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Redtube: Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Abmahnporn-Anwalt Thomas Urmann

Na huch, das neue Jahr hatte sich Abmahnporn-Anwalt Thomas Urmann sicher ganz anders vorgestellt. So mit Sektchen in der Hand und dem Lächeln eines Siegers im Gesicht. Aber nee, die Kanzlei Müller Müller Rößner (MMR) hat dem Urmann da jetzt einen mit harter gezogener Miene und ziemlich dicken Strich durch die Planung gemacht. Die nämlich hatten Strafanzeige gegen Urmann wegen besonders schwerer Erpressung oder besonders schweren Betruges eingereicht. In diesem Falle ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Hamburg.

„Mit der Abmahnung wird ein Sachverhalt vorgetragen, in dem keine Urheberrechtsverletzung zu sehen ist, da der Abruf eines Streams über die Plattform Redtube jedenfalls nach Paragraf 53 Absatz 1 Urheberrechtsgesetz zulässig ist. Thomas Urmann behaupte jedoch gegenüber Verbrauchern auf anwaltlichem Briefpapier das Gegenteil“, begründete Rechtsanwalt Carl Christian Müller die Klage. Urmann drohe den Betroffenen damit, weitere staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, einstweilige Verfügungen zu beantragen und dies unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Müller: „Wenn juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen eines mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgestatteten Rechtsanwaltes veranlasst werden sollen, von diesem geltend gemachte Ansprüche zu erfüllen, die nicht bestehen, ist das nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung strafbar.“

Weiter heißt es, und das liest sich im aktuellen Kontext doch recht niedlich:

Urmann + Collegen hätten zudem angekündigt, weitere Streaming-Plattformen zu überwachen. Es sei mit den Grundsätzen einer freiheitlichen Gesellschaft nicht vereinbar, dass die Bewegungsfreiheit unbescholtener Bürger im Internet dadurch eingeschränkt wird, dass ihnen das dumpfe Gefühl gegeben wird, überwacht zu werden, sagte Müller.

Mal sehen, gegen wen die Staatsanwaltschaft zukünftig bezüglich anderer Überwachungstatbeständen zu ermitteln beginnt. Hihi.

Kann natürlich sein, dass die Nummer im Sande verläuft. Urmann gab sich in letzter Zeit bezüglich seiner Haftbarkeit immer sehr sicher, aber das überhaupt ermittelt wird, deutet darauf hin, dass zumindest die Staatsanwaltschaft Hamburg Ermittlungsbedarf sieht. Das tun die wohl nur, wenn dieser auch berechtigt sei.

12 Kommentare

  1. P863. Januar 2014 at 22:28

    tja, dass kommt davon, wenn man leuten die pornos wegnimmt.

  2. Quacki3. Januar 2014 at 23:30

    Im Text schreiben die auch davon, dass da viele Menschen angerufen haben, die verunsichert sind. Wahrscheinlich sind die inzwischen ziemlich davon genervt, und das ist der Grund, warum sie diese Anzeige eingereicht haben. Sie sagen ja selber, dass sie nicht „Rächer der Enterbten“ spielen wollen ;)
    Aber was auch immer die Motivation ist, ich finds gut, dass die das machen, und das die den offensichtlichen Sachverhalt als Anlass nehmen. Anwälte, die Ahnung haben wie der Hase läuft, setzen ihren Wissensvorsprung ein um juristische Laien ins Bockshorn zu jagen.

    Hoffen wir das Beste!

  3. Quacki3. Januar 2014 at 23:50

    Die Statistiken auf der golem-Seite sind übrigens hübsch: 32% aller Männer und 8% aller Frauen in D haben angegeben, schonmal Pornos im Internet konsumiert zu haben, wenn man Männer=Frauen setzt, also 20% aller Deutschen. Gleichzeitig sind 12,5% aller Webseitenaufrufe in D Pornoseiten. Wenn man annimmt, dass Pornokonsumenten und Nichtpornokonsumenten gleichviele Seitenaufrufe haben, dann kommen diese 12,5% Aufrufe von 1/5 der Leute (nämlich den Pornokuckern), was bedeutet, dass beim durchschnittlichen Pornokucker lockere 62,5% der Seitenaufrufe insgesamt Porno ist. Hmm! Das ist ne Menge. Ok, Jungs, wer ist schuld?! Bitte einmal Hand heben!

