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Bußgeldbescheid wegen 5-minütiger Verspätungen in der Schule

Ich wusste bis eben nicht, dass es überhaupt mit einem Bußgeld bestraft werden kann, wenn man unpünktlich zur Schule geht. Aber doch, scheint wohl schon vorzukommen. So auch hier in Ingolstadt. Ein paar Mal ein paar Minuten zu spät – zack – 10 Euro weg. Deutsche Pünktlichkeit und so. Wer die nicht einhält, muss mitunter schon in der Schule dafür zahlen.

19 Kommentare

  1. Olaf26. Februar 2018 at 09:40

    Ich frage mich, ob selbiges auch gegen Lehrer eingesetzt werden kann. Wir hatten damals in der Schule so einige Kandidaten, die gerne mal zu spät gekommen sind. Aber wahrscheinlich geht das nicht…

    • Matt26. Februar 2018 at 10:03

      Eher nicht. Die Lehrer unterliegen nicht der Schulpflicht (die hier Grundlage der Verwarnung war).

      Allerdings könnte man da über den Rektor disziplinarisch vorgehen…

  2. Harry26. Februar 2018 at 15:01

    Was ne Schweinerei. Der zuständige Lehrer hat seine pädagogischen Prinzipien wohl aus den Büchern des NS-Lehrerbunds.

    • der Benni26. Februar 2018 at 20:46

      Uiiiiiii, und du schwingst wohl immer gleich mit der Nazi-Keule was? Ist natürlich viel besser, Kindern und Jugendlichen zu vermitteln, das Fehlverhalten im Leben keine Konsequenzen nach sich zieht. Und wenn der Jufendliche dann in der Lehre ist und nach 3 mal zu spät kommen rausfliegt, wundert er sich, wie das denn jetzt sein kann.
      Jaaaa, lasst uns alle unsere Kinder zu überbehüteten, egoistischen und lebensunfähigen Soziopathen erziehen, voll geil!

      • Harry26. Februar 2018 at 22:50

        Ohje. Was dich denn da geritten? Was du da alles in meinen Kommentar reinliest ist ja ganz schön spannend.
        Tatsächlich schwinge ich gar keine Keulen. Es gibt entsprechende Keulen auch garnicht. Ein Vorwurf ist entweder zutreffend – oder nicht.
        In dem Fall halt ich ihn für zutreffend, weil hier nicht nur aus einer Mücke ein Elefant gemacht wurde, sondern der entsprechende Lehrer auch noch auf die glorreiche Idee kam, aus der Verspätung seines Schülers ne Ordnungswidrigkeit zu machen und das staatliche Gewaltmonopol einzuschalten.
        Dabei offenbart sich insbesondere beim Lehrer ein völlig absurdes Obrigkeitsdenken, in dem die Staatsmacht als pädagogisches Instrument eingesetzt wird. Und in der Tat würde ich das als Anleihe aus der NS-Pädagogik betrachten.

        Aber man kann natürlich auch erstmal „uiiiiii“, „jaaaa“ und „voll geil“ vor sich hin geifern, was von „Nazi-Keulen“ schwafeln und herausposaunen, dass alle die ihre Kinder nicht mindestens einmal im Monat von der Polizei verprügeln lassen sie zu „überbehüteten, egoistischen und lebensunfähigen Soziopathen“ machen.

        Wo du darüber hinaus gelesen haben willst, dass ich finde, dass man Jugendlichen vermitteln soll, dass ihr Handeln keine Konsequenzen hat würde mich auch mal interessieren. So ein Schwachsinn.

        • der Benni27. Februar 2018 at 09:44

          Und wies so ne Keule gibt. Nämlich immer dann wenn jemandem was nich passt und dann schreit „das is ja wie bei den nazis hier!!!!1“ und dein beitrag war da nen super beispiel für…
          und der rest deiner antwort: komm mal runter von deinem berg des zorns, du reagierst mindestens so über wie dus dem lehrer unterstellst zu tun.

          • Harry27. Februar 2018 at 11:57

            Ich bekomm mit jedem mal, dass ich darüber reden muss mehr den Eindruck, dass diese Keulen ausschließlich in den Köpfen derjenigen existieren, die sich darüber echauffieren. Und dass das dann in dieser Vorstellung auch auch immer gleich geschrien wird… Ich stelle mir das sehr traurig vor.
            Andererseits natürlich praktisch, wenn man jederzeit eine Floskel parat hat um Argumente zu ignorieren und die große Verschwörung gegen sich selbst zu wittern.
            Inhalte hast du ja auch jetzt gekonnt ignoriert.

