
In Dresden stand eine 79-jährige Rentnerin vor Gericht, die sich dort wegen einer in ihrem Garten ausgehobenen Cannabisplantage verantworten musste. Man fand in ihrem Vorgarten 60 und im Haus weitere, getrocknete Pflanzen ganz mieser Qualität. „Mies“ im Sinne von: das Zeug ballerte wohl so gut wie gar nicht. Hilft aber nichts, denn auch dann ist Anbau und Besitz verboten.
Ihre Erklärung, wie zu dem Dope im Garten kommt ist interessant, aber nicht gänzlich unglaubwürdig: „Ich füttere die Vögel im Garten und habe in einem Baum ein Futterhäuschen aufgehängt.“ Drin war eine besonderen Mischung – angereichert mit Hanfsamen. „Die Tüte gibt es in der Zoohandlung. Sie kostet 1,89 Euro. Die Rechnung habe ich mit“, erklärte sie energisch. Irgendwie hätten die Vögel die Samen „ausgesät“. Liebe Vögel.
Bauarbeiter klärten sie dann wohl darüber auf, was sie dort stehen hatte, woraufhin sie sich weitgehend informierte und erfuhr, dass das Zeug schmerzlindernd wirken würde. Sie, schwer krank und von Schmerzen gebeutelt, dachte sich wohl, dass das einen Versuch wert wäre, erntete und trocknete die Pflanzen. Blöd für sie: ein unliebsamer Nachbar erkannte das Cannabis und rief die Polizei. Solche Nachbarn will man ja auch nicht haben.
Jedenfalls ging die Angelegenheit für die Dame nochmal glimpflich aus, auch wenn der Fall in seiner Summe natürlich reichlich absurd wirkt und man sich vorstellen muss, dass man von einer 79-jährigen Schmerzpatienten die wahrscheinlich nicht mal wirkstoffreichen Schmerzmittel einkassiert.
6 KommentareDie Drogen waren für den Eigenbedarf gegen die Schmerzen, die Qualität nicht toll, trotzdem ist der Besitz in der Menge strafbar. Das Gericht ging von einem minderschweren Fall aus und verwarnte die alte Dame mit Strafvorbehalt. Begeht sie wieder eine Straftat, muss sie eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zahlen.






