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Schlagwort: Cannabis

Mit Dope in der Tasche im Taxi mitfahren kann schon mal den Führerschein kosten

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(Foto unter CC BY-SA 2.0 von Martijn)

Ich bin nicht so der Kiffer und ich habe keinen Führerschein, den man mir wegnehmen könnte. Was ganz gut wäre, wäre ich denn Kiffer. Also das mit dem nie gemachten Führerschein.

Diese hier auf Zeit Online angesprochene Praxis allerdings ist so schon seit Jahren geläufig. Also auch damals schon, als ich noch mit vielen Leuten rumhing, die eher so Kiffer waren und dann auch noch Führerscheine hatten. Die fuhren mitunter auch ohne geraucht zu haben, verdammt ungerne mit dem Auto weil die Gefahr damals schon recht groß war, die Pappe auch dann schon in Gefahr zu bringen, wenn man etwas Dope oder Weed in der Tasche hatte. Selbst als Fußgänger oder Radfahrer konnte und kann das immer noch zum Problem werden. Denn wer Cannabis mit sich rumträgt, dem wird generell erstmal abgesprochen, verantwortungsbewusst im Straßenverkehr agieren zu können. Innerhalb von 14 Tagen hat der- oder diejenige ein Drogenscreening zu machen und die Ergebnisse einzureichen. Andernfalls wird der Führerschein entzogen. In etwa so als würde man von jedem Autofahrer, der mal Alkohol im Auto hat, einen Alkoholtest einfordern und bei Nichtdurchführung des selbigen kurzerhand den Führerschein einziehen. Wie bekloppt.

Die Zeit zieht hier das Beispiel einer 33 jährigen Grafikern heran, die sich mit 1,2 Gramm Marihuana und 1,5 Gramm Haschisch extra mit dem Taxi zu einem Hippie-Festival fuhren lies und von der Polizei wegen dem Zeug in der Tasche hochgenommen wurde.

Zeit Online: Die seltsame Verfolgung der nüchternen Kiffer.

„Kein schöner Start ins Wochenende für die junge Frau. „Aber auch keine Katastrophe,“ dachte Jennifer Westhauser, „was soll schon passieren bei den kleinen Mengen?“ Die „sichergestellten Betäubungsmittel“, wurden „eingezogen“. Das war ärgerlich, aber die Mengen lagen im Bagatellbereich und waren also strafrechtlich nicht relevant. Zudem war sie nicht bekifft Auto gefahren, sondern hatte bloß nüchtern im Taxi gesessen. Sie freute sich auf die Bands und machte sich keine großen Sorgen.

[…]

Nur eine Woche später schrieb ihr eine Heike Rohmer von der Mainzer Fahrerlaubnisbehörde mit Bezugnahme auf den Cannabisfund im Taxi: „Aufgrund dieses Sachverhaltes haben sich bei uns erhebliche Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges ergeben. Gemäß §14 Absatz 1 Satz 2 FeV („Fahrerlaubnis-Verordnung“, d. Red.) werden Sie deshalb zur Vorlage eines Drogenscreenings in Form eines Urinscreenings aufgefordert. Die Bedenken gegen Ihre weitere Eignung als Kraftfahrzeugführer können nur durch dieses Drogenscreening ausgeräumt werden. Dieses Drogenscreening haben Sie spätestens drei Tage nach Zustellung dieses Schreibens erstellen zu lassen.“

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THC-Pizza vom Lieferservice

Stoned-Oven

Ich weiß Ich hörte mal davon, dass sich Leute mitunter Dope oder Gras in Plätzchen machen und diese dann bei Gelegenheit zu sich nehmen. „Bei Gelegenheit“ meint nicht den Kaffeetisch mit Oma.

Was in Keksen oder Kuchen geht, geht in Pizza schon lange, dachte man sich wohl bei Stoned Oven Edibles und schickt von dort aus jetzt eine Pizza ins Lieferrennen, die mit 250 mg THC beim berechtigten Endverbraucher ankommt. Das ballert wohl ganz ordentlich. Guten Appetit!

Medical marijuana patients can buy the frozen pizzas for just $10 at dispensaries all over Los Angeles, or have them delivered right to their door. Patients can see which dispensaries carry the pizzas at the Stoned Oven Gourmet website. And, assuming everyone at the party is a valid medical marijuana patient, the company also offers catering services.

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(via Christian)

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Verurteilt wegen 0,01 Gramm Gras

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(Foto unter CC BY 2.0 von Don Goofy)

Und weil mir gerade beim Thema sind; aus dem Hanfjournal:

„Eine Lehrerin wurde aufgrund des Besitzes von 0,01 Gramm Cannabis heute zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt. Wie die “Hersbrucker Zeitung” in ihrer online-Ausgabe meldet, habe die Richterin eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt, weil aufgrund ihrer Position als Lehrkraft Nachahmungsgefahr und somit ein berechtigtes öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestünde.

