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Schlagwort: Law

Zwei Reichsbürger in der Verkehrskontrolle

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(Foto: Darkone, CC BY-SA 2.5)

Vor ein paar Wochen ging unter anderem unter den selbsternannten Reichsbürgern das Gerücht rum, dass man aus Protest das Kennzeichen am Fahrzeug umgedreht anbringen solle und das man dabei sogar ohne ein Bußgeld weg käme. Mittlerweile wurde diese Behauptung weitestgehend widerlegt.

Offenbar aber drang das noch nicht bis zu jedermann durch und so mussten Beamte in Rheinland-Pfalz gestern Abend gleich zweimal Fahrzeugführer anhalten, die mit umgedrehten Kennzeichen unterwegs waren.

Daraus ergibt sich diese durchaus amüsante Pressemitteilung der Polizei Rheinland-Pfalz, denn sehr einsichtig waren die Herren nicht.

„Ein auf dem Kopf angebrachtes Nummernschild war gestern der Beginn einer nervenaufreibenden Kontrolle auf der A63 bei Göllheim. Auf Anhaltezeichen reagierte der 54-jährige Pkw-Fahrer nur mit Kopfschütteln. Erst als er zu merken schien, dass es den Beamten aus Gau-Bickelheim mit der Aufforderung stehen zu bleiben sehr Ernst war, folgte er auf den nächsten Parkplatz. Dort wollte er jedoch weder Ausweisdokumente noch Fahrzeugpapiere vorzeigen. Daraus entwickelte sich eine sehr lange Diskussion, weil der Mann aus Bad Homburg der festen Überzeugung war, dass die Bundesrepublik nicht existent sei und er sich als Reichsbürger verstehe. Folglich müsse er auch nicht die Autorität deutscher Beamte anerkennen. Das Kennzeichen habe er deshalb auf dem Kopf montiert, weil hier alles durch die Alliierten auf den Kopf gestellt worden sei. Da der 54-Jährige argumentativ nicht zu überzeugen war und sich nur mit einem „deutschen Staatsangehörigenausweis“ einer Phantasiebehörde legitimieren wollte, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Zähneknirschend rückte er daraufhin seinen Führerschein heraus und montierte die Nummernschilder richtig herum.

Nur wenige Minuten später wurde die Geduld der Beamten erneut auf die Probe gestellt. Dieses Mal von einem 39-Jährigen aus Pfalzfeld, der auf der A61 bei Bad Kreuznach in eine Verkehrskontrolle geriet. Er gab an, dass er seine Ausweisdokumente und den Führerschein grundsätzlich nicht mitführe. Außerdem werde die Bedeutung des Personalausweises total überbewertet, denn wie das Wort „Personal“ schon klarstelle, sei es nichts weiter als ein Firmenausweis der „Deutschland-GmbH“. Angaben zu seiner Person verweigerte der Mann, weil er bezweifelte, dass er es mit echten Polizisten zu tun habe, denn Uniformen, Waffen und Streifenwagen könne schließlich jeder einfach bei einer bekannten Auktionsplattform ersteigern. Über das Kennzeichen des Firmenfahrzeuges ermittelten die Beamten aus Gau-Bickelheim den Arbeitgeber des 39-Jährigen, der dann resignierend die Personalien bekannt gab. Es war nicht das erste Mal – so der Chef – dass er das für seinen Mitarbeiter tun musste.“

(via reddit)

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Lehrer in Hessen zu Schadenersatz verurteilt, weil er Hakenkreuze an Schulen übersprühte

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Kann man sich nicht ausdenken, nach deutschem Recht aber scheinbar so gegeben: Im hessischen Limburg übersprüht ein Lehrer Hakenkreuze an Schulen, weil die Stadt/das Schulamt/die Schulen/wer auch immer nicht in der Lage dazu sind, diesen Scheiß zu entfernen. Darauf hin verklagt ihn die Stadt auf 1000 Euro für die Reinigung. Erst gab das Amtsgericht der Stadt Recht, nun auch das Landgericht. Begründet wird das damit, dass er die Hakenkreuze ja hätte auch überkleben können, was dann nach gängigem Recht keine Sachbeschädigung gewesen wäre. Anders als das Übersprühen. Was zum Fick?!

