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Irmela, 70, soll zahlen, weil sie rechte Propaganda übermalt

Anti-Sprayer Oma

Vorsicht, diese Frau ist bewaffnet! Und sie ist zu allem bereit. Mit einer Spraydose im Anschlag reist die Berlinerin Irmela Mensah-Schramm durch Deutschland. Mittlerweile ist sie 70, seit 30 Jahren Aktivistin – im Kampf gegen den Hass. Sie übersprüht fremden- und sonst irgendwie feindliche Parolen an Hauswänden. Und musste sich dafür jetzt vor Gericht verantworten.

Posted by Abendschau on Donnerstag, 6. Oktober 2016

Irmela Mensah-Schramm, heute 70 Jahre jung, übermalt und übersprüht seit 30 Jahren Graffitis und Sticker von Neonazis. Sie lebt Courage und bürgerliches Engagement. Vor einiger Zeit hat Irmela den Pegida und AfD Spruch „Merkel muss weg“ an der Wand eines Zehlendorfer Fußgängertunnels in „Merke! Hass weg!“ verwandelt, in leuchtendem Pink. Das Amtsgericht Tiergarten sah darin eine „Erweiterung einer bereits bestehenden Sachbeschädigung“ und hat Irmela deshalb zu 1800 EUR Strafe verdonnert, die es jetzt zu zahlen gilt.

Sie will nicht zahlen, ist in Berufung gegangen und sagt, „[ich werde] weitermachen, das habe ich schon im Gericht gesagt. Notfalls gehe ich dafür auch ins Gefängnis.”

Man muss Merkel nicht mögen, um dieses Urteil für blödsinnig zu halten. Geht zumindest mir so. Aber wir könnten was für Irmela tun. Für sie spenden nämlich.

Konto:
Berliner VVN-BdA e.V.
Verwendungszweck: Irmela Mensah-Schramm
Postbank Berlin
IBAN: DE18100100100315904105
BIC: PBNKDEFFXXX

Ich persönlich fände es ja geil, wenn sie die Berufung durchzieht, aber auch das kostet halt Geld. Also kann sie es so oder so ganz gut gebrauchen. Ich überweis‘ ihr jetzt mal was.

26 Kommentare

  1. Chris Gueffroy10. Oktober 2016 at 17:32

    So eine dumme Nuß. Sie ist noch nicht mal bestraft worden, sondern soll nur mit weiterer Sachbeschädigung aufhören. Das will sie nicht mitmachen, weil sie nicht auf den Status der eisernen Vorkämpferin gegen rechts verzichten will.
    Daß „Merkel muß weg“ als Slogan zunächst mal eine ganz allgemein übliche politische Forderung ist, scheint sie dabei gar nicht zu stören. Zu Zeiten von Strauß und Wehner waren noch ganz andere Sachen üblich. Das Konterfei von Honecker wurde 1990 auch gern mit Knastkleidung und Gittern verziert.

    Lustig ist dann auch ihr Bestehen darauf, daß „muß“ ein Rechtschreibfehler sei. Nee, ist nur ein Indiz darauf, daß das von jemandem geschrieben wurde, der noch die alte deutsche Rechtschreibung gelernt hat und diese unsägliche Rechtschreibreform nicht mitgemacht hat. Hat die FAZ übrigens seinerzeit auch lange nicht.

    Würde sie sich mit Schwamm und Bürste auf den Weg machen, alle Schmierereien weg zu machen, egal aus welcher politischen Ecke, wäre sie sicherlich Everybody’s Darling, aber irgendwelche rechten oder auch nur vermeinlich rechten Parolen mit neuen linken oder politisch korrekten Parolen zu überschreiben ist halt Scheiße. Vor allem, wenn man dann derjenige ist, der erwischt wird. Würde ich sie an meiner Hauswand erwischen, würd ich mich auch freuen.

  2. Skythe10. Oktober 2016 at 17:58

    Da muss ich Chris Gueffroy zustimmen.

    Wir können bei Linken nicht gutheißen, was wir bei Rechten kriminell nennen, Kraftfuttermischwerk. Egal ob brennende Autos, Gewalt gegen Menschen oder ähnliches.

    Das ist inkonsistent und heuchlerisch.

  3. Harry10. Oktober 2016 at 20:12

    Aus rein juristischer Perspektive mag das ja noch durchgehen. Da liegt das Problem dann eher in der kruden Verstellung, dass Sprühen Sachbeschädigung ist.
    Wie völlig absurd diese Ideologie ist, zeigt sich z.B. auch am Kommenatr von Skythe, in dem das ganze mit brennenden Autos und Gewalt gegen Menschen oder „änliches“ verglichen wird (falls das keine Ironie sein soll).