Bei der 42jährige Frau hatte ein Polizeibeamter im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein Papierchen mit einer nicht wiegbaren Cannabis-Anhaftung gefunden. Man habe sich, so der Polizist vor Gericht, dann auf 0,01 Gramm “geeinigt”, es hätten jedoch auch 0,001 Gramm sein können, die Waage auf dem Präsidium war schlichtweg überfordert. Der Anwalt der Angeklagten zeigte sich entsetzt ob des Verfahrens, hatte er aufgrund der extrem Geringen Menge doch mit einer Einstellung gerechnet. Zugetragen hat sich die Posse selbstredend in Bayern, genau gesagt vor dem Amtsgericht in Hersbruck.“

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„Schwimmende“ Cannabis-Plantage


In Ungarn haben sie einen 35-jährigen Angler erwischt, der am See in Neusiedl nicht nur angeln ging, sondern auf diesem auch eine Cannabis-Plantage mit 42 Pflanzen betrieb.

„Police found a total of 42 potted cannabis plants that were well hidden in a patch of dense reeds.

The owner was due to harvest the buds in a few weeks. The police stumbled upon the plants by accident, which were growing on the border of Burgenland and Hungary.

The gardener – who is also a keen angler who spends a lot of time at the lake – said that he bought the hemp seeds in Austria and was growing the plants for his own use.“

(via Arbroath)

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Schwerkranke starten Petition zur medizinalen Cannabis-Freigabe

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(Foto unter CC BY 2.0 von Mark)

Laut Richterspruch dürfen Schmerzkranke Cannabis anbauen, für den Eigenbedarf. Doch Betroffene bleiben gezwungen, sich illegal selbst zu therapieren, denn das Gesundheitsministerium blockiert, wo es kann.

Ich bin der Letzte, der auf die Wirksamkeit von Petitionen vertraut, aber wenn diese hier 50.000 Mitzeichner hat, wird die Petition wenigstens öffentlich im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags beraten. Und es geht nicht darum, dass jeder fröhlich überall kiffen kann, sondern darum, dass Schwerkranke Schmerzpatienten Medikamente auf Cannabisbasis erhalten und die Kosten dafür von den Kassen übernommen werden. Das nämlich ist aktuell nicht der Fall, das Bundesgesundheitsministerium meint, das Interesse des Patienten „müsse zurückstehen gegenüber dem Schutzinteresse der Bevölkerung“.

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, damit die Kosten einer Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis bezahlt werden. Der Bundestag möge zudem beschließen, dass Strafverfahren gegen Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit einer durch einen Arzt bescheinigten notwendigen medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten grundsätzlich eingestellt werden.

Begründung
Patientinnen und Patienten, die von einer Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis profitieren, sollten unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen einen Zugang zu Cannabisprodukten erhalten. Die inhumane strafrechtliche Verfolgung von kranken Bundesbürgern, die mit Unterstützung ihrer Ärztin bzw. ihres Arztes eine Selbsttherapie mit Cannabis durchführen, muss beendet werden. So würden sowohl die Therapiefreiheit als auch die Menschenrechtssituation kranker Menschen in Deutschland spürbar verbessert.

In Deutschland können drei Medikamente auf Cannabisbasis auf einem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden. Zudem besteht die Möglichkeit einer Ausnahmeerlaubnis durch die Bundesopiumstelle zur Verwendung von Medizinal-Cannabisblüten aus der Apotheke. In beiden Fällen müssen die Betroffenen die häufig nicht unerheblichen Behandlungskosten meistens selbst tragen.

Daher sind vermögende Patientinnen und Patienten in Deutschland hinsichtlich der Möglichkeiten der medizinischen Nutzung von Cannabisprodukten deutlich besser gestellt als weniger vermögende Patientinnen und Patienten. Es besteht in diesem Bereich eine Zweiklassenmedizin und eine medizinische Unterversorgung. Hunderttausende von Bürgerinnen und Bürgern sind heute mangels erschwinglicher Alternativen gezwungen, sich illegal mit Cannabisprodukten selbst zu therapieren.
In anderen Ländern wurden unterschiedliche Lösungen für dieses Problem gefunden. So erstatten viele Krankenkassen in den Niederlanden eine Behandlung mit Cannabisblüten. In Israel und Kanada sind die Preise für Cannabisprodukte wesentlich niedriger als in Deutschland. In Spanien ist der Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf erlaubt.

Wenn man eine ärztlich befürwortete Selbsttherapie nicht legalisieren möchte, so sollte wenigstens der § 31 des Betäubungsmittelgesetzes, nach dem bereits heute ein Strafverfahren eingestellt werden soll, wenn nur eine „geringe Schuld“ vorliegt, sinnvoll erweitert werden. Bisher wird von einer geringen Schuld nur ausgegangen, wenn es um den Besitz einer kleinen Cannabismenge geht. Patientinnen und Patienten, die sich mangels Alternativen selbst therapieren, besitzen jedoch notwendigerweise häufig erhebliche Cannabismengen und sind zudem Wiederholungstäter. Es sollte Ärztinnen und Ärzten erlaubt sein, Empfehlungen für eine Selbsttherapie mit Cannabisprodukten auszusprechen, und Strafverfahren gegen Patientinnen und Patienten mit einer solchen ärztlichen Empfehlung sollten ebenfalls grundsätzlich eingestellt werden.

