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Das Kraftfuttermischwerk Beiträge

Aaron Static mixt die Tracks von Phaeleh: „Elysium“

Das ist bisher immer etwas gewesen, was Phaeleh in der Regel selber übernommen: seine eigenen Produktionen zu einem Mix zu verbinden. Aaron Static hat sich jetzt wohl gedacht, das könne er auch und behält damit einfach Recht.

Ich habe auf meinen Gigs im Sommer immer etwas von Phaeleh gespielt. Keiner verpackt Dubstep so dermaßen deep wie der Mann aus Bristol. Klasse Mix, der mich ganz sicher etwas länger auf meinem Player begleiten wird.


(Direktlink, via Johannes)

Tracklist:
0:00 Phaeleh – Breathe In Air (feat. Soundmouse)
5:47 Phaeleh – Lament
9:39 Phaeleh – Plink
14:24 Phaeleh – Think About It
19:26 Majiker – Tongue (Phaeleh Remix)
24:50 Phaeleh – Changes (feat. Soundmouse)
28:00 Phaeleh – Afterglow (feat. Soundmouse)
31:45 Phaeleh – Losing You
37:16 Phaeleh – Iscabe Piano
41:15 Hatti Vatti – You feat. Cian Finn (Phaeleh Remix)
45:30 Phaeleh – Ellipse
47:54 Phaeleh – Delusions
52:20 Submotion Orchestra – Hymn For Him (Phaeleh Remix)
57:22 Vaccine – Atrium (Phaeleh Remix)
1:01:56 Phaeleh – Lounge
1:06:58 Phaeleh – In The Twilight

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Gedanken-Cocktail

Das zu erklären ist nicht ganz einfach, deshalb versuche ich es erst gar nicht und quote die Erläuterung von Alyssa Trawkina, die dafür verantwortlich ist, aus Gedanken einen Saft zu machen. Oder einen Cocktail, oder einen Tee.

Gedanken entstehen im Zusammenspiel sehr vieler elektrischer Signale die sich im Gehirn ausbreiten. Mit Hilfe eines EEGs können wir einige dieser Signale auslesen, orten und zuordnen. Die Idee des State Flow Apparatus ist Gedanken zu manifestieren, einen Einblick in unsere Gehirnaktivität zu bieten und diesen in die physische Welt zu übertragen. Was ist die Sprache unserer Gedanken? Wie sieht die Aktivität im Gehirn wirklich aus? Welche Muster entstehen? Kann man seine Gedanken teilen? Können Gedanken Dinge bewegen? Was heißt das für mögliche Zukunftsszenarien? Und was passiert, wenn man sich beim Denken zuschaut? Das Experiment versucht mit Hilfe einer Echtzeitverarbeitung der Gehirnaktivitätsdaten auf diese interessanten Fragen einzugehen.
Das Aktivitätsmuster im menschlichen Gehirn beschränkt sich auf 5 mögliche Gehirnwellentypen. Für uns sind nur die Beta-, Alpha- und Thetawellen relevant, welche sich in ihrem Frequenzbereich und somit in der zugehörigen Zustandsbedeutung unterscheiden. So steht das Aussenden von Betawellen für einen wachen, bewussten und konzentrierten Zustand. Dies ist bei Arbeitsabläufen der Fall. Alphawellen dagegen stehen für einen ruhigen, entspannten, aber bewussten Zustand. Das Schließen unserer Augen führt beispielsweise automatisch zu einer Aussendung von Alphawellen. Der Thetabereich setzt Tiefenententspannung, Schlaf oder Meditation voraus.
Der State Flow Apparatus besteht aus 3 Trichtern, die jeweils einen dieser Frequenzbereiche repräsentieren. Befüllt sind die Trichter mit unterschiedlich eingefärbten Flüssigkeiten, denen ähnliche Eigenschaften zugesprochen werden, wie die, welche den Gehirnwellentypen zugeordnet sind. So repräsentiert beispielsweise ein starker Baldriantee den Thetabereich und Ginkotee den Betabereich. Mit Hilfe von digital steuerbaren Ventilen wird anschließend Gehirnaktivität und Gedankenfluss in physischen Durchfluss übersetzt. Die Intensität der Gehirnwellenaktivität ist gleichgesetzt mit der Durchflussmenge der jeweiligen Flüssigkeiten. Alle Flüssigkeiten fließen in ein Behältnis. Durch die unterschiedlichen Einfärbungen lässt sich am Ende des Experiments erkennen, welche Gehirnwellentypen dominiert haben, und somit wie oder was der Proband in etwa gefühlt hat. Es entsteht also ein Gedankenfiltrat, eine grobe temporäre Zusammenfassung der Gefühlswelt des Probanden. Ist es nun möglich andere damit in den Zustand des Probanden zu versetzen? Das Gemisch wird unter den Zuschauern verteilt.

