Im April diesen Jahres spielte ich auf der Veranstaltung „Connected by Netaudio“ in Weimar, die von Jan Stern alias audite im Zuge seiner Diplomarbeit veranstaltet wurde. Es gab im Vorfeld die nachdrückliche Bitte von Jan, dass wirklich nur unter Creative Commons veröffentlichte Musik in dieser Nacht zu spielen sei. Das machte es mir als DJ nicht sonderlich leicht, weil ich Musik ungern derartig kategorisiere, aber ich sagte zu und spielte dort. Wie von Jan gewünscht einzig unter CC lizensierter Musik. Soweit ich das beurteilen kann, hielten sich auch alle anderen der spielenden DJs an diese Vorgabe, gehörte diese schließlich zum Konzept der Veranstaltung.
Ich verbrachte noch den nächsten Vormittag in Weimar und fuhr wieder nach Hause.
Ein paar Wochen später bekam ich eine Mail von Jan, in der er um die konkrete Tracklist meines Sets von diesem Abend bat, da er diese für die GEMA bräuchte, die nun aufgrund der „GEMA-Vermutung“ Lizenzgebühren für diesen erhob. Er brachte ein, dass das ja unsinnig sei, da keiner der gespielten Tracks in Urheberschaft eines GEMA-gemeldeten Künstlers läge. Die GEMA aber wäre nicht die GEMA, wenn sie sich damit zufrieden gegeben hätte und forderte (natürlich) weiterhin eine ordentlich Summe Geld in Höhe von 200 EURO. Jan sollte jeden an diesem gespielten Track einem Urheber zuordnen – und zwar dem jeweiligen Klarnamen, wie eine Mail deutlich macht.
Bezogen auf das Telefonat vom 26.09.2011 teilen wir mit, dass – wie bereits schon dargelgt – eine Prüfung der eingerichten Titellisten nur mit Angabe der bürgerlichen Namen der Urheber und deren Titel erfolgen kann. ES ist zwar möglich, dass ein Mitglied auch unter einem Pseudonym registriert sein kann. Zur Beantragung der Mitgliedschaft ist jedoch stets der bürglerliche Name anzugeben.
Wir verweisen an dieser Stelle nochmals auf die GEMA-Vermutung und fügen eine Information zu dieser Thematik als Anlage bei.
Jan recherchierte daraufhin einige der Urheber, aber eben nicht alle. Wenn man sich vorstellt, was in einer Zeit von gut acht Stunden so an einzelnen Tracks über einen Dancefloor geht, ist das durchaus nachvollziebar, kommt man doch dabei auf locker 100 Tracks. Diesen sollten nun alle den bürgerlichen Namen der Produzenten zugeordnet werden, die zusätzlich dazu auch erstmal noch recherchiert werden müssten. Gemessen daran, dass Netaudio eine sehr internationale Angelegenheit ist, die zudem manchmal mit Infos dieser Art eher geizig umgeht, eine fast unmöglich zu erfüllende Aufgabe. Dazu kommt, dass viele der einstigen Netlabels nicht mehr existieren und die Kommunikationswege zu den Künstlern deshalb abgeschnitten wurden.
Alles kein Problem der GEMA, die beharren trotzdem auf ihrer Forderung und das obwohl nach persönlicher Aussage „des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzende der GEMA, Frank Dostal (im Jahr 2009 gegenüber Jan, Anm. Ronny) , dass sehr wohl auch die Künstlernamen bei Ihnen gelistet sind, selbst wenn die Urheber ihre bürgerlichen Namen angeben müssen.“, wie Jan nach einigem hin und her der zuständigen Sachbearbeitung zu erklären versuchte. Das half alles nichts.