Internationale Vergleiche mit Ländern wie Kanada und Israel zeigen, dass die Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis unzureichend ist. Das mit der unhaltbaren gegenwärtigen Situation verbundene körperliche und seelische Leid durch unzureichend behandelte schwere Krankheitssymptome bzw. eine andauernde Angst vor Strafverfolgung darf nicht ohne Not fortgesetzt werden. Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht.

Ich bin mal eben zeichnen.

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Grünen-Chef Özdemir hat Weed auf dem Balkon

„Ice Bucket Challenge“ hin, „Ice Bucket Challenge“ her. Als sich der Vorsitzende der Grünen, Cem Özdemir, auf seinem Balkon in Kreuzberg einen Eimer Wasser über die Birne schüttete, tauchte im selben Bewegtbild ein grünes, im Wind schwingenden Pflänzchen auf, welches verdächtig nach Cannabis aussah. Die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ hat da wohl mal nachgefragt und ja, bei Özdemir auf dem Balkon wächst Gras.


(Direktlink)

„Ja, es ist eine Hanfpflanze.“ Er ergänzte, das Video sei als „sanftes, politisches Statement zu verstehen“. Jeder Bürger über 18 solle selbst entscheiden dürfen, ob er Cannabis konsumieren wolle.

Hätte man durchaus so stehen lassen können, aber es der Frömmste nicht in Frieden leben… ja, wenn er da Gras auf dem Balkon hat. Sowohl der Deutsche Hanfverband als auch die Berliner Polente sind sich im Hinblick auf die Rechtslage einig:

Die Pflanze in dem Video sei „eindeutig illegal“, und die Polizei prüfe „natürlich jeden möglichen Gesetzesverstoß“. Wobei zu klären wäre, ob die Hanfpflanze, zu der sich Özdemir bekennt, überhaupt ihm gehört.

Na hoffentlich hat er da nicht irgendwann neben dem Weed auch noch das SEK auf dem Balkon. Weiß man ja nie so genau…

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A Gourmet Weed Dinner At Hunter S. Thompson’s House

Und eine halbe Stunde nach dem Mahl alle breit wie ein Elefantenarsch. :D Guten Appetit!

Pulling this off required first and foremost the permission and kind hospitality of Anita Thompson, Hunter Thompson’s widow, who resides at Owl Farm and keeps a close eye on her dearly departed husband’s literary legacy. Then, to handle the culinary and scientific feat of preparing a multi-course marijuana-infused meal of the highest order, we partnered Chef Chris Lanter of Aspen hotspot Cache Cache with cannabis-infusion expert Tamar Wise, former head of science at the world’s largest marijuana edibles company.

In all, we infused four different oils, using four different ganja strains, for use in four different preparations (three savory and one dessert), with a joint of each strain set aside for smoking. All served to a highly select group of heads at Owl Farm, including NORML’s founder, and Hunter S. Thompson’s close friend, Keith Stroup—our guest of honor. And now, it’s time to: Buy the ticket, take the ride…


(Direktlink, via Falk)

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Verwaltungsgericht Köln erlaubt Cannabis-Anbau für Schwerkranke

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(Foto unter CC BY 2.0 von DonGoofy)

Ich habe ja fast nicht mehr daran geglaubt, das hier mal reinschreiben zu können, aber offenbar ändert sich auch der Blick auf Cannabis und zumindest drei Schwerkranke können nun davon profitieren. Vielleicht kann ich hier irgendwann ja noch ganz andere Entscheidungen zu diesem Thema reinschreiben, an die ich eigentlich nicht mehr zu glauben gedachte. Das wäre schön.

Das Verwaltungsgericht Köln hat am Dienstag entschieden, dass Schmerzkranke für den Eigenbedarf Cannabis anbauen dürfen – zu therapeutischen Zwecken. Es ist das erste Mal, dass in Deutschland solche Genehmigungen erteilt werden.

[…]

Alle Kläger leiden unter chronischen Schmerzen und besitzen eine Er-laubnis zum Erwerb und therapeutischen Konsum von Cannabisblüten. Sie möchten die zu therapeutischen Zwecken notwendige Menge an Can-nabis selbst anbauen und verarbeiten, da sie die Kosten für den Erwerb des Cannabis nicht aufbringen können und die Kosten in ihren Fällen auch nicht von den Krankenversicherungen übernommen werden. Ihre Anträge auf Zulassung des eigenen Anbaus von Cannabis hatte das BfArM jedoch abgelehnt.

Das Gericht unter Vorsitz des Medizinrechtlers Andreas Fleischfresser hat sich jeden Fall einzelnen angeschaut, sagt ein Sprecher SPIEGEL ONLINE. In drei Fällen waren alle Voraussetzungen für den Selbstanbau geben – die Wohnsituation sei so gestaltetet, dass sich niemand Fremdes an den berauschenden Blüten bedienen kann. Auch hatten die Schmerzpatienten alle anderen mögliche Therapien erfolglos durchlaufen – für sie gibt es keine andere Option außer Cannabis.

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