Das Hamburger Verwaltungsgericht hat auch in seiner zweiten Entscheidung entschieden, dass ein Polizeieinsatz gegen eine Jugendgruppe beim G20-Gipfel unerlaubt war und für rechtswidrig erklärt. Es ging dabei um 44 Jugendliche von „Die Falken“, die stundenlang festgehalten worden. „Geklagt hatte eine 20-Jährige, die von den Beamten in der Gefangenensammelstelle Neuland in Harburg festgehalten, durchsucht, fotografiert und im Intimbereich abgetastet wurde und ihre Notdurft unter den Augen einer Polizistin verrichten musste. Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass die Polizei damit Grundrechte verletzte.“
Soweit, so gut, aber die Klägerin soll jetzt dennoch die Verfahrenskosten tragen. 100 Euro.
Das Gericht begründete seine Entscheidung am Dienstag so: Innensenator Andy Grote (SPD) habe sich im Juli im Innenausschuss der Bürgerschaft bereits für das Verhalten der Polizei entschuldigt. Wegen dieser Entschuldigung habe die Innenbehörde „keine Veranlassung für die Klage gegeben“, so das Gericht. Die 20-Jährige hätte vor ihrer Klage zunächst die Innenbehörde fragen müssen, ob sie ihr damaliges Verhalten als rechtswidrig anerkennt. Weil sie das versäumt habe, müsse sie nun die Kosten tragen, erklärte Gerichtssprecherin Anne Groß.
Ähm… Bitte was?
Der Anwalt der 20-Jährigen kündigte Widerspruch gegen die Entscheidung an.
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