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79-Jährige betrieb von Vögeln gesäte Cannabisplantage im Garten, um Schmerzen zu lindern

(Foto: ChrisBeez)

In Dresden stand eine 79-jährige Rentnerin vor Gericht, die sich dort wegen einer in ihrem Garten ausgehobenen Cannabisplantage verantworten musste. Man fand in ihrem Vorgarten 60 und im Haus weitere, getrocknete Pflanzen ganz mieser Qualität. „Mies“ im Sinne von: das Zeug ballerte wohl so gut wie gar nicht. Hilft aber nichts, denn auch dann ist Anbau und Besitz verboten.

Ihre Erklärung, wie zu dem Dope im Garten kommt ist interessant, aber nicht gänzlich unglaubwürdig: „Ich füttere die Vögel im Garten und habe in einem Baum ein Futterhäuschen aufgehängt.“ Drin war eine besonderen Mischung – angereichert mit Hanfsamen. „Die Tüte gibt es in der Zoohandlung. Sie kostet 1,89 Euro. Die Rechnung habe ich mit“, erklärte sie energisch. Irgendwie hätten die Vögel die Samen „ausgesät“. Liebe Vögel.

Bauarbeiter klärten sie dann wohl darüber auf, was sie dort stehen hatte, woraufhin sie sich weitgehend informierte und erfuhr, dass das Zeug schmerzlindernd wirken würde. Sie, schwer krank und von Schmerzen gebeutelt, dachte sich wohl, dass das einen Versuch wert wäre, erntete und trocknete die Pflanzen. Blöd für sie: ein unliebsamer Nachbar erkannte das Cannabis und rief die Polizei. Solche Nachbarn will man ja auch nicht haben.

Jedenfalls ging die Angelegenheit für die Dame nochmal glimpflich aus, auch wenn der Fall in seiner Summe natürlich reichlich absurd wirkt und man sich vorstellen muss, dass man von einer 79-jährigen Schmerzpatienten die wahrscheinlich nicht mal wirkstoffreichen Schmerzmittel einkassiert.

Die Drogen waren für den Eigenbedarf gegen die Schmerzen, die Qualität nicht toll, trotzdem ist der Besitz in der Menge strafbar. Das Gericht ging von einem minderschweren Fall aus und verwarnte die alte Dame mit Strafvorbehalt. Begeht sie wieder eine Straftat, muss sie eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zahlen.

6 Kommentare

  1. Flomarkt4. April 2019 at 08:06

    Hundertdreißig Tagessätze sind ja wohl auch echt überzogen, aber so kenne ich mein Dresden. :rolleyes:
    Witzig: Meine Oma wohnte auch in Dresden in der Marienbergerstraße und auch ihr ist Vogelfutter in den Balkonkübel gefallen und bekam nach ein paar Wochen Besuch von einem Polizisten, der zivil unterwegs war. Sie kannte die Pflanze tatsächlich nicht, war ja auch nur Nutzhanf, aber die Geschichte bringt die Familie immer wieder zum Gröhlen.

    • Harry5. April 2019 at 19:33

      hab mich auch über die Bewertung gewundert, das 130 Tagessätze ein „glimpflicher Ausgang“ sein sollen. Für die Frau vermutlich nicht mehr relevant, aber damit ist sie offiziell vorbestraft (ist man ab 90 Tagessätzen).
      Und zusammen sind das halt schon mal komplett die Moneten, die man sonst in fast fünf Monaten so zur Verfügung hat. Hoffe, sie hat noch was auf der hohen Kante, auch wenn ich ihr gegönnt hätte das für was schöneres auszugeben.

      • Heinz5. April 2019 at 20:53

        „Begeht sie wieder eine Straftat, muss sie eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zahlen.“

        Also bisher noch keine Strafe

        • Harry6. April 2019 at 04:27

          Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Merci

  2. sld4. April 2019 at 23:19

    Denunziation ist halt ein deutscher Volxsport. Vor allem, wenn es um >verbotene, heimische Pflanzen< geht. Natur verbieten!!!

  3. Nacho5. April 2019 at 19:58

    Find´ ich doof, vor allem, wenn ˋs nich mal knallt. Gibt es da keinen Ermessensspielraum?

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