproblematisch ist, btw), würde er also ein erhebliches persönliches Kostenrisiko eingehen. Eine kostenneutralere Variante wäre es, sich mit dem Begehren nach Aufhebung der GEMA-Vermutung an den Petitionsausschuss des Bundestages zu wenden. Die Erfolgschancen dürften hier aber ähnlich gering sein. So stichhaltig ich Jans Argumente finde, und so sehr ich sie unterschreibe, so wenig glaube ich an eine Änderung der Verhältnisse im derzeitig vorherrschenden politischen Klima in Sachen Urheber- und Urheberrechtwahrnehmungsrecht.

  30. Moldi8. November 2011 at 20:40

    @Volker
    Bei welchem Weg würdest du denn die höchste Wahrscheinlichkeit sehen, die Gema-Vermutung abgeschafft zu bekommen. Müsste da nicht ein Präzedenzfall vor Gericht entscheiden? Auf den guten Willen der Gema, ihre Vermutung irgendwann abzuschaffen birgt ja auch nicht grad Hoffnung, oder?

  31. Florian8. November 2011 at 20:43

    Weg mit der GEMA! Für eine Neuregelung des Urheberrechts!

  32. Heike L.8. November 2011 at 23:50

    @staatsratsvorsitzender
    Unterschrieben und gestempelt.
    Hängt Sie höher!
    Brennen sollen Sie! Brennen!
    Bin selber studierter Komponist und würde eher mein Studio kaputtschlagen als mich bei der GEMA anmelden.

  33. audite9. November 2011 at 00:00

    danke volker! hier kursieren einfach zu viele halbwahrheiten und falschaussagen! volker hat richtig angeführt, warum ich so gehandelt habe, wie ich gehandelt habe.

  34. J.SN9. November 2011 at 00:01

    eine riesenschweinerei!

    ich habe auch eine schöne gemageschichte parat.
    die gema berechnet für die 2 veranstaltungen im jahr 2010 2 mal pauschale und hetzt mir die anwaltskanzlei wirsing auf den hals.

    die va’s wurden ordnungsgemäß angemekldet und bezahlt. ein jahr später denken sie sich, dass sie mich ja nochmal schröpfen könnten und schicken mir dicke rechnungen mit strafaufschlag obwohl alles korrekt abgerechnet wurde.

    morgen werde ich dann wohl zum 3. mal diese woche bei der bezirksdirektion in dresden anrufen und versuchen dass sie ihre forderungen zurücknehmen und mir mein geld zurückgeben was ich ja nun 2mal bzahlt habe…

  35. Ronny9. November 2011 at 00:01

    @audite
    Aber genau darum soll es gehen: den Leuten klarzumachen, wo genau das Problem ist. Und weitreichend andere Möglichkeiten hattest Du nunmal nicht.

  36. audite9. November 2011 at 00:05

    yap, nur ständig dieses „hättst ja nicht zahlen müssen bla“ und „bequemlichkeit“ is schon ne harte ansage, wenn man bedenkt, was ich mit der scheiße seit nem halben jahr durch mache. hier steht ja nur die hälfte. internet halt. jeder darf mal…

  37. w3azl9. November 2011 at 00:25

    @audite
    Also entweder stellst Du das schlauer an:
    Einfach einen CC Künstler angeben der für den gesamten Abend verantwortlich ist (Remix).
    oder…
    Du zahlst mal 200 Euro und sparst Dir Deine Zeit gegen die Institution zu kämpfen.
    oder…
    Du willst das Politikum draus machen?

    Ich wäre eher noch dafür mit einem Zufallsgenerator nach der Harmonielehre beliebige Werke da (GEMA) anzumelden um denen Knüppel in den Weg zu legen, aber just my 2 cents.

