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Stringfiti

Aheneah macht aus Wolle und Schrauben großflächige Wandbilder und wenn sie die illegal machen würde, wäre das ironischerweise tatsächlich Sachbeschädigung.

7 Kommentare

  1. Daniel27. April 2020 at 09:49

    Chic!

    Ich würde aber denken, bei „normalem“ Graffiti handelt es sich auch „nur“ um Sachbeschädigung…

    • Harry27. April 2020 at 10:10

      juristisch bestimmt. Begriffe sind aber zum Glück immer mehr als nur rein orthodoxe Rechtsbegriffe. Ich kann mir einen (nicht-jursitischen) Begriff von Sachbeschädigung vorstellen, der das Auftragen von Farbe nicht umfasst, das hereinbohren einer nicht ganz unerheblichen Anzahl von Schrauben aber schon.

      • Jack27. April 2020 at 14:11

        Farbe auf einer Fensterscheibe/Solarzelle/funktionalen Oberfläche .. Wenn ich jemanden mit Farbe anstreiche/sprühe so ist dies vermutlich zusätzlich sogar Körperverletzung. Eine vorübergehened Veränderung mit Kreide geht oft noch straffrei. Aber auch das selektive Entfernen von Schmutz (reverse graffiti) oder Bemoosen stellt denoch eine Veränderung des Erscheinungsbildes dar.

        Ein Transparent aufhängen ist idr unerheblich aber einen auf Christo machen wieder nicht.
        Es gibt ja kein Graffiti Künstler der es cool findet wenn jemand seine Kunstwerke crossed – Aber auf die Idee daß eine weiße Wand auch schon eine Form der Kunst darstellt dafür reicht es nicht. Sprich wilde Sprayer erlauben sich ihre Ansicht über „Schönheit“ anderen ungefragt aufzuzwingen, sich über andere zu stellen – sich mehr Rechte rauszunehmen – sich für „gleicher“ zu halten. Umgekehrt empfinden diese Personen aber genau solches Handeln für unmöglich wenn sie die betroffenen sind. Es gibt wohl auch kein Sprayer der es cool findet wenn jemand mit einem 850 Edding ungefragt auf seine Jacke und Schuhe schreibt.

        https://www.juraforum.de/lexikon/sachbeschaedigung

        • Harry28. April 2020 at 01:39

          wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich spreche explizit (viel expliziter geht es wohl wirklich nicht) von einem nicht-jursitischen Begriff von Sachbeschädigung. Z.B. einen Alltagsbegriff davon. Und du kommst mir mit dem juraformu, schiefen vergleichen und ideologischem geschwurbel, frei von jeglicher Sachkenntnis. In der Schule hieße es wohl: Thema verfehlt – ungenügend

          • Jack28. April 2020 at 08:55

            beruhig dich mal wieder Harry.
            Der Punkt ist das es gute Gründe gibt wieso man das juristisch differenziert betrachtet – weil deine Altagsbegreiflichkeit eben keine Gerechtigkeit schaffen kann. Und deswegen beurteilt sowas eben auch ein Richter und nicht Du. Denn wenn das Auftragen von Farbe deinem Verständnis nach keine Beschädigung ist – dann komme ich gerne mal mit Farbe zu dir.
            (btw. Fassadenfarben haben heute idr. eine Schutzausstattung die Sprayfarbe nicht hat – also geht es nicht nur um das optische)

            • Harry28. April 2020 at 21:36

              Es gab da keinen Grund zur Beunruhigung für mich. Ich will auch garnicht abstreiten, dass es sinnvoll ist, dass es jurisitische Begriffe gibt. Sie bilden nur eben nicht den vollen Gegenstand ab und sind ihrer Struktur nach systematisch beschränkt. Das hat gute Gründe, die in der Struktur des Justizapparats liegen. Gerade deswegen sollte man sich aber eben juristische Begriffe nicht für allgemeine Begriffe vormachen lassen. Nicht-jurisitsiche Begriffe sind da freier und können so oft mehr vom Gegenstand erfassen, sowohl faktisch, als auch normativ – sie sind allerdings oft ungeeignet dafür in ein jursitisches Verfahren gegossen zu werden. Es gibt auch keinen Grund, warum nicht-jurisitiche Begriffe nicht differenziert sein können. Natürlich habe ich das in dem Kommentar oben nicht im vollen Umfang getan, sondern z.B. sehr viel Kontext stillschweigend vorausgesetzt – z.B. dass es sich um Wände im öffentlichen Raum handelt und nicht um Jacken an Privatpersonen. Sich daran jetzt hochzuziehen ist mindestens mal wohlfeil.
              Im Übrigen begehst du einen relativ schwerwiegenden Kategorien-fehler. Richter*innen urteilen keineswegs (zum Glück auch!) darüber, ob etwas gerecht ist. Sie Urteilen darüber, ob ein konkreter Tatbestand den Regeln des Rechts entspricht oder nicht. Gerechtigkeit ist kein primäres Kriterium für ein richterliches Urteil. Für die Herstellung gerechter Gesetze ist das politische System und nicht das juristische System zuständig. Gerechtigkeit wird also mitnichten von Richter*innen, sondern von Politiker*innen hergestellt.
              Eine Gesellschaft in der Gerechtigkeit von demokratisch nicht-legitimierten Richter*innen hergestellt werden soll, würde meines erachtens hinter zumindest liberalen Freiheiten zurückfallen, die bisher erkämpft werden konnten.
              Btw: Auch in der Juristerei gibt es durchaus kritische Stimmen. Die sammeln sich z.B. in der Zeitschrift Forum Recht

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