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Das Bundesverfassungsgericht entschied: „Bullen raus“ kann man unter Umständen schon mal rufen

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(Foto unter CC BY-SA 2.0 von Marcus Sümnick)

Eine Aktivistin auf einer Münchner DGB-Kundgebung am 1. Mai 2008 hatte Beamte des polizeilichen Staatsschutzes erkannt, die sich in Zivilkleidung unter die Kundgebungsteilnehmer gemischt hatten. Darauf rief sie durch die Flüstertüte der Veranstalter, „Bullen raus aus der Versammlung!“ Da das nicht auf Anhieb fruchtete, wiederholte sie die Ansage noch einmal deutlicher: „Zivile Bullen raus aus der Versammlung – und zwar sofort.“ Die Polizei empfand das nicht als sonderlich freundlich, klar.

Später musste die Frau dann auf Anordnung des Münchner Amtsgerichts 250,00 EURO Strafe für ihre vermeintlich unzulässige Aufforderungen zahlen. Noch etwas später bestätigte das Oberlandesgericht Bamberg die Verurteilung. Das aber wollte die Verurteilte nicht auf sich sitzen lassen und erhob Verfassungsbeschwerde – mit Erfolg.

Die „Bullen raus“-Durchsage sei „versammlungsbezogen“ gewesen, erklärte eine mit drei Richtern besetzte Kammer des Verfassungsgerichts. Versammlungsteilnehmer seien nämlich berechtigt, dafür einzutreten, dass „Polizisten sich außerhalb des Aufzugs bewegen“, und „dass nur die das Anliegen der Versammlung unterstützenden Personen an ihr teilnehmen“. Schließlich seien Demonstrationen „die körperliche Sichtbarmachung von gemeinsamen Überzeugungen“.

Offen ließ Karlsruhe, ob sich Zivilpolizisten der Versammlungsleitung vorstellen müssen, wenn sie sich unter eine Demonstration mischen.

4 Kommentare

  1. Knaterpater6. August 2014 at 22:07

    „Offen ließ Karlsruhe, ob sich Zivilpolizisten der Versammlungsleitung vorstellen müssen, wenn sie sich unter eine Demonstration mischen.“
    ???
    Also „ja, machen wir aber nicht“?

  2. giminic7. August 2014 at 19:58

    Interessant wie sich niemand mehr an dem Begriff „Bullen“ zu stören scheint ;)
    Andere Quellen meinen dazu: „Unbeantwortet blieb übrigens die Frage, ob man denn Polizisten überhaupt „Bullen“ nennen darf.“ sueddeutsche.de \ Protestierer gestärkt, „Bullen raus“-Rufe erlaubt

  3. Harry8. August 2014 at 00:37

    giminic,

    naja, die Frage wurde ja auch schon ungefähr 100mal beantwortet. Das scheint nur den Qualitätsjournalisten von der Süddeutshen nciht aufgefallen zu sein.
    Man darf Polizisten an sich oder „die Polizei“ durchaus als Bullen bezeichnen. Was man nicht darf, ist einen individuellen Polizisten so nennen.
    Wenn ich also auf besagter Kundgebung zu nem Bullen gegangen wäre und ihm gesagt hätte „Ey Bulle, verzieh dich aus der Kundgebung!“, dann wäre das wahrscheinlich ne Beleidigung gewesen (Vorausgesetzt der entsprechende Bulle hätte mich deswegen angezeigt). Wenn über den Lautsprecher gesagt wird, dass die Bullen sich verziehen sollen nicht.

  4. Airwalks8. August 2014 at 21:25

    München sieht mir auf dem Bild aber sehr nach Berlin aus…

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