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Schlagwort: Copyright

Petas Klage für Copyright auf Tier-Selfies vorerst abgewiesen

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Im September letzten Jahres erhob die Tierschutzorganisation Peta Klage vor einem US-Gericht, um ein Copyright für Tiere einzufordern, die sich, aus welchem Grunde auch immer, selber fotografiert haben. Dabei ging es konkret um das Selfie des sechsjährigen Makaken Narutos, das mittlerweile jeder kennen dürfte.

„Die Tierschutzorganisation Peta hat gemeinsam mit Antje Engelhardt vom Deutschen Primatenzentrum bei einem Bundesgericht in San Francisco Klage im Namen des Affen eingereicht. Naruto von der indonesischen Insel Sulawesi müsse zum „Urheber und Eigentümer seines Fotos“ erklärt werden, heißt es darin. Das Urheberrechtsgesetz in den USA verbiete einem Tier nicht das Copyright, „und da Naruto das Foto gemacht hat, gehört ihm das Copyright, wie es jedem Menschen gehören würde“. Die Tierschützer wollen sämtliche Einnahmen durch das Foto verwalten und dem Tier zugutekommen lassen.“

Die Klage wurde nun von einem US-Bundesrichter vorerst abgewiesen. „Denn ob ein Affe Urheberschutz bekommen kann, müssten der Präsident und der US-Kongress entscheiden, sagte der zuständige Richter.“

Erledigt ist die Angelegenheit damit nicht, Der US-Richter deutete an, dass er eine ausgebesserte Klage von Peta wieder zulassen würde, Peta will das annehmen.

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Peta fordert Copyright für Tier-Selfies

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Immer wenn man glaubt, absurder könnte es in der Manege des Copyrightzirkus‘ ja gar nicht mehr werden, kommt irgendwer daher und überzeugt einem vom Gegenteil. Diesmal: Peta, die die Urheberrechte für ein Foto des sechsjährigen Makaken Narutos gerne bei dem Affen sehen wollen. Dieser nämlich hatte sich 2011 die Kamera des britischen Fotografen David Slater gezockt und ein Selfie von sich gemacht. Das Bild wurde internetzberühmt.

Später landete es unter Public Domain auf Wikimedia, worüber der Fotograf sich beschwerte, was allerdings keine Konsequenzen hatte, denn bei Affen-Selfies gebe es kein Copyright, entschied die US-Copyright-Behörde.

Peta sieht das allerdings anders und verklagt jetzt den Fotografen David Slater.

„Die Tierschutzorganisation Peta hat gemeinsam mit Antje Engelhardt vom Deutschen Primatenzentrum bei einem Bundesgericht in San Francisco Klage im Namen des Affen eingereicht. Naruto von der indonesischen Insel Sulawesi müsse zum „Urheber und Eigentümer seines Fotos“ erklärt werden, heißt es darin. Das Urheberrechtsgesetz in den USA verbiete einem Tier nicht das Copyright, „und da Naruto das Foto gemacht hat, gehört ihm das Copyright, wie es jedem Menschen gehören würde“. Die Tierschützer wollen sämtliche Einnahmen durch das Foto verwalten und dem Tier zugutekommen lassen.“

Da wird der Affe sich freuen. Vielleicht spendiert ihm Peta ja auch einfach eine eigene Kamera – für weitere Selfies dieser Art.
(via René)

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Das neue The Pirate Bay Logo

Heute Morgen wurden mit piratebay.se und thepiratebay.se die beiden repräsentativsten Domains von PirateBay beschlagnahmt und sind somit offline. Wenig später tauchte dann dieses Logo auf.