Jan vermutet folgende Beweggründe, wie er in einer Mail an die GEMA schrieb:
Ihnen mangelt es einfach in beiden Fällen an Wille und Interesse, Ihre
Listen mit den von mir zur Verfügung gestellten Angaben abzugleichen. Stattdessen berufen Sie sich immer wieder auf die GEMA-Vermutung, die Ihnen das Recht gibt, jede Musikveranstaltung unter Generalverdacht zu stellen GEMA-Repertoire aufzuführen, wobei im Falle eines Widerspruchs die Beweispflicht allein beim Veranstalter liegt. Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass es sich hierbei zwar um eine generelle Klausel handelt, diese Sie jedoch nicht gleichermaßen dazu berechtigt, sich jeglicher Kommunikation zu entziehen. Es ist mir unerklärlich, wie Sie selbst jeglichen Arbeitsaufwand von sich weisen, sich mit Antworten unverhältnismäßig lange Zeit lassen und stattdessen vom Veranstalter verlangen, alle bürgerlichen Namen der Urheber (und sicherlich auch Geburtsdatum und Wohnort) innerhalb kürzester Zeit zu recherchieren.
[…]
Die GEMA-Vermutung mag Ihnen Recht geben. Mit Gerechtigkeit hat dies allerdings rein gar nichts zu tun. Spätestens seitdem es für eine breite Masse möglich geworden ist, zu Hause am eigenen PC Musik zu produzieren und diese über klassische Wege, also auf Tonträgern oder
eben auch über das Internet in MP3-Form zu vertreiben, ist die Annahme, der Großteil aller Musiker sei bei der GEMA organisiert, erneut zu prüfen und entsprechend anzupassen.
Um weiterem Ärger zu entgehen und auch weil Jan weder die Zeit noch die Möglichkeiten hat, dem Verlangen der GEMA nachzukommen, hat er jetzt also für eine Veranstaltung auf der einzig unter Creative Commons lizenzierte Musik gespielt wurde, Geld an die GEMA gezahlt.
Warum ich das schreibe: weil ich damit als CC-Musiker Geld in die Kassen der GEMA bringe und weil ich das für äußerst paradox halte.
[UPDATE] Weil das hier vielleicht missverständlich ist, oder nicht ganz deutlich aus dem Text hervorgeht, hat Jan das eben noch mal in die Kommentare geschrieben:
noch mal für alle: ich habe die gema im vorfeld der veranstaltung angerufen, ihr den speziellen charakter der veranstaltung erklärt und sie vor der veranstaltungsdurchführung schriftlich ordnungsgemäß angemeldet.
nach der veranstaltung habe ich eine musikliste mit künstler-, titel- und labelangabe zur gema geschickt. sie konnten/wollten sie nicht bearbeiten. dafür sind die bürgerlichen namen, wohnorte und geburtsdaten (um verwechslungen vorzubeugen) nötig. diese kann ich nur schwer bei allen titeln herausfinden. neben der tatsache, dass viele labels nicht mehr existieren, die files teilweise nur noch auf archive.org zu finden sind u manche vielleicht auch gar nicht ihre namen raus geben wollen, stellt dies einen unverhältnismäßigen arbeitsaufwand dar.
ich habe dann von allen titeln die downloadlinks heraus gesucht, bei denen die gema jedesmal sehen kann, dass die titel unter cc lizensiert sind. alleine das müsste als indiz langen, da die gema ja solche vorgehensweisen für ihre künstler meines erachtens verbietet.
[Update 2] Franco Walther von der GEMA kommentierte eben folgender Maßen:
Guten Tag zusammen,
wie im Artikel-Update erwähnt, hat die Bezirksdirektion Dresden die Titelliste, die die Künstler bzw. Interpreten enthält, deren Stücke an dem Abend gespielt wurden, erhalten. Diese konnte leider nicht überprüft werden, da Interpreten oft nicht identisch mit den Urhebern sind. Die GEMA benötigt jedoch die an den Titeln beteiligten Urheber. Daraufhin wurde vom Veranstalter eine Liste mit vier Urhebern übermittelt. Leider reicht die Nennung von lediglich vier Urhebern allein nicht aus, um von einer GEMA-Freiheit aller Werke auszugehen. Wir hoffen allerdings, die Unklarheiten bei einem persönlichen Gespräch ausräumen zu können, das in den nächsten Tagen stattfinden wird.