Die Reinigungsrechnung will der Lehrer keinesfalls bezahlen, jedenfalls vorerst nicht. Wenn es rechtlich möglich sein sollte – die schriftliche Urteilsbegründung liege noch nicht vor -, werde er mit seinem Fall bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Er würde auch nicht zahlen wollen, wenn es nur um einen Cent ginge: „Das wäre ein Schuldeingeständnis. Und ich trage keine Schuld. Ich habe nur versucht, ein großes Unrecht abzuwehren.“

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The Story Of Technoviking

Die Geschichte des Technovikings als Doku. Von der Fuckparade zum Videoclip zum Mem zur juristischen Auseinandersetzung. Die durch Crowdfunding finanzierte Doku gibt es jetzt als gekürzte Version im Netz und außerdem ausführlicher auf DVD.

Die dokumentarische Aufarbeitung folgt dem Technoviking Phänomen über 15 Jahre vom experimentellen Kunstfilm zum viralen Video, das eine Internet-Community zur Erschaffung einer Kunstfigur, Tausenden von Remixvideos sowie unzähligen anderen Formen der kommerziellen und nicht kommerziellen Reaktionen inspirierte und letztendlich den Produzenten des Ausgangsvideos vor Gericht brachte. Ursprünglich im öffentlichen Raum auf einer politischen Demonstration gefilmt und von vielen Millionen Nutzern geteilt, können die Bilder des Ausgangsclips weder aus dem kollektiven Gedächtnis entfernt, noch von den vielen Servern gelöscht werden, die in der ganzen Welt verstreut liegen. Der Film verbindet mehr als 30 Interviews mit Anwälten, Akademikern, Künstlern und Fans mit einer Vielzahl von Online-Reaktionen auf das Mem. Er zeigt das Dilemma auf, das entsteht, wenn unser Grundrecht auf Meinungsfreiheit in Widerspruch zu unserem Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit gerät.
Und wie kann man einen Film über ein Thema machen, dessen Ursprung gar nicht mehr öffentlich gezeigt werden darf?

(Direktlink | Danke, Bemme!)

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Tüp* klaut in Hamburg ein Taxi und fährt damit Leute beim Oktoberfest in München

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(Foto: Emanuele, CC BY-SA 2.0)

Da hat ein 19-jähriger Hamburger ohne Führerschein weder Idee noch die Umsetzung derselbigen gespart, hat sich in Hamburg ein Taxi geklaut, ist mit diesem nach München gefahren und hat sich dort noch KFZ-Kennzeichen gezockt. Dann ist er zum Oktoberfest, hat sich dort fünf Tage lang als Taxifahrer ausgegeben, Leute gefahren und eine vierstellige Summe verdient.

Dann allerdings lief irgendwas aus der Planung, der Mann baute einen Unfall und beging Fahrerflucht. Als die Polizei ihn erwischt, werden in dem von ihm bewohnten Hotelzimmer eines Freundes, das der 19-Jährige ohne Wissen des Hotels seit gut einer Woche nutze, 8 Tütchen Marihuana gefunden. Außerdem fiel eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe wegen Lkw-Diebstahls auf.

Das dürfte sich jetzt summieren. Denn nach einer Unfallflucht in der Goethestraße und dem Hinweis einer Mitarbeiterin der Taxizentrale war die Polizei auf den 19-Jährigen aufmerksam geworden. Fünf Tage lang hatte der falsche Taxler Wiesn-Besucher chauffiert und dabei eine vierstellige Summe am Finanzamt vorbei eingestrichen.
(Sueddeutsche)

Der junge Mann hat demnach einen Roadtrip hingelegt, dessen Drehbuch jetzt gerne geschrieben werden könnte.

*Und Tüp immer mit „ü“.

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Einbrecher entkorken in Getränkemarkt über 1000 Bierflaschen für Gewinnspiel

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(Foto: Günter Hentschel, CC BY-ND 2.0)

Kronkorkengewinnspiele führen in zumindest diesem Fall zu äußerst merkwürdigen Teilnahmeversuchen. So sind Unbekannte in einen Getränkemarkt in Mülheim eingebrochen und haben mehr als 1000 Bierflaschen geöffnet – in der Hoffnung auf einen Hauptpreis. Das Bier getrunken haben sie wohl nicht. Ob und welche Preise sie ergattern konnten, ist nicht geklärt.

„Die Täter müssen sich zwischen Samstagabend, 21 Uhr, und Montagmorgen, 7 Uhr, Zugang zu dem Getränkehandel an der Düsseldorfer Straße verschafft haben. Laut Polizei suchten sie wohl gezielt die Paletten von König Pilsener auf, um den ausgeschriebenen Jackpot zu knacken. Etliche Nieten blieben am Tatort zurück, geleerte Flaschen entdeckten die Polizisten jedoch nicht.“

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Nazi-Kommentare können teuer werden

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Interessantes Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf, das einen Facebook-User dafür bestraft, in einer Facebook-Gruppe den Satz „Wir sollten die Duschen wieder öffnen und brauchen mehr Ascheplätze.“ geschrieben zu haben. Es sollte ein Spaß sein, wie der 46-Jährige dem Richter sagte.