            Nach wie vor sehe ich dich – insbesondere nach deinem ersten Kommentar hier – nicht in der Position anderen zu sagen, sie sollen „runter kommen“. Ich sehe auch keinen „Berg des Zorns“ auf dem ich stehen würde. Ich habe ein wenig polemisch aber im wesentlichen doch sachlich auf deinen Kommentar geantwortet. Wenn ich da so rumgegeifert hätte wie du in deinem Kommentar hätte das ganz anders ausgesehen. Es schallt eben doch nicht immer aus dem Wald heraus, wie mans hineinruft. Diesmal zu deinem Vorteil.

  3. joopunkt26. Februar 2018 at 16:29

    Naja, muss ich als Lehrer ein bisschen differenzierter Betrachten. Was macht man mit Kandidaten die jeden verdammten Tag zu spät kommen. Man spricht mit dem Schüler, man spricht mit den Eltern, aber es ändert sich nichts oder man wird nicht für voll gekommen. Da gibt es dann nur noch weninge Maßnahmen.

    Wobei in der Realität sowas eher bei Schulschwänzern angwendung findet! Und ich bei hier und da ein paar Minuten nicht so ne Welle schieben würde. Aber es kommt echt voll auf den Einzelfall an.

    • Karnickelmann26. Februar 2018 at 18:21

      N Scheiss. Und wenn man schon von derartigem Paternalismus keinen Abstand finden kann – zum Beispiel: Ich musste mal – und ich kam prinzipiell jeden Tag zu spät -, jeden Tag eine Stunde nach Schulende, die Zeit nachsitzen, die ich am Morgen zu spät kam. Kreativ. Fand ich schon deshalb gut – insgeheim. Hat gewirkt.

      • der Benni26. Februar 2018 at 20:43

        Jemand hält sich wiederholt nicht an Regeln und muss dafür die Konsequenzen tragen, und das ist ist dann gleich Paternalistisch? Gehts auch ne Nummer unaufgeregter?

        • Harry26. Februar 2018 at 22:59

          An deiner Stelle würd ich mal von wegen „Unaufgeregtheit“ etwas leiser treten.
          Dann würdest du vielleicht auch merken, dass dein Argument hier garnicht zieht. Der Karnickelmann hat ja garnicht dafür plädiert, dass es keine Konsequenzen haben soll sondern nur gesagt, dass es paternalistischer Scheiß is, wenn man sich nicht anders zu Helfen weiß als die Obrigkeit zu rufen.

          • der Benni27. Februar 2018 at 09:48

            aha, also ist es jedesmal paternalistisch, wenn man die staatlichen instanzen einschaltet, wenn gegen gesetze verstoßen wird? na dann lauf aber bloß nicht zur polizei, wenn du mal opfer einer straftat wirst, nich das du hinterher noch als paternalistisch dastehst. mannoman….

          • der Benni27. Februar 2018 at 09:52

            Und übrigends gibt es in deutschland keine obrigkeit, sondern den Staat, von dem jeder, auch du, ein teil ist. Die zeiten, in denen es untertan und obrigkeit gab, sind gottseidank vorbei.

            • Harry27. Februar 2018 at 12:15

              ui. jetzt wirds absurd.
              Nein. Ich bin kein Teil des Staates. Ganz grundsätzlich und ganz einfach nein. Ich bin Teil dieser Gesellschaft. Diese Gleichsetzung von Staat und Gesellschaft ist eine der politisch gruseligsten Vorstellungen die ich kenne. Wenn mich nicht alles täuscht ist die Gleichsetzung von Staat und Gesellschaft sogar eines der zentralen Merkmale totalitärer Regime.
              Zum Glück gibt es formell keine Untertanen und Obrigkeiten mehr. Leider existiert diese Vorstellung aber noch in sehr vielen Köpfen. Und es sind diese Köpfe mit ihrer internalisierten Untertanen-Mentalität für die der Staat eben nach wie vor die Obrigkeit darstellt nach der sie sie sich hilfesuchend umsehen, wenn sie selbst nicht mehr weiter wissen. Wie im Fall des Lehrers hier. Das Manifestiert sich übrigens auch in der Vorstellung man könne Teil der Obrigkeit sein, wenn man sich ihr nur bedingungslos unterwirft.

              Ich würde bestreiten, dass es sich hier tatsächlich um einen Gesetzesverstoß handelt. Mir ist nicht bekannt, dass „Pünktlichkeit“ ein streng definierter Rechtsbegriff ist. Die Funktion der Vorschrift – dass er Unterricht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann – wird durch die Verspätung eines Schülers auch nicht beeinträchtigt. Es gibt in diesem Sinne auch kein „Opfer“ dieses vermeintlichen Gesetzesverstoßes, der darüber hinaus auch keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit ist. Lass also lieber mal die Kirche im Dorf mit deinen Vergleichen oder lern die richtigen Begrifflichkeiten zu benutzen. Diese implizite Gleichsetzugn von 5 minuten Verspätung im Unterricht mit irgendwelchen Straftaten ist ziemlich lächerlich.
              Es gibt hier lediglich einen Lehrer der sich gegenüber dem verhalten eines Minderjährigen nicht anders zu helfen weiß als das Ordnungsamt einzuschalten. Dass die da mitspielen ist die näxte Frechheit.