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(via Robyn)

Als interessante Anekdote nebenbei sei erwähnt, dass man jetzt festgestellt hat, dass die Kino.to-Sperre im Jahre 2011 nichts wirklich gegen illegales Streaming genutzt, es nur weiter zersplittert hat. „Das könnte es schwerer machen, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.“

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Disney verklagt Deadmau5, Deadmau5 verklagt Disney

EDM-Mäusekopf Deadmau5 hat aktuell ein wenig Stress mit Disney, wobei die sich gegenseitig wegen der Ohren an die Ohren wollen. Mickey Mouse und so. Totmau5 klagt jetzt auch, weil Disney sich wohl für einen Trailer an einem seiner Songs vergriffen haben soll. Dieser wurde mittlerweile von der Disney-Website gelöscht. *lölchen*

Ich sehe da keine Verlierer. Mein Oma würde sagen: „Beide in einen Sack stecken und mit dem Knüppel rauf hauen. Triffste immer den richtigen.“ Mein Oma war eine kluge Frau.

(via Blogbuzzter)

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Copyright-Bullshit: Wikipedia hat jetzt eine Kategorie für Selbstportraits von Tieren

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Wer es nicht mitbekommen hat: Wikipedia hat gerade einen kleinen Copyright-Streit am Hacken. Es geht dabei um das nicht ganz unbekannte Selfie, welches ein Makake im Jahr 2011 von sich selber machte. Allerdings mit der Kamera des englischen Natur-Fotografens David Slater. Und es war nicht nur eins, der Primat schoss hunderte Bilder von sich.

British nature photographer David Slater was in Indonesia in 2011 attempting to get the perfect image of a crested black macaque when one of the animals came up to investigate his equipment, hijacked a camera and took hundreds of selfies.

Slater will nun, dass die Bilder des Affens von der Wikipedia verschwinden und beruft sich dafür auf das Urheberrecht. Es geht natürlich, wie so oft, um Geld. Wikipedia hat die Fotos bei sich unter Public Domain eingestellt („This file is in the public domain, because as the work of a non-human animal, it has no human author in whom copyright is vested.“ ) und argumentiert nun, dass Slater die Fotos ja gar nicht selber gemacht und deshalb auch nicht der Urheber der Fotos sein könnte – schließlich hat der Affe sich fotografiert. Haha! Schöner Spin, der mich schonmal Popcorn holen lässt.

Währenddessen taucht bei Wikipedia eine Kategorie auf, die sich einzig der Selbstbildnissen von Tieren widmet. Keine Ahnung, ob es diese schon länger gibt, oder die bezüglich dessen jetzt erst aufgenommen wurde, aber in dem Kontext finde ich das schon sehr, sehr amüsant.
(via Mathias Schindler)

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Belgischer Bürgermeister bekommt Copyright-Trouble weil er mit lauter Musik Roma vertreiben will

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(Symbolfoto unter CC BY-ND 2.0 von RNW.org)

„Wo bleibt die GEMA, wenn man sie mal braucht?“ hört man hierzulande viele eher ironisch fragen, wenn die eigenen Ohren mal wieder vor einer akuten Bedrohung stehen. Meistens nämlich ist die GEMA dann nicht zur Stelle, denn die meisten akustischen Animositäten werden hierzulande ominöser Weise immer schon im Vorfeld schön GEMA-freundlich abgeklärt und wir alle müssen sie ertragen.

Anders in Belgien, wo ein Bürgermeister gerade dachte, „es sei eine gute Idee, Roma, die sich im belgischen Landen niedergelassen hatten, mittels lauter Musik zu vertreiben„.

Der Ablauf dessen, gegliedert von Max:

Schritt 1: Ein Roma-Lager in Belgien soll geräumt werden.

Schritt 2: Der Bürgermeister hält es für eine gute Idee, die Anwohner mit Musik aus einer 14.000 Watt Anlage vertreiben zu wollen.

Schritt 3: Der DJ legt Sultans of Swing von den Dire Straits auf.

Schritt 4: Die Kids finden’s cool und fangen an zu tanzen.

Schritt 5: Der Bürgermeister bekommt eine Klage wegen Körperverletzung und unmenschlicher Behandlung von Schutzbefohlenen.

Und zu guter Letzt schickt die SABAM (das belgische Pendant zur GEMA) dem Bürgermeister eine Rechnung wegen eines Copyright-Vergehens. Am Arsch.

Dumm nur, dass die campierenden Roma danach tatsächlich von dannen zogen.