Der Amtsrichter fand den Internet-Eintrag gar nicht lustig. Denn es sei klar, dass hier Menschen vergast und anschließend verbrannt werden sollten: „Der banale Satz muss im Zusammenhang gesehen werden.“ Außerdem hatten zwei andere Gruppenmitglieder auf den Spruch zustimmend reagiert: „Gerade das will der Gesetzgeber verhindern.“

Bislang galt bei dem Paragraf der Volksverhetzung, dass die Äußerungen schriftlich gemacht werden mussten. „Das Internet ist aber kein rechtsfreier Raum“, stellte der Richter fest. Auch ein Facebook-Eintrag sei eine schriftliche Äußerung. Er verurteilte den 46-Jährigen zu einer Geldstrafe von 500 Euro.

Vielleicht überlegt sich so der ein oder andere dadurch mal, ob man jeden Arschlochkommentar auch tatsächlich absenden muss.

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Was ich auch nicht wusste: In Wiesbaden haben Blitzer Persönlichkeitsrechte

Meint die Wiesbadener Polizei, wie Florian Altherr zu berichten weiß.

Habe auf dem Heimweg diesen Blitzer der Stadtpolizei Wiesbaden fotografiert. Darauf wurde ich von zwei StadtpolizistInnen festgehalten und aufgefordert, meine Fotos zu löschen. Begründung (Achtung, kein Scherz!): Das Gerät habe Persönlichkeitsrechte (!) und ich dürfe mir das weder ansehen noch ablichten. Und überhaupt: Wenn sie mir sagen, ich müsse die Fotos löschen, hätte ich dem ja wohl auch zu folgen. Als ich dies sachlich mit Verweis auf meine Rechte und die fehlende Rechtsgrundlage ihrer Maßnahmen verweigerte, wurde mir angedroht, Verstärkung zu rufen. Daraufhin kamen vier weitere StadtpolizistInnen mit Martinshorn durch die Stadt gedonnert, blockierten mit Blaulicht die komplette rechte Spur der Berliner Straße und verlangten meine Personalien. Auch der nun geballten Staatsmacht aus 6 StadtpolizistInnen musste ich die Lösch-Bitte leider abschlagen, woraufhin zwei von ihnen minutenlang telefonierten und wohl über die komplizierte Persönlichkeitsrechtslage von Maschinen im 21. Jahrhundert beratschlagten. Nachdem sie dann kollektiv bemerkten, dass sie sich gehörig vergaloppiert hatten, teilten sie mir mit, dass ich die Fotos (zwischenzeitlich sowieso auf Twitter) „behalten“ dürfe. Wenn sie aber in der Presse landen, dann wüssten sie ja von wem die kommen, versuchten sie mich erfolgos einzuschüchtern. Und statt sich für die absolut unverhältnismäßige Aktion zu entschuldigen, bekam ich zur Schikane noch einen Platzverweis und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren an den Hals. War für so manchen Ordnungshüter wohl doch ein bisschen zu warm heute…

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Sex im Schwimmbad: Jugendliches Paar zu Arreststrafen verurteilt

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(Symbolfoto: Leo Hidalgo, CC BY 2.0)

Ein 19-Jähriger und seine ein Jahr jüngere Partnerin sollen in einem Schwimmbad mit dem Namen „Erlebnisgrotte“ im Dezember letzten Jahres Sex gehabt haben. Die Bademeister der Grotte bekamen wohl Wind davon und es folgte eine Anzeige wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“. Der junge Mann gab an, dass ihm lediglich die Buchse von den Lenden gerutscht sei. Irgendwas schließlich muss er sagen und womöglich hoffte er, dass das nicht ganz unmöglich sei. Ein Augsburger Jugendrichter jedenfalls verdonnerte den 19-Jährigen jetzt zu zwei Wochen Dauerarrest – und überbot damit sogar den Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die Frau erhielt einen sogenannten Freizeitarrest, der in der Regel ein Wochenende umfasst, und muss zudem 32 Stunden Hilfsdienste leisten.

Ich finde das Urteil mehr als derbe, zumal ich weiß, wie zurückhaltend mitunter Arreststrafen auferlegt werden, sind sie schließlich das letzte echte Sanktionsmittel vor dem Jugendknast.

Ich will nicht sagen, dass dieses Urteil mittelalterlich wäre, aber… Immer schön die Hosen beim Baden anlassen!

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