Es gibt sie noch, die guten Nachrichten, wenn auch im Kleinen. In Köln müssen Schwarzfahrende, die dabei erwischt wurden und daraufhin ein fälliges Bußgeld nicht bezahlen konnten, ab sofort nicht mehr ins Gefängnis. Das traf primär ärmere Menschen. Das Geld wird freilich dennoch eingetrieben, aber niemand muss dafür mehr ins Gefängnis.
Auch künftig wird zwar eine Strafe in Höhe von 60 Euro fällig, mehr aber nicht. “Die bisherige Praxis sah so aus, dass gegen eine Person, die dreimal innerhalb eines Jahres oder vier Mal innerhalb von zwei Jahren aufgefallen ist, Anzeige erstattet wurde. Dabei darf der letzte Vorgang allerdings nicht länger als drei Monate zurückliegen. Das entfällt jetzt”, so Matthias Pesch, Leiter der Unternehmenskommunikation bei den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB).Es gebe aber weiter die Möglichkeit, das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro auf zivilrechtlichem Weg einzuklagen. “Von dieser Möglichkeit werden wir auch weiterhin Gebrauch machen”, so der Sprecher der KVB.
Auch auf Bundesebene wird darüber wohl nachgedacht. An der Zeit dafür wäre es ja mal.
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