  4. Volker4. Januar 2014 at 00:20

    P86,

    Brot und Pornos ;)

  5. Fab4. Januar 2014 at 00:49

    „aber das überhaupt ermittelt wird, deutet darauf hin, dass zumindest die Staatsanwaltschaft Hamburg Ermittlungsbedarf sieht. Das tun die wohl nur, wenn dieser auch berechtigt sei. “

    meines wissens wird IMMER ermittelt, wenn es eine anzeige gibt. anders lässt sich ein straftatbestand ja gar nicht feststellen oder ausschließen. von daher sind meine erwartungen doch eher gering.

  6. Krawallo4. Januar 2014 at 02:21

    Was mir aufgefallen ist, keine Ahung ob das irgendwie dienlich ist oder nicht oder ob sich jemand damit auskennt:
    Die Homepage von U+C ist mit http://www.freecsstemplates.org erstellt worden. Diese stehen nach Creative Commons Attribution 3.0 License frei zur Verfügung.
    Unter den Lizenzbedingungen von CC 3.0 ist aber eine Namensnennung und eine Herkuftsangabe zwingend. Diese ist außerhalb des Quelltextes nicht vorhanden.
    Reicht das aus oder kann man denen damit auch ans Bein pinkeln?

  7. Erbsenzähler4. Januar 2014 at 09:11

    @Quacki,

    Das ist ne Milchmädchenrechnung – Die Statistik sagt nur aus wieviele Menschen ZUGEBEN Pornos gesehen zu haben. Die tatsächlichen Zahlen werden also höher sein.

  8. Quacki4. Januar 2014 at 12:40

    @Erbsenzähler: Ist mir schon klar :D Eine Annahme hatte ich ja genannt, die zweite durch „… haben angegeben, …“ angedeutet. Beide Annahmen sind nicht haltbar. Ich vermute z.B., dass Pornuser zu den Leuten gehören, die sowieso mehr surfen, das würde das Ergebnis auch nach unten drücken.

  9. amup15. Januar 2014 at 23:16

    Okay, die Staatsanwaltschaft ermittelt…..

    Mal schauen was da rauskommt…..

    Erstaunlich – entweder mal zahlt dem „sich im angeblichen Recht befindlichen“ Herrn RA die geforderten 250€ oder man nimmt bei einer der „Massenvertretung“ guter RA’s teil und löhnt ab 300 €, letztere könnte man zwar zurückfordern – wenn denn bewiesen werde könnte dass die Forderung unberechtigt war, aber bis dahin sind die angeblich an The Archiv AG gezahlten Gelder genau so verschwunden wie deren zahlreichen Direktoren *g

    Egal wie, aber alle Abgemahnte sind die „Zahlmeister“ und die gelöhnten Euronen sind futsch.

    Wie sagte der klagende RA so schön – die Pornoindustrie läge finanziell gesehen auf der Intensivstation – das sieht er sich wohl als Robin Hood deren *fg

    Wobei der „Gute“ wohl vergisst dass die Clips selten den ganzen Porno zeigen, sondern nur Bruchteile und man beim bezahlten Premiumaccount dann den ganzen Film in bester Qualität anschauen kann…..

    Sich hier über Statistiken zu streiten wie hoch die Dunkelziffer von Pornoguckern ist finde ich müssig…..

    Fakt ist – dass durch die Abmahnwelle von U+U das Internet drastisch eingeschränkt werden kann, denn bald werden sich RA’s finden die Abmahnungen aussprechen da angeblich irgendeine Urheberrechtsverletzung auf Webseite XXX vorliegt.

    Ich erinnere nur mal an die Abmahnwelle in Foren – bis Heise.de ein Grundsatzurteil dazu erwirken konnte.

    Nur Sex und Porno sind offiziell meist noch ein Tabuthema, da braucht es viel bis der oberste Gerichtshof oder die EU ein Grundsatzurteil fällen – man sieht es ja schon an der Reaktion unserer Regierung zu dieser Abmahnungswelle = wischiwaschi

  10. Falko9. Februar 2015 at 09:50

    Leider sind die Sanktionen viel zu gering ausgefallen gegen diesen hauptberuflichen Abzocker. So ist es eben nur eine Frage der Zeit, bis es der nächste probiert und das wahrscheinlich auch noch erfolgreich.

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