              • Der Lehrer28. Februar 2018 at 19:40

                „Die Funktion der Vorschrift – dass er Unterricht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann – wird durch die Verspätung eines Schülers auch nicht beeinträchtigt. Es gibt in diesem Sinne auch kein „Opfer“ dieses vermeintlichen Gesetzesverstoßes“

                DOCH!
                Ich bin selber Lehrer und kenne solche Fälle nur zu gut. Unterrichtsbeginn 8.00 Uhr.
                Im Schnitt kommen ca. fünf SchülerInnen von 8.00 Uhr bis 8.25 Uhr zu spät in den Unterricht. Jedes Mal ist das eine Unterrichtsstörung: „Hallo, entschuldigung, die S-Bahn..“; Durch die Klasse laufen, Gelächter, Jacke aus, hinsetzen, erstmal wieder Ruhe reinkriegen. Oder alternativ bleiben die draußen stehen, dann stören sie trotzdem an der Tür und die anderen werden wieder fünf mal rausgerissen aus ihrer Konzentration.

                Das ganze passiert dann fünf Mal hintereinander und die erste Stunde kann ich mir getrost auch sparen, bzw. die andern SchülerInnen sind so unkonzentriert und abgelenkt, dass die Stunde eigentlich für’n Arsch ist. Bei drei Englisch-Stunden in der Woche eine wegen den Zu-Spät-Kommern zu vergeigen finde ich schon frech. Die haben nen Recht auf Bildung und die fünf die zu spät kommen, hindern sie daran. Wenn dann alle anderen Maßnahmen scheitern, finde ich diesen Bußgeldbescheid ziiiiemlich gut und ich würde das auch sofort umsetzen. ( muss ich mal nachfragen wie das rechtlich so abläuft )

                Ich weiß, es ist verlockend Harry, aber nicht immer so ein Lehrer-Bashing betreiben, wenn man nicht selber Einblick in die Materie hat ;) Danke!

                • Harry3. März 2018 at 16:45

                  Der einzige Lehrer, den ich hier Bashe ist derjenige, der für den Bescheid im Artikel gesorgt hat. Jede Kritik an einem Lehrer gleich als allgemeines Lehrer-bashing aufzufassen muss wohl so ein Lehrer-Ding sein ;)

                  Zugegeben: im konkreten Fall wissen wir (beide) nicht, ob der Unterricht durch die Verspätungen beeinträchtigt war oder nicht. Ich bin erstmal nicht davon ausgegangen, weil die Verspätungen so geringfügig waren. Überhaupt habe ich es aber auch nur angesprochen im Kontext der Frage, ob der Bescheid rechtlich sauber ist oder nicht.
                  Unabhängig davon bleibt das Rufen der Obrigkeit, weil man nicht mehr weiter weiß, unsouverän und lächerlich, mal davon abgesehen, dass es seine Wirkung vermutlich verfehlt. Wenn man schon so unsouverän ist das Ordnungsamt zu rufen, wird sich nach der Nummer vermutlich niemand denken „oh krass, bei dem muss ich aber aufpassen“ sondern höchsten „was für ein Lauch/Trottel/…“
                  In diesem Sinne: Viel Erfolg mit dem Bußgeldkatalog.

  4. Christopher26. Februar 2018 at 21:17

    Das hier ist Bayern!, die soll ma froh sein!

  5. blueyo26. Februar 2018 at 21:39

    Da scheint das Internet ja zu kochen. Dabei können Schulen seit jeher Bußgeldkataloge aufstellen und die meisten haben auch einen solchen. Gab es an meiner Schulen auch für wiederholtes Fehlen – kannte aber keinen Fall, in dem das mal umgesetzt wurde.

    Das ganz kann und wird natürlich auch als pädagogisches Instrument verwendet – aber das ist der Sinn und Zweck von Bußgeldern. Wer das Parken-Verboten Schild nicht lesen kann wird belehrt.

    Weiteres Beispiel: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.handy-im-unterricht-geldbussen-fuer-handynutzer.a616e07a-bee4-40be-9284-ca823f40408c.html

    • Harry26. Februar 2018 at 23:02

      Also das die meisten Schulen sowas haben ist mir neu. Ich glaube dann würde das Internet hier auch nicht so zu kochen.
      Davon ganz abgesehen finde ich, dass man bei pädagogischen Maßnahmen gegenüber Volljährigen und formal freien Bürgern nicht das selbe Maß anlegen sollte wie bei pädagogischen Maßnahmen gegenüber Schutzbefohlenen.

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