Sven Heibel, CDU-Politiker und Ortsbürgermeister von Herschbach im Oberwesterwald, Rheinland-Pfalz hat heute Morgen öffentlich auf Facebook die Straffreiheit für Homosexuelle bedauert. Diese wird seit der Abschaffung des § 175 StGB am 11. Juni 1994 gewährleistet – bis dahin stand die gleichgeschlechtliche Liebe unter Strafe. Nicht ganz ohne Stolz auf seine scheinbar zu Schau getragene rebellische Ader tippelte er diesen Beitrag.

Dafür gab es natürlich ganz ordentlich auf die Heibelsche Mütze, so dass er seinen Beitrag wieder löschte. Vorher allerdings reagierte er in den Kommentaren auf verschiedene Fragen, die nicht wenige dort stellten. „Wenn Homosexualität noch begünstigt und gefördert wird, dann bin ich für eine Strafbarkeit von bestimmten Unzuchten!“ meinte er. Und später: „Und Entschuldigung, aber als Christ kann man Homosexualität nun wirklich nicht gut heißen! „ Mittlerweile rudert er ein bisschen zurück, aber irgendwie auch nicht so ganz. Er sieht in der Bestrafung von Homosexualität keine Diskriminierung Homosexueller. Das sei halt seine Meinung. „Das wird man doch wohl noch sagen dürfen!“ Und so.

Dem SWR sagte Heibel, er habe nicht zum Ausdruck bringen wollen, dass er die Gefängnisstrafe für Schwule wieder einführen wolle. Er habe nur zeigen wollen, dass es auch andere Meinungen gebe, nicht nur in seiner Partei, auch in der Gesellschaft. „Ich will niemanden diskriminieren, aber wir haben eine Schutzpflicht für unsere Kinder“, sagte Heibel.
Es sei einfach nicht schön, wenn auf dem Christopher Street Day in Köln Schwule zu sehen seien, die sich öffentlich küssten. „Dieses Bild, dass der Schwule glorifiziert wird, das mag ich nicht“, sagte der CDU-Politik. Im Versammlungsrecht beispielsweise könne doch geregelt werden, dass „bestimmte Dinge“ öffentlich nicht mehr erlaubt seien.
(Zeit Online)
(via Daniel)
21 Kommentare