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Deutschland im Sommer 2017

Eine kurze Zusammenfassung.

Kontext 1.
Kontext 2.

Da weiß man, in welche Richtung der Wind die nächsten Jahre wehen wird.


(via Tanith)

17 Kommentare

  1. Chris Gueffroy29. August 2017 at 16:22

    Jetzt könnte man natürlich darüber sinnieren, wie wahrscheinlich die Machtergreifung durch einen Mecklenburger Dorfbullen und einen einfachen Rechtsanwalt sind. Jedenfalls sind das Planungen, während der Niederländer tatsächlich Taten begangen hat. Bei letzterem gab es ein Gerichtsverfahren (höchstwahrscheinlich mit Berufung), bei ersterem noch nicht. Und Flucht- oder Verdunkelungsgefahr dürfte wohl auch ausscheiden.

    Auf die Details kommt’s halt manchmal auch an.

    • Erbsenwähler29. August 2017 at 17:45

      Das Detail um welches es hier geht, ist offensichtlich, die politische Ausrichtung. Kannst dir ja mal überlegen, was passieren würde, wenn solch eine Liste bei Linken entdeckt werden würde. Die würden den vollen Katalog abbekommen; Anklage wegen Gründung einer terroristischen Gruppe und so on. Schau mal, was man alles für „Tricks“ anwendet, um gegen die Betreiber von linksunten vorzugehen. Und dann redest du noch davon, dass keine Flucht- und Verdunklungsgefahr bestehe. Ist klar, wieviele Haftbefehle waren es noch die zur Zeit nicht vollstreckbar sind, weil die betreffenden Nazis untergetaucht sind? Stimmt, wenige Einzelfälle. So etwas mehr als 400…

      Wer die überdeutlichen rechten Tendenzen in D nicht sieht, auch innerhalb der Staatsorgane, der lügt oder verschließt seine Augen. Your Choice.

      • Chris Gueffroy30. August 2017 at 08:58

        Also zunächst mal gab es lt. NDR doch keine konkreten „Todeslisten“, egal wie albern auch immer das sowieso gewesen wäre.
        Aber der wesentliche Unterschied ist, daß es sich hierbei um bekannte Deutsche handelt, davon ein Polizist. Ein Disziplinarverfahren ist ja schon eingeleitet worden und das (Straf-)Ermittlungsverfahren läuft noch.

        Aber klar, der Deutsche Staat ist natürlich total naziverseucht und schützt solche Leute, wo er nur kann.

        • Harry31. August 2017 at 01:16

          Achso. Bekannte Deutsche. Wie Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe. Also haben wir ja nix zu befürchten. Waren ja nur ein paar Polizisten und ein Rechtsanwalt die sich in ihre Weltuntergangs-Paranoia so weit rein gesteigert haben, dass sie sich schon mal auf die Apokalypse vorbereiten und überlegen, welche Linken sie in dem Fall denn evtl. ausschalten könnten. Alles Harmlos. „So sind die Jungs halt!“
          Um das vielleicht nochmal deutlich zu machen: Wir reden hier nicht über verwirrte Jugendliche, die denken, dass die Welt eh bald untergeht und sich deswegen überlegen, wem sies mal so richtig heimzahlen wollen. Wir reden hier über Polizisten und einen Rechtsanwalt der auch noch Parlamentarier ist. Wenn solche Leute so etwas planen, meinen sie es ernst.

          Aber du bagatellisierst halt lieber. Hätte dich ja auch nicht getroffen. Und passt dir auch garnicht ins Bild. Dann muss wer auch immer das sagt ja total hysterisch und überhaupt total realitätsfremd sein. Immer diese linken Spinner. Der Einsatzleiter, der sich lieber das SEK und dann auch noch aus anderen Bundesländern geholt hat war bestimmt auch so ein linker Spinner.

          Und der gefährliche unbekannte Holländer war zwar nicht im geringsten Vorbestraft und laut Aussage des entsprechenden Polizisten (der übrigens nicht verletzt wurde) hatte der Flaschenwerfer im Gegensatz zum Angeklagten auch Dreadlocks. Aber bei so gefährlichen unbekannten Holländern muss man eben mal präventiv festnehmen und das geforderte Strafmaß der Staatsanwaltschaft verdoppeln.
          Wenn hingegen ein vorbestrafter Gewalttäter Journalisten angreift kann man schon mal etwas milde sein. Man muss die Sorgen und Ängste der Leute ja auch verstehen. https://www.sz-online.de/nachrichten/pegida-teilnehmer-verurteilt-3761949.html

          Du kannst dir die Situation im Moment soviel schönreden wie du willst. Irgendwann wirst du selbst merken, dass die Scheuklappen die du dir dafür anziehen musst und die Lügen, die du dir dafür selbst erzählen musst größer und größer werden.