    Sie weiß natürlich selbst ganz genau, dass das illegal ist was sie macht. Manchmal muss man eben gegen Gesetze verstoßen um das Richtige zu machen. Und je dümmer das Gesetz, desto einfacher fällt seine Übertretung. Gut ist, wenn man sich dann auf die Solidarität anderer verlassen kann, die dafür sorgen, dass einen solche Strafen nix kosten.

  4. Em10. Oktober 2016 at 22:14

    Besonders wenn man Dumpfbacken wie „Chris Gueffroy“ (der echte wird sich im Grab umdrehen wegen Namenklau durch dieses Arschloch) damit eins auswischt spende ich gerne und viel!

  5. Ronny10. Oktober 2016 at 22:58

    Em,
    Bleibt doch mal halbwegs freundlich.

  6. Em10. Oktober 2016 at 23:27

    Ronny,

    Sorry, ist aber auch schwer bei solchen Misanthropen-Kommentaren.

  7. Chris Gueffroy11. Oktober 2016 at 08:17

    Harry,

    Warum sollte denn Sprühen keine Sachbeschädigung sein? Wenn Du ein Haus hast, ist es Dir egal, wer da kommt und irgendwelchen Mist an die Hauswand sprüht? Wenn man durch Berlin fährt, v.a. mit dem Zug, kriegt man doch erst einmal Augenkrebs ob der ganzen „Tags“, die irgendwelche Legastheniker an wirklich jeder freien Wand noch hinterlassen mußten. Echte Graffiti Art gibt es doch fast nirgendwo.

    Ich kann mich erinnern, 2009 gab es mal eine ganz unscheinbare Hauswand in diesem heruntergekommenen Stadtviertel in Chicago, wo Obama quasi als Sozialarbeiter unterwegs war. Dort hatte dann jemand ihm zu Ehren ein wirklich gutes Porträt an die Wand gesprüht, was dazu geführt hatte, daß viele Touristen extra in diese Gegend kamen, um sich das anzusehen. Selbst das hatte dann irgendein Idiot übermalt.

  8. Chris Gueffroy11. Oktober 2016 at 08:19

    Em,

    *wegen Namenklaus sollte es heißen. Genitiv. Und Kommasetzung lernen wir vielleicht auch noch mal

  9. Em11. Oktober 2016 at 10:38

    Chris Gueffroy,

    Schämst du dich nicht den Namen des letzten an der Mauer erschossenen Flüchtlings zu mißbrauchen für dämlicheste rechte Klugscheißerei? Was meinst du wird seine Mutter denken wenn sie diesen Mist von dir liest? Aber „dumme Nuss“ trifft ja wohl eher auf dich zu!

    Hier geht um Erweiterung einer Sachbeschädigung – das schädigende Ereignis war längst abgeschlossen, ihr Beitrag war es das menschenverachtende „Merkel muss weg“ in einen positiven Kontext zu setzen. Die junge Staatsanwältin sollte ihren Job zu Ende machen indem sie die Stadt (die Unterführung gehört der Stadt) wegen Unterlassung der Beseitigung von Hetzreden anklagt. In der Revision wird dieses durch sie verschuldete Fehlurteil sicherlich korrigiert.

    Was mit „muss weg“ gemeint ist wenn Nazis das sagen dürfte selbst dir klar sein, wird oft genug mit SS-Runen geschrieben und war das Motto eines kürzlich stattgefundenen Nazi-Marsches.

    Und wer sich so einem Pack entgegenstellt wird von so einem wie dir auch noch verunglimpft, unglaublich…

  10. Chris Gueffroy11. Oktober 2016 at 11:29

    Em,

    OK, weil also Nazis „Merkel muß weg“ brüllen ist umgekehrt „Merkel muß weg“ Nazi? Oder, Entschuldigung, „Hetze“? Fällt das eigentlich niemandem mehr auf, wie idiotisch das ist?

    Im mindesten kann diese Aussage zweideutig sein, das ist sie aber nicht zwingend.

    Ist Dir umgekehrt bewußt, woher der Begriff „Hetze“ eigentlich kommt? Anders als der tatächlich auch im Westen relevante Straftatbestand der „Volksverhetzung“ ist „Hetze“ ein bewußt vage gehaltener DDR-Strafrechtsparagraf (§106 und auch §92), der benutzt wurde, um Dissidenten und Regimegegner zu vernichten.

    Wenn heute ständig Leute von „Hass“ oder „Hetze“ reden, zeigt das nicht nur, daß sie keine Ahnung vom heutigen Strafrecht haben, sondern auch keinerlei Geschichtsbewußtsein.