  38. Ronny9. November 2011 at 00:26

    @audite
    Ja, aber das gehört halt dazu. Einiges davon ist dann eben doch konstruktiv. So, wie das im Leben immer so ist. ;)

  39. Anonymous9. November 2011 at 01:09

    Ironium :
    Ich finde der Vergleich mit der GEZ hinkt. Schließlich wird vom GEZ-Geld gutes Fernsehn und Rundfunk gemacht. Ich will jedenfalls keine Werbung auf den öffentlich-rechtlichen sehen.
    Ansonsten gehe ich konform mit der Meinung über die GEMA, so wie sie hier in den Kmmentaren steht. Unfassbar…

    Gutes Fernsehen? Von den Gebühren gehen jedes Jahr für Fußballrechte allein (Bundesliga, DFB-Pokal, Nationalmannschaft… bald auch mit Champions League) 300 Millionen ab. Weitere Millionen für Olympia. Da soll mir mal jemand erklären, warum das die Privaten nicht genauso gut hinkriegen sollten. Werbung und dumme Gewinnspiele gibt es ja auch in der Sportschau – und auch sonst zwischen allen und teilweise auch in den anderen Sendungen.

    Ich bezahle gerne weiter für arte, 3sat oder KiKa – denn auch wenn ich da lange nicht jede Woche reinschaue bekomme ich dort doch wirklich noch was „einzigartiges“ geboten, was die Privaten sicherlich nie veranstalten würden.

    Und wo das Geld sonst noch so hinfließt: Im Radio verhinden die Öffentlich-Rechten zusammen mit den Landesmedienanstalten (die durchaus noch dutzende UKW-Frequenzen zu vergeben hätten) seit Ewigkeiten einen vernünftigen Wettbewerb. Deutschlandweit betreiben sie mal eben ein Drittel der Stationen und verhindern dank der Kombination aus Gebühren und trotzdem Werbung den Einstieg weiterer Anbieter.

  40. i.rebel9. November 2011 at 07:23

    Respect Audite…so wie ich das sehe,hättest Du nicht anders handeln können.Viele gute Leute versuchen über die Gema ihr Einkommen zu sichern,ich kann das nicht verurteilen.Wir sind heute erst am Anfang der Entwicklung neuer Modelle zur Wahrnehmung der Urheberrechte und ob das jemals was wird,immerhin ist das Netz sehr fluid.Ich hatte ähnlichen Ärger in den 90ern,damals hat die veranstaltende Ini die Zeche gezahlt,das sich in den letzten Jahren nix änderte,zeigt wie stark die Gema Lobby ist.Gema wurde nach dem WW2 nicht entnazifiziert,das wissen die wenigsten,auch das Nachfolgeregime wollte sich gern dieses Kontrollinstruments bedienen…Die große Masse der Musikschaffende,Verarbeitenden und Konsumierenden akzeptiert die Gema Bedingungen,das ist auch eine Form von Demokratie.Traurig aber wahr

  41. Mojo9. November 2011 at 07:37

    Ironium :
    Ich finde der Vergleich mit der GEZ hinkt. Schließlich wird vom GEZ-Geld gutes Fernsehn und Rundfunk gemacht. Ich will jedenfalls keine Werbung auf den öffentlich-rechtlichen sehen.
    Ansonsten gehe ich konform mit der Meinung über die GEMA, so wie sie hier in den Kmmentaren steht. Unfassbar…

    Schön wenn du der Überzeugung bist auch die GEZ hätte ihre Existenzberechtigung, soll sie auch haben. Aber nicht jeder ist deiner meinung im Bezug auf „gutes Fernsehn und Rundfunk“…Wer diesen „Service“ in Anspruch nehmen will, kann das gerne tun. Aber es sollte meine freie Entscheidung sein, allerdings bekommst du den Spaß von einem (veralteten) Gesetz aufgebrummt. Da kann man nur drauf warten bis Sky auch verpflichtend bezogen werden muss – die sorgen ja schließlich auch für ein abwechslungsreiches TV Programm, was laut Gesetz gewährleistet werden soll. Und da wir nicht nur einen öffentlich rechtlichen Sender finanzieren, kommt’s dann auf eine weitere Medienanstalt auch nichtmehr an oder wie?

    Unter’m Strich, ich seh nicht ein für einen Service zu zahlen, den ich nicht ansatzweise nutzen möchte…

  42. Bernd9. November 2011 at 09:03

    Wie wäre es, anstatt zu zahlen, eine Tracklist zu geben, die 10 überprüfte freie Songs enthält, und sich dann X mal wiederholt!?

  43. Bernd9. November 2011 at 09:05

    @Bernd
    Nungut, das wäre gelogen, doch damit erzeugt doch wiederum eine Beweilstlastumkehr, dass einem die Gema das dann beweisen muss…

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