          • Chris Gueffroy31. August 2017 at 09:01

            „Bekannt“ im Sinne von Identität ist festgestellt und Beweismaterial sichergestellt. Verfahren läuft und Fluchtgefahr besteht wohl nicht. Und Disziplanarverfahren läuft auch, egal wie man dessen Resultat vorhersagt. Aber im Moment ist noch überhaupt nicht geklärt, welche Strafen ein Gericht verhängen wird. Insofern ist der Vergleich mit dem verurteilten Holländer an den Haaren herbeigezogen, zumal der aller Wahrscheinlichkeit nach in Berufung gehen wird. Es ist demnach sogar möglich, daß am Ende der Mecklenburger Bulle härter bestraft wird als der Holländer, wer weiß.

            Das hat mit der NSU rein gar nichts zu tun. Die waren der Polizei eben NICHT bekannt und deren Personalien waren NICHT festgestellt, und demzufolge waren auch keine Beweismittel sichergestellt und ein Verfahren konnte bis zum Schluß nicht eröffnet werden. Der Skandal bestand darin, daß anscheinend dem Verfassungsschutz mehr Details bekannt waren, man aber die ermittelnde Polizei im Unklaren gelassen hat. Und dann später anscheinend sogar Beweismittel vernichtet hat.

            Der Holländer ist nicht PRÄVENTIV festgenommen worden. Vielleicht liest Du das ganze noch einmal und versuchst es auch zu verstehen.

            • Harry31. August 2017 at 13:12

              Sorry aber das ist Bullshit. Das Kernrio des NSU war z.T. vorbestraft und auf jeden Fall Polizeibekannt. Sie sind in den Untergrund gegangen, nachdem bei ihnen eine Bombenwerkstatt ausgehoben wurde. Die Maßnahmen, die dann von Seiten der Polizei unternommen wurden um sie ausfindig zu machen und zu verhaften waren ein Witz. Der VS hatte kurz nach dem Untertauchen eindeutige Informationen, die zu einer Verhaftung des Kerntrios geführt hätten und hat sie zurückgehalten, weil er seine Quellen schützen wollte. Und um das auch nochmal zu verdeutlichen: Es ging schon damals um Personen, bei denen gerade eine Bombenwerkstatt ausgehoben wurde.

              Das Fluchtgefahr nicht besteht behauptest du einfach. Grundlage dafür ist eigentlich nur, dass sie nicht Festgenommen wurden. Dann haben wir hier aber einen Zirkelschluss. Sie wurden nicht festgenommen, also besteht wohl keine Fluchtgefahr und da wohl keine Fluchtgefahr besteht, hätte man sie auch nicht festnehmen brauchen.
              Die andere Variante ist, dass keine Fluchtgefahr besteht, weil Polizisten und Rechtsanwäle sowas doch niemals machen würden. Ziemlich unplausibel wenn genau diese Leute grade aufgeflogen sind, weil sie Anschläge geplant haben. Aber da kann man in Deutschland einfach nicht gegen anreden, dass solche Leute doch bestimmt „anständig“ sind. Das ist spätestens seit 1945 fester Teil der deutschen Kultur, das Juristen und Polizisten immer Anständig waren und sind.

              Der Holländer wurde festgenommen, obwohl die Personenbeschreibung des Täters nicht auf ihn passt. Auch wenn das nicht präventiv im Sinne von zeitlich vor der Tat war, war es doch eher willkürlich.
              Der Vergleich macht auch deshalb Sinn, weil es hier nicht um den Vergleich des Strafmaßes geht sondern darum, dass es in einem Fall ohne großes Nachfragen und abwägen wohl sofort klar war, dass man jemanden einsperren und hart bestrafen muss und diese Person bestimmt total gefährlich ist, während in einem anderen Fall die beschuldigten von Anfang an mit Samthandschuhen angefasst werden. Es ist absolut im Bereich des Machbaren und Gängigen solche Leute zumindest vorübergehend in Untersuchungshaft zu nehmen.
              Es ist übrigens auch nicht so, dass der Holländer sich dem Prozess einfach hätte entziehen können in dem er nach Holland gefahren wäre. Zum Prozess in Hamburg hätte er trotzdem erscheinen müssen.

    • sld29. August 2017 at 21:00

      man könnte auch darüber sinnieren, ob es einen Unterschied zwischen einem Bürger und einem Beamten (Staatsdiener!) gibt. Wer dieses klitzekleine und feine „Detail“ nicht sehen will, dem ist einfach nicht zu helfen.