Ein Camp-Bewohner wird zitiert, sich bei Debroux bedankt zu haben: „Ich möchte mich bei ihm bedanken. Wirklich nett, dass er uns einen DJ geschickt hat, um hier Party zu machen. Lokalen Medien zufolge startete der DJ seinen ungewöhnlichen Auftritt mit „Sultans of Swing“ von den Dire Straits. Ob es an der Musikbeschallung lag, dass die Roma sich wenig später mit der Polizei einigten und das Areal räumten, ist nicht bekannt.

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Bislang größtes Undercover-Presswerk für Schallplatten, CDs und DVDs in Europa ausgehoben

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(Foto unter CC BY 2.0 von FourthFloor)

Hooopsie! Im Raum Aschaffenburg und im angrenzenden Hessen haben irgendwelche Leute wohl illegal ein Presswerk für CDs, DVDs und für Schallplatten betrieben. Klar, dass der Bundesverband Musikindustrie e. V. (BVMI) da nicht tatenlos zusehen konnte und die Staatsanwaltschaft dazu bewogen hat, mal ein paar Durchsuchungen mit Hinblick auf eine etwaige Strafverfolgung durchzuführen. Das hat diese getan und ist fündig geworden.

Genaue Zahlen gibt es, was nicht wirklich überraschend ist, keine, es ist von “ umfangreichem Beweismaterial“ die Rede, welches sichergestellt wurde.

Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des BVMI, kommentiert: „Mit einem Marktanteil von rund 70 Prozent erfreut sich die physische CD nach wie vor einer hohen Nachfrage in Deutschland – das zeigt sich nicht nur im legalen Geschäft, sondern leider auch auf den illegalen Marktplätzen. Mit der aktuellen Durchsuchungsaktion konnte dank der hervorragenden Vorarbeiten und vor allem der präzisen Arbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei dem offenbar bislang größten Undercover-Presswerk für Tonträger in Europa der Stecker gezogen werden. Das Equipment, dass dabei ans Licht gekommen ist, zeigt einmal mehr, dass hier nicht Kleinkriminelle am Werk sind, sondern professionelle Strukturen, die mit ihrer kriminellen Energie sowohl den Künstlern als auch den Tonträgerherstellern massiven Schaden zufügen.“

Hoffentlich nicht nur 36 DVD-Brenner und so ein Teil, dass einen dazu befähigt selber Platten schneiden zu können. Beim BVMI weiß man das ja nie nicht so recht. Nichts Genaues weiß man nicht, aber der BVMI kümmert sich. Nicht nur um digitale Kopien, die ja nach deren andauernden Aussagen fast zum Tod der Musikindustrie geführt haben.

Aber auch international feiert man:

Jeremy Banks, Director of Anti-Piracy, IFPI: „Wir freuen uns sehr, dass wir dabei unterstützen durften, ein Undercover-Presswerk von industriellem Ausmaß aufzuspüren, sodass die deutschen Behörden entsprechend einschreiten konnten. Auch wenn heute die digitale Piraterie die Schlagzeilen bestimmt, verdeutlicht dieser Fall anschaulich, dass die Musikindustrie weiterhin auch gegen diejenigen vorgeht, die unrechtmäßig mit Musik Geld verdienen, indem sie unlizenzierte physische Tonträger herstellen, verbreiten und verkaufen.“

Na dann…

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Soundcloud kurz vor Einigung mit Major-Labels

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Für ein paar Prozent sehen Universal, Sony und Warner Music wohl davon ab, Urheberrechtsklagen gegen Soundcloud anzustreben.

Soundcloud steht offenbar kurz vor einer Einigung mit den drei großen Majorlabels, die mögliche Urheberrechtsklagen gegen die Berliner Musikplattform abwenden könnte. Im Gegenzug für den Verzicht auf Klagen verspricht Soundcloud den Verhandlungspartnern Universal, Sony und Warner Music jeweils Unternehmensanteile im Umfang zwischen drei und fünf Prozent, meldet die Nachrichtenagentur Bloomberg unter Berufung auf informierte Kreise. Außerdem sollen die Majors an zukünftigen Einnahmen der Plattform beteiligt werden.
(Groove)

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