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Gefängnisleiter zahlt die Strafe einer Umwelt-Aktivistin, um ihr den Knast zu ersparen

Die Umwelt-Aktivistin Cécile Lecomte seilt sich gerne dort ab, wo es um Protest gegen Atomkraftwerke, Atomtransporte, Kohletagebau oder Projekte wie „Stuttgart 21“ geht. Auf diese Weise verzögert sie die Durchführungen von Plänen. Ihre Art des Protests. Mehrfach wurde sie dafür in Gewahrsam genommen und muss sich vor Gerichten verantworten.

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(Foto: Pixabay)

So auch Ende Mai 2012, wo sie sich mit einem weiteren Aktivisten in Münster von einer Brücke abseilte, um ein Schiff, das einen Dampferzeuger aus dem abgeschalteten Atomkraftwerk Obrigheim über den Dortmund-Ems-Kanal ins Zwischenlager Lubmin transportierten sollte, an der aufzuhalten. Das gelang, das Schiff musste seine Weiterfahrt einstellen und für eine Nacht in bleiben.

Wegen „Fehlbenutzung einer Schifffahrtsanlage“ verurteilte das Dortmunder Schifffahrtsgericht sie zu einem Bußgeld von 20 Euro. Weil sie auch diese nicht zahlen wollte, wurde Erzwingungshaft gegen Lecomte verhängt.

Als sie diese gestern in der JVA antreten wollte, wurde ihr mitgeteilt, das der dortige JVA-Leiter die Strafe für sie bereits gezahlt hätte. Er sei der Meinung gewesen, „dass dies für alle Beteiligten die beste Lösung ist“.

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