  2. Schramme29. August 2017 at 17:16

    Ich finde das auch zugespitzt, allerdings finde ich es bezeichnend, dass Menschen wegen einer TODESLISTE keine Konsequenzen erfahren, während Geflüchtete für weniger als Gefährder abgeschoben werden… und einen 21-Jährigen für so lange Zeit einzubuchten wegen etwas das vor nicht allzu langer zeit auf solchen Demos gang und gebe war und heute schwere Körperverletzung.
    Ganz zu schweigen von der panischen Embryonalhaltung, die er wahrscheinlich einnahm als von allen Seiten auf ihn eingedroschen wurde, welche als Widerstand gewertet wird und seine Haftstrafe seit diesem Jahr um einiges verlängert haben dürfte…wer weiß ob uns das nicht in ein paar Jahren einfach auf der Straße passieren kann, weil sich ein Polizist überlegt, das ihm deine oder meine Nase nicht passt….. es geht in eine sehr gruselige Richtung!

  3. der Benni30. August 2017 at 00:16

    „Staatsanwaltschaft beaantragt keinen Haftbefehl.“ Eine Krähe hackt der anderen nunmal kein Auge aus. In der Fußball-Szene, in der ich oft unterwegs bin, kennt man dieses Messen mit zweierlei Maß schon lange. Wird gegen einen Polizisten, der auf unbeteiligte am-rande-steher einprügelt, strafanzeige wegen körperverletzung im Amt gestellt, wird das verfahren in 999 von 1000 Fällen eingestellt, meist sogar noch ohne sich die Mühe zu machen den Beamten zu ermitteln geschweige denn zum Vorwurf zu befragen. Wird ein Fan bei Ausschreitungen nach dem Prinzip „mitgefangen-mitgehangen“ festgenommen obwohl er auch in diesem Fall nur unbeteiligter Zuschauer war, kommt es fast immer zu Verurteilungen wegen Landfriedensbruchs, was meist zu einer kostspieligen Geldstrafe, hohen anwaltskosten und einem Eintrag in der Kartei „Gewaltttäter Sport“ führt, was mit weiteren Drangsalierungen (reiseverbote und tägliche polizeiliche Meldepflicht während EM und WM) verbunden ist. Die deutsche Anwaltskammer bemängelt schon seit langem, wie sehr Polizei, Staatsanwaltschaft und auch Richter beim Umgang mit Fußballfans nach Gutsherrenart verfahren. Unbegründeter Freiheitsentzug, anlasslose Überwachung schon ausserhalb der Stadien und Schnell-aburteilungen in Hinterzimmern von Fußballstadien sind da nur der Gipfel des Eisbergs.

  4. Alexander Frericks30. August 2017 at 03:14

    Ich glaub ich spinn… Ein Molotowcocktail als harmloser Jugendstreich? Wohl kaum! Diese Art von Gewalt gibt es nunmal hauptsächlich in der „linken“ Szene. Und es wurde Zeit, dass AUCH hier endlich durchgegriffen wird. Wer hier derlei (vorbereitete!) Gewalt verharmlost, tut mir einfach nur leid.
    Dass die Gewalt, die von „rechts“ ausgeht, deutlich häufiger passiert und oft noch viel gravierendere Folgen hat, da diese direkt auf Personen losgehen, bestreite ich gar nicht. Dennoch: Gewalt bleibt Gewalt und muss gestoppt bzw. Sanktioniert werden. Egal von wem sie ausgeht.
    Das schließt natürlich Polizei mit ein… Es muss allerdings der rechtsstaatliche Grundsatz bleiben: Schuld ist zu beweisen.

    • Sam One30. August 2017 at 10:57

      In dem Artikel wird von Flaschen gesprochen, von Molotovcocktails war, soweit ich das gelesen, habe keine Rede.

      Ohne etwas relativieren zu wollen, sehe ich persönlich doch noch ein paar Eskalationsstufen zwischen dem Werfen von Flaschen und dem Werfen von Molotovcocktails, …
      (Jeder, der Molotovcocktails wirft, wift auch Flaschen. Der Umkehrschluss, dass jeder der Flaschen wirft auch Molotovcocktails wirft, ist allerdings nicht zulässig.)
      sam

    • Harry31. August 2017 at 01:22

      Es gibt bisher nicht einen einzigen Beweis für auch nur einen einzigen Molotov-Cocktail beim G20 Gipfel und erst recht nciht in dem Fall um den es hier geht. Deine Behauptung ist entweder gefährliches Halbwissen oder eine glatte Lüge.
      Der Polizist, der von der Flasche getroffen wurde, wurde übrigens nicht im geringsten verletzt. Verletzungen durch Flaschen und Steine sind bei der Schutzausrüstung der Polizei so gut wie ausgeschlossen. Und das weiß auch jede*r Demonstrant*in. Das ist ne ganz andere Hausnummer als jemandem in ner Schlägerei ne Flaschen über den Kopf zu ziehen.