    >> Hier geht um Erweiterung einer Sachbeschädigung – das schädigende
    >> Ereignis war längst abgeschlossen
    Lies das Urteil. Das Gericht (nicht die Staatsanwaltschaft) kam zu dem Schluß, die Sachbeschädigung maßgeblich ausgeweitet wurde, indem auch vorher weiße Flächen übermalt wurden.

    >> Unterlassung der Beseitigung von Hetzreden
    Nun zeig mir mal bitte den entsprechenden Paragraphen…

  11. Em11. Oktober 2016 at 11:51

    Namen-Klaus,

    LOL: das Wort „Hetze“ gibt es nicht erst seit der Verwendung im DDR-Strafrecht:
    „Zu diesem Verb wurde Hetze für ‘Jagd mit Hunden, Verfolgung, Hast, ruheloses Getriebensein’ im 16. Jahrhundert gebildet, darüber hinaus auch ‘Aufreizung zum Haß, zu Unzufriedenheit, üble Propaganda’ im 19. Jahrhundert.“ Duden.

    „…maßgeblich ausgeweitet wurde, indem auch vorher weiße Flächen übermalt…“ – auf Deutsch: sie hat etwas unsauber gearbeitet…

    Vermieter / Stadt sind verpflichtet volksverhetzende Schmierereien zu beseitigen, Aktenzeichen Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 C 313/07. Punkt.

  12. Chris Gueffroy11. Oktober 2016 at 12:01

    Em,

    Wegen ruhelosen Getriebenseins möchtest Du nun aber auch niemanden eingesperrt wissen, oder? In der aktuellen Verwendung, nämlich als gar nicht strafrechtlich definierten Kampfbegriff, der Zensur und letztlich Gewalt gegen Sachen und Personen nach sich ziehen soll, kommt der Begriff „Hetze“ also sehr wohl aus dem DDR-Strafrecht.

    >> Vermieter / Stadt sind verpflichtet volksverhetzende
    >> Schmierereien zu beseitigen, Aktenzeichen Amtsgericht
    >> Tempelhof-Kreuzberg 5 C 313/07. Punkt.
    Fällt Dir auf, daß es hier um „Volksverhetzung“ geht und nicht um „Hetze“? Den Richter möchte ich sehen, der „Merkel muß weg“ als Volksverhetzung einstuft.

  13. cervo11. Oktober 2016 at 12:48

    Gerade gespendet. Tolle Frau!

  14. Harry11. Oktober 2016 at 13:03

    Chris Gueffroy,

    Oh du armer. Weil du es also nicht so schön findest, wenn du mit der S-Bahn fährst soll man die Leute am besten gleich einsperren. Bei dir scheints mit dem Rechtsverständnis ja auch cniht so weit her zu sein. Ich krieg ja eher Augenkrebs, wenn ich die geleckten Fassaden, grauen Wände und einfallslosen Plakatwände sehe. Grafitti ist dagegen immer noch marginal. Wer sich anmaßt den öffentlichen Raum so zuzumüllen, weil es als Privateigentümer sein „Recht“ ist, braucht sich leider nicht vor Strafen zu fürchten. Wer dagegen den öffentlichen Raum als Raum betrachtet, dessen Nutzung und Gestaltung der Öffentlichkeit zusteht, wird fertiggemacht und eingesperrt. Mal ganz abgesehen davon, dass Grafitti auch einen Ausbruchsversuch aus gesellschaftlich marginalisierten Positionen darstellt, indem man sich Sichtbar macht. Dass dir die Sichtbarkeit gesellschaftlich marginalisierter Gruppen Kopfschmerzen bereitet, glaube ich dir gerne.

    Bzgl Hetze: Also weil der Begriff mal Straftatbestand in der DDR war ist es heute so, dass wenn er als gerade „nicht strafrechtlich definierter Kampfbegriff, der Zensur und letztlich Gewalt gegen Sachen und Personen nach sich ziehen soll“ benutzt wird einen Bezug zum DDr-Strafrecht hat. Sehr einleuchtend.
    Außerdem: Der Begriff „Hetze“ impliziert also direkt Gewalt gegen sachen und Personen und SOLL diese nach sich ziehen, während „Merkel muss weg“ überhaupt nciht so verstanden werden kann sondern genauso als Parol friedliebender Demokrat*Innen verstanden werden soll, die gerne eine andere Bundeskanzlerin hätten.
    I call Bullshit.

