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Fehlende Baugenehmigung: Bußgeld für einen Holzstapel

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Hier in Potsdam ist die städtische Bauverwaltung der Meinung, dass man für einige Feuerholzstapel eine Baugenehmigung beantragen müsse. „Der Stapel sei nun mal durch seine ‚eigene Schwere‘ mit dem Boden verbunden und stelle daher eine bauliche Anlage dar.“ Deshalb fordert die Stadt jetzt 1250,00 EUR Bußgeld von einem Hotelier, der auf der Halbinsel Hermannswerder schon seit 20 Jahren sein Holz genauso lagert.

3 Kommentare

  1. Nico2. Februar 2016 at 13:39

    „Durch seine eigene Schwere mit dem Boden verbunden.“ Man muss also nur schwebende Holzstapel entwickeln um diesen Gebühren aus dem Weg zu gehen?

  2. Jonas-nur-Jonas2. Februar 2016 at 15:53

    naja, um mal ganz polemisch zu antworten: wer vor einem jahr, eine unterschriftenaktion gegen ein wohnheim für geflüchtete auf hermannswerder unterstützt, hat’s nicht anders verdient. (siehe: http://www.pnn.de/potsdam/911268/ ). sicherlich überzogene aktion der stadtverwaltung, aber mein mitleid mit herrn scholz hält sich sehr in grenzen.

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