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Carlton aus „Der Prinz von Bel-Air“ verklagt Epic wegen Dance Moves in Fornite

Alfonso Ribeiro, der als Carlton aus der 90er-Jahre Serie „Fresh Prince“ bekannt sein sollte, will vor Gericht gehen, weil Epic Games seinen Carlton-Dance gestohlen haben soll. Ich würde es kopiert nennen, weiß aber auch nicht, ob Ribeiro die Moves damals entwickelt hat. Ähnlichkeiten zu den heute in Fortnite getanzten jedenfalls sind nicht gänzlich von der Hand zu weisen. Inwiefern man auf diese Ansprüche geltend machen kann entzieht sich meiner Kenntnis.

Laut TMZ will Alfonso Ribeiro nun gegen die Entwickler von Epic klagen, weil die ohne Erlaubnis sein geistiges Eigentum verwendet haben sollen.

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Wasserzeichen aus Stock-Fotos entfernen

Irgendwelche Geeks bei Google haben einen Weg gefunden, Wasserzeichen aus Stock-Fotos unsichtbar zu machen. Im besten Fall natürlich nur für den privaten Gebrauch, aber das scheint offenbar zu funktionieren. Erstmal und für drei Wochen bis zu vier Monaten. Oder so.

The vulnerability of current watermarking techniques lies in the consistency in watermarks across image collections. Therefore, to counter it, we need to introduce inconsistencies when embedding the watermark in each image. In our paper we looked at several types of inconsistencies and how they affect the techniques described above. We found for example that simply changing the watermark’s position randomly per image does not prevent removing the watermark, nor do small random changes in the watermark’s opacity. But we found that introducing random geometric perturbations to the watermark — warping it when embedding it in each image — improves its robustness. Interestingly, very subtle warping is already enough to generate watermarks that this technique cannot fully defeat.


(Direktlink, via reddit)

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Run DMC verklagen Amazon und Walmart wegen nicht erlaubter Nutzung ihres Logos

Jeder kennt das jedem bekannte Run DMC Logo. Auch ohne, dass jeder es als heute gerne genutzte Adaption schon mal gesehen hätte. Run DMC steht in erster Linie immer für Run DMC.

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Nun ist es so, dass ob der Popularität des Logos einige Leute im popkulturellen Kontext wohl dachten, dass sich damit Schotter machen ließe und so druckten sie jenes Logo munter auf Shirts, Tassen und auf alles, was sich eben damit irgendwie zu Geld machen ließ. Unter den Verkäufern vorne weg Unternehmen wie Amazon und Walmart, die wohl ordentlich abgesetzt haben. Klar, dass einige der Käufer dachten, dass das im Sinne der ehemaligen Run DMC-Mitglieder geschah. War es aber nicht. Im Gegenteil – diese wurden nie gefragt. Rapper Darryl „DMC“ McDaniels, Eigentümer der Marke Run DMC, hat jetzt eine Klage gegen die Unternehmen im US-Bundesstaat New York eingereicht. Er fordert Schadensersatz in Höhe von 50 Millionen Dollar. „Weil die Händler den Namen Run DMC missbräuchlich verwendet, verwässert und beschädigt hätten.“

Tougher Than Leather.

„Die Unternehmen führten Verbraucher in die Irre, die glauben könnten, dass Run DMC die mit dem Namen beworbenen Produkte unterstütze.

McDaniels‘ Angaben zufolge hat die Marke seit den Achtzigerjahren mehr als 100 Millionen Dollar eingespielt. Amazon und Walmart äußerten sich zunächst nicht zu der Klage.“

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YouTube und Gema einigen sich

Es ist ein bisschen so, als würde heute die Hölle einfrieren. Was wohl keiner je für möglich gehalten hat, klappt dann doch: YouTube und Gema einigen sich nach jahrelangem Streit und wir werden vielleicht nie wieder diese blöden Sperrtafeltexte lesen müssen.

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Die Google-Tochter zahlt nun eine Abgabe an die Gema – und YouTube-Nutzer sollen ab sofort Zugang zu Musikclips haben, die vorher nicht verfügbar waren. Das betreffe alle Videos der rund 70.000 Gema-Mitglieder sowie der Künstler, die die Gema im Ausland vertrete. Dank des Vertrags würden diese Künstler nun auch für das Abspielen der Videos auf YouTube bezahlt, hieß es in einer Gema-Mitteilung. Über die Höhe des Beitrags, die künftig per Video fällig wird, schweigen beide Seiten.

Worauf genau man sich da geeinigt hat, ist nicht bekannt. Aber es ist davon auszugehen auszugehen, dass YouTube weniger zahlt, als die Gema gefordert hat.

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Pink Floyd-Bootleg bei eBay angeboten, Abmahnung kassiert

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(Foto: Will Folsom • CC BY 2.0)

Plattensammler Andreas v.d.W. hat sich vor acht Jahren in einem Plattenladen Pink Floyds „The Man And The Journey“ gekauft. Diese wollte er jetzt loswerden und setzte sie bei eBay rein. Nach nicht mal 24 Stunden löschte eBay das Angebot. Kurz darauf bekam v.d.W. ein Schreiben mit einer Abmahnung von einer Kanzlei: Urheberrechtsverstoß, die von ihm angebotene Scheibe war ein Bootleg, von dem er nichts wusste.

Kay Spreckelsen von der auf Urheberrecht spezialisierten Rasch-Anwaltskanzlei: „Sogenannte Bootlegs tauchen relativ häufig auf. Wer solche Mitschnitte in Umlauf bringt und vertreibt, kann damit viel Geld machen.“ Viele Einzelhändler wüssten gar nicht, dass sie illegale Ware anbieten. „Mit dem Kauf eines Bootlegs macht man sich nicht strafbar – mit dem Verkauf und der Verbreitung dagegen schon.“

Andreas v.d.W. zahlt die geforderten 400,00 EUR jetzt in Raten ab.

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