
(Symbolfoto: Leo Hidalgo, CC BY 2.0)
Ein 19-Jähriger und seine ein Jahr jüngere Partnerin sollen in einem Schwimmbad mit dem Namen „Erlebnisgrotte“ im Dezember letzten Jahres Sex gehabt haben. Die Bademeister der Grotte bekamen wohl Wind davon und es folgte eine Anzeige wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“. Der junge Mann gab an, dass ihm lediglich die Buchse von den Lenden gerutscht sei. Irgendwas schließlich muss er sagen und womöglich hoffte er, dass das nicht ganz unmöglich sei. Ein Augsburger Jugendrichter jedenfalls verdonnerte den 19-Jährigen jetzt zu zwei Wochen Dauerarrest – und überbot damit sogar den Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die Frau erhielt einen sogenannten Freizeitarrest, der in der Regel ein Wochenende umfasst, und muss zudem 32 Stunden Hilfsdienste leisten.
Ich finde das Urteil mehr als derbe, zumal ich weiß, wie zurückhaltend mitunter Arreststrafen auferlegt werden, sind sie schließlich das letzte echte Sanktionsmittel vor dem Jugendknast.
Ich will nicht sagen, dass dieses Urteil mittelalterlich wäre, aber… Immer schön die Hosen beim Baden anlassen!