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G20-Einsatz: Klägerin bekommt Recht und soll trotzdem zahlen

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat auch in seiner zweiten Entscheidung entschieden, dass ein Polizeieinsatz gegen eine Jugendgruppe beim G20-Gipfel unerlaubt war und für rechtswidrig erklärt. Es ging dabei um 44 Jugendliche von „Die Falken“, die stundenlang festgehalten worden. „Geklagt hatte eine 20-Jährige, die von den Beamten in der Gefangenensammelstelle Neuland in Harburg festgehalten, durchsucht, fotografiert und im Intimbereich abgetastet wurde und ihre Notdurft unter den Augen einer Polizistin verrichten musste. Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass die Polizei damit Grundrechte verletzte.“

Soweit, so gut, aber die Klägerin soll jetzt dennoch die Verfahrenskosten tragen. 100 Euro.

Das Gericht begründete seine Entscheidung am Dienstag so: Innensenator Andy Grote (SPD) habe sich im Juli im Innenausschuss der Bürgerschaft bereits für das Verhalten der Polizei entschuldigt. Wegen dieser Entschuldigung habe die Innenbehörde „keine Veranlassung für die Klage gegeben“, so das Gericht. Die 20-Jährige hätte vor ihrer Klage zunächst die Innenbehörde fragen müssen, ob sie ihr damaliges Verhalten als rechtswidrig anerkennt. Weil sie das versäumt habe, müsse sie nun die Kosten tragen, erklärte Gerichtssprecherin Anne Groß.

Ähm… Bitte was?

Der Anwalt der 20-Jährigen kündigte Widerspruch gegen die Entscheidung an.

8 Kommentare

  1. Erbsenwähler29. November 2017 at 11:21

    Ja, die Rechtsauffassung und -sprechung der Gerichte in HH ist eine… ähh nun ja, sehr eigene. Wie sie leider immer wieder bestätigen. Häufig auch fernab von Rechtsstaat, Beweisführung und Unschuldsvermutung.

  2. Donngal29. November 2017 at 12:10

    Und wenn das Verhalten rechtswidrig war stehen den so behandelten kein Schadensersatz, Schmerzensgeld oder ähnliches zu?

    • Harry29. November 2017 at 15:25

      Ich schätze das das Verfahren um das es geht, erstmal die Rechtswidrigkeit der Maßnahme festgestellt hat. Deswegen auch Klage vor dem Verwaltungsgericht. Angezeigt wurden vermutlich nicht individuelle Polizist*Innen sondern diejenige Polizei, die den Einsatz zu verantworten hat.
      Dem könnte sich jetzt evtl. noch eine Zivilrechtliche Klage gegen die entsprechenden Polizist*Innen anschließen. Sofern rauszufinden ist, wer sie sind. Ob das Erfolgsversprechend ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich hoffe, die Person versucht das und hat Erfolg!

      • Donngal29. November 2017 at 17:38

        Haftet in einer Zivilrechtlichen Klage nicht der Arbeitgeber, wenn der einzelne Polizist nicht herausfindbar ist? Da es ja keine Kennzeichnung von Polizisten gibt, wird zweiteres ja immer schwer…

  3. Robert29. November 2017 at 13:49

    Recht haben vs. Recht bekommen… vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Und das obwohl Einstein doch sagte: „Gott würfelt nicht!“.

  4. Dmax29. November 2017 at 17:03

    Erinnert mich an soutpark – BP: I’m deeply sorry

  5. AB29. November 2017 at 17:59

    => das nennt sich sofortiges Anerkenntnis, § 156 VwGO: https://dejure.org/gesetze/VwGO/156.html

    „Hat der Beklagte durch sein Verhalten keine Veranlassung zur Erhebung der Klage gegeben, so fallen dem Kläger die Prozeßkosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.“

    (und ist im Übrigen völlig üblich)

    • Erbsenzähler29. November 2017 at 19:41

      Eine Entschuldigung ist also ausreichend um Tatbestände wie Nötigung, Freiheitsberaubung usw als nichtig anerkennen zu lassen. Interessant. Also war der Anspruch der Klägerin nur eine Entschuldigung, oder wie soll man das verstehen?Würde mich ja mal interessieren, wie das aussehen würde, wenn ein Polizist von Demonstranten mehrere Stunden festgehalten werden würde, dabei sein Intimbereich untersucht würde und seine Nordurft nur unter Beobachtung eines Demonstranten stattfinden würde. Ja, ist sehr konstruiert, soviel kriminelle Energie bringen Demonstranten i.d.R. nicht mit und schon gar nicht im kollektiv, wie in diesem „Einzelfall“ die Polizei).

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