      • Chris Gueffroy31. August 2017 at 09:18

        Also laut Pressemitteilung des Amtsgerichts: „[…] zwei leere Glasflaschen in Richtung der eingesetzten Polizeikräfte geworfen und hierbei einen Polizeibeamten mit der ersten Flasche am Helm und mit der zweiten Flasche am Bein getroffen haben. Der Polizeibeamte soll infolgedessen Kopf- und Nackenschmerzen erlitten haben. Anschließend soll sich der Angeklagte gegen das Ergreifen und Fixieren im Rahmen der vorläufigen Festnahme […] zur Wehr gesetzt haben.“

        Klingt also, als wurde der Polizist tatsächlich kaum verletzt. Die Staatsanwältin hatte ein Jahr und neun Monate gefordet (also implizit eine Bewährungsstrafe) und der Richter wollte wohl die Bewährung vermeiden und hat deshalb mehr als zwei Jahre verhängt.

        Scheint sich also im Wesentlich generell um die Tatsache zu handeln, daß das Werfen von Gegenständen auf Polizisten als schwerer Angriff auf Vollstreckungsbeamte gewertet wird. Das muß auch gar nicht primär davon abhängig sein, wie schwer die Polizist am Ende tatsächlich verletzt wurde, der Werfende nimmt ja auch eine schwerere Verletzung zumindest billigend in Kauf.

        Ich würde sagen, dumm gelaufen. Der Eindruck, das Gericht wolle hier vielleicht ein Exempel statuieren, drängt sich natürlich ein bißchen auf. Andererseits war der Eindruck des zeitweisen Kontrollverlusts in Hamburg auch verheerend und in der Vergangenheit hat man Linksextremisten vor allem in Berlin und Hamburg auch zu oft freie Hand gelassen. Außerdem bleibt abzuwarten, ob nach der Berufung nicht doch noch die übliche Bewährungsstrafe übrig bleibt.

        • Harry31. August 2017 at 13:22

          Zum „zur Wehr setzen“ sollte allerdings noch hinzugefügt werden, dass das mit „Embryohaltung und angespannte muskeln“ begründet wurde. Bevor hier der Eindruck entsteht er habe bei der Festnahme ernsthaft irgendwen angegriffen oder sowas.
          Und dann gehört zum ganzen Kontext natürlich auch noch der seit Anfang Juli (was ein Timing) verschärfte §113 StGB für den der Prozess auch zu einem Präzendenzfall werden könnte.

          Ich weiß nicht, was du mit „Linksextremisten“ meinst. Soweit ich weiß gibt es das nicht.
          In Hamburg kann allerdings keine Rede davon sein, dass linken oder linksradikalen in irgend einer Weise freie Hand gelassen worden wäre und das seit 30 Jahren. Die Bezeichnungen „Hamburger Gitter“ und „Hamburger Kessel“ kommen nciht von ungefähr.
          In Berlin wurde durch deeskalatives Verhalten seitens des Staates maßgeblich dazu beigetragen, dass es kaum noch nennenswerte Massenmilitanz gibt.

          • Chris Gueffroy31. August 2017 at 16:39

            „Ich weiß nicht, was du mit „Linksextremisten“ meinst. Soweit ich weiß gibt es das nicht.“

            Wieso soll es die nicht geben? Weil Du die einfach wegdefinierst? Die gibt’s genauso wie es Rechtsextremisten gibt.

            • Harry5. September 2017 at 22:27

              „Extremismus“ ist ein sehr komisches Konstrukt, dem kein Phänomen in der Realität entspricht. Es ist nicht so, dass ich da was wegzudefinieren versuche. Mit dem Begriff wird versucht etwas zu konsrtuieren, was es so nicht gibt und es trägt nur weiter zur Entpolitisierung solcher Debatten bei, wenn man z.B. statt von Rassismus, Faschismus oder Gewaltverherrlichung bloß noch von „“Extremismus“ redet. Dann muss man sich mit den konkreten Inhalten nämlich auch nicht auseinandersetzen und sich nicht fragen, wie viel davon man selbst in sich hat.

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