(via Tim per Mail)

Ein Kommentar

Und wieder fordert die GEMA Lizenzgebühren für Creative-Commons-Musik

Die Musikpiraten haben auch in diesem Jahr wieder einen Free Music Sampler veröffentlicht, der sich einzig aus CC-lizenzierten Tracks zusammensetzt.

Schon im Sommer gab es Ärger mit der GEMA, die Lizenzgebühren für einen Song kassieren wollte, der Teil des letzten Samplers der Musikpiraten war. Diese wollten nicht zahlen, vorauf hin die GEMA klagte und erst vor kurzem in erster Instanz gewann.

Nun haben die Musikpiraten einen neuen Sampler und die GEMA macht gleich mal da weiter, wo man sie eben weitermachend auch vermuten würde. Allerdings setzen sie noch mal ordentlich einen drauf. Natürlich. Hier die Pressemitteilung:

Der Ärger mit der GEMA reißt beim Musikpiraten e.V. nicht ab. Erst verlor der Verein vor Gericht in erster Instanz gegen die GEMA, und jetzt werden erneut Lizenzgebühren für Gewinner-Songs des diesjährigen Free! Music! Contests verlangt. Da Texasradiofish – die Band, die lieber anonym bleiben will – auch wieder darunter ist, ist das eigentlich kaum überraschend. Aber die Texaner sind nicht die einzige Band, für die die GEMA Gebühren verlangt: Bei insgesamt fünf Titeln macht die GEMA Ansprüche geltend.

Der neben Texasradiofish vermutlich bekanntesten »Problemfall« ist der Berliner Rapper Tapete, der erst vor wenigen Wochen in der taz ausführlich erklärte, warum er kein GEMA-Mitglied ist. Tapete ließ seinen Künstlernamen vor mehreren Jahren amtlich in seinem Personalausweis eintragen und benutzt ihn seitdem überall – von der Bahncard bis hin zur EC-Karte, auf jedem Dokument ist nur noch »Tapete« zu finden. Dennoch kein Grund für die GEMA, nicht pauschal Geld für den Song »Von Freiheit nicht genug« zu verlangen.

Tapete ist davon natürlich wenig begeistert. Ausgerechnet der GEMA soll er seinen bürgerlichen Namen verraten? Er stellt sich quer: »Die GEMA wird meine Adresse und meinen bürgerlichen Namen nur mit klassischer Detektivarbeit herausfinden können. Ich bin kein Mitglied und profitiere nicht von den vielfach beschworenen Vorteilen dieses Vereins, und trotzdem soll ich immer wieder meine kostbare Zeit dafür aufwenden, dies zu beweisen?«

Mit der GEMA will Tapete nichts zu tun haben. Aus diesem Grund ist er schließlich dort nicht Mitglied geworden. Er möchte nicht ständig Rechenschaft für sein künstlerisches Handeln ablegen müssen. Seine Forderung ist, dass die GEMA sich vor allen GEMA-freien Musikschaffenden rechtfertigt, die ständig irgendwelche GEMA-Listen ausfüllen müssen, damit Veranstalter oder Samplerproduzenten keinen »auf den Deckel bekommen«.

Neben Künstlern, die ihre Werke pseudonym veröffentlichen wollen, gibt es aber auch die ganz alltäglichen Namensgleichheiten. Markus Koller, Künstlername »starfrosch«, hat beispielsweise einen Namensvetter in Österreich, der Mitglied des dortigen GEMA-Pendants AKM ist. Jedes Mal, wenn der Schweizer CC-Musiker eine CD in Deutschland produziert, muss er der GEMA gegenüber erneut beweisen, dass diese keine Rechte an seiner Musik hält.

Um das Problem zu entschärfen, fordert Christian Hufgard, Vorsitzender des Musikpiraten e.V., eine Änderung der Gesetzgebung. Diese erlaubt der GEMA zurzeit, pauschal vorauszusetzen, dass sie die Rechte an jeglicher Musik habe. »Eine einfache Überprüfungspflicht, ob ein Werktitel bei einer Verwertungsgesellschaft angemeldet wurde, würde der freien Kunstszene massiv helfen. Wir leben ja nicht mehr im letzten Jahrtausend, wo für so eine Überprüfung von Hand hunderte von Ordnern gewälzt werden müssen. Außerdem ist es ja auch heute schon so, dass Urheber kein Geld von der GEMA erhalten, wenn sie einen Titel nicht anmelden. Zahlen muss der Nutzer dann aber trotzdem dafür.«

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