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Den zwei Männern, die im Mai eine Straßenbahn in Braunschweig gekapert hatten, droht erstmal keine Strafe

(Foto: Haraldmk)

Ihr erinnert euch an die beiden Tüpen, die im Mai in Braunschweig eine Straßenbahn gekapert haben und damit samt nichts ahnenden Fahrgästen durch die Stadt gefahren sind? Die Staatsanwaltschaft hat da jetzt mal drüber geguckt und bisher keine relevanten Rechtsverstöße feststellen können.

Gegen eine Straftat sprächen mehrere Gründe: Das Straßenbahndepot hatte keine Schranke und die Bahn war nicht verschlossen, sodass die Tat weder als Einbruch noch als Diebstahl gewertet werden könne.

Die Fahrt selbst sei auch nicht strafbar. Da in der Nacht wenig los war, handele es sich nicht um einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr. Für das Steuern einer Bahn brauche es zudem keine amtliche Erlaubnis, sagt Oberstaatsanwalt Christian Wolters.

Als Straftat bliebe noch der Hausfriedensbruch, doch dafür reiche das öffentliche Interesse nicht, so Wolters. Möglicherweise werden die beiden 23-Jährigen allerdings noch wegen „unberechtigter Personenbeförderung“ belangt. Dies gelte jedoch nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld für die Tat könne bis zu 20.000 Euro betragen. Die Braunschweiger Verkehrsgesellschaft hat Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt.

Ich glaube ja nicht, dass die die so ohne alles aus all dem rauskommen lassen, bin aber auch deshalb bis dahin erstmal im „Team Straßenbahn kapern.“

Ein Kommentar

  1. Stin25. August 2022 at 11:01

    ‚Ohne alles‘ sicherlich nciht. Denn das Bußgeld für die OWi kann schon mal vier- oder auch wenn eher unwahrscheinlich sogar fünfstellig werden;)

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