  15. Chris Gueffroy11. Oktober 2016 at 13:33

    Harry,

    Also zunächst mal, „Merkel muß weg“ läßt sich interpretieren als „wir brauchen einen anderen Kanzler“ oder als „Merkel muß sterben“. Ersteres ist wohl unstrittig, aber selbst bei letzterem wäre ich noch sehr vorsichtig, ob das nicht auch durch Meinungsfreiheit gedeckt ist. Ist halt der Hirnfurz irgendeines Spinners, von denen is Millionen gibt. Politiker sind Personen des öffentlichen Lebens, und an die werden gemeinhin andere Maßstäbe gesetzt, was als noch erträglich zu gelten hat, als an Privatpersonen. Abgesehen davon, Angela Merkel schlägt sich jeden Tag mit Leuten aus ihrer eigenen Partei wie Seehofer rum, aber auch mit vielen eisenharten Karrieristen im Politikapparat, außerdem mit den ganzen zwielichtigen Politikern vom Schlage eines Putin oder Erdogan. Glaubst Du wirklich, es tangiert sie im geringsten, wenn irgendso ein Vollpfosten sowas an irgendeine Hauswand schmiert?

    >> Außerdem: Der Begriff „Hetze“ impliziert also direkt Gewalt gegen sachen
    >> und Personen und SOLL diese nach sich ziehen
    Ja, darum geht’s doch hier. Diese Oma sieht eine Sachbeschädigung, empfindet die Aussage als „Hetze“, macht sie aber nicht weg, sondern erweitert sie um eine neue Sachbeschädigung. Und läßt sich vermutlich dabei erwischen, während der Ersttäter über alle Berge ist.
    Das ist so, als ob Du mit Deinem Cabrio an der Strasse parkst und jemand pißt Dir rein, weil er Autos nicht mag. Jemand anderes findet es nicht in Ordnung, in fremde Autos zu pissen und um dem auch Ausdruck zu verleihen, kackt er Dir einfach noch mal auf den Rücksitz.

    Sicherlich stellt das auch ein Ausbruchsversuch irgendeines marginalisierten Spinners dar (in Berlin nicht ausgeschlossen), aber Du hast gerade Dein Cabrio in ein fahrendes Dixie-Klo verwandelt.

  16. Harry11. Oktober 2016 at 13:39

    Chris Gueffroy,

    Dein vergleich hinkt völlig. Der ist mir tatsächlich zu dumm um darauf einzugehen. Versuchs vielleicht nochmal mit nem passenderen.
    Deine doppelten Maßstäbe fallen dir garnicht mehr auf, oder? „merkel muss weg“ kann man so oder so interopretieren, während „Hetze“ ganz eindeutig Sachbeschädigung (die imho keine Gewalt ist) nach sich ziehen soll oder muss. Das ist doch Blödsinn.

  17. Chris Gueffroy11. Oktober 2016 at 13:46

    Harry,

    „während „Hetze“ ganz eindeutig Sachbeschädigung (die imho keine Gewalt ist) nach sich ziehen soll oder muss. Das ist doch Blödsinn.“
    Das ist ja, was diese Oma sagt. Sie empfindet die Aussage dieser Schmiererei als „Hetze“, und deshalb soll sie weg. Aber nicht weg im Sinne von sauber machen, sondern im Sinne von „was drüber schmieren“. Das, so das Gericht, ist Sachbeschädigung, also Gewalt gegen Sachen. Anscheinend willst weder Du noch die Oma das verstehen.

    Hätte sie es einfach weggemacht, müßte man gar nicht erst darüber diskutieren, ob das „Hetze“ sein soll oder woher dieser Begriff kommt und wer ihn mit welcher Intention verwendet. Nein, alle wären happy gewesen und das Stadtbild ein kleines bißchen sauberer. Der einzige Verlierer wäre die marginalisierte Person, die Merkel „weg“ haben will, was immer er oder sie damit meint, und das meinte, in der Unterführung ausdrücken zu müssen.

  18. Chris Gueffroy11. Oktober 2016 at 14:09

    Harry,

    >> Oh du armer. Weil du es also nicht so schön findest, wenn du mit
    >> der S-Bahn fährst soll man die Leute am besten gleich einsperren.
    >> Bei dir scheints mit dem Rechtsverständnis ja auch cniht so weit
    >> her zu sein. Ich krieg ja eher Augenkrebs, wenn ich die geleckten
    >> Fassaden, grauen Wände und einfallslosen Plakatwände sehe.
    >> Grafitti ist dagegen immer noch marginal.

    Also wie die Fassaden aussehen müssen, wird ja meist in der letztlich demokratisch legitimierten Bauordnung geregelt. D.h. der Mehrheit der Bevölkerung einigt sich auf einen gewissen Standard. Der ist oft regional oder historisch geprägt, Denkmalschutz spielt auch mit rein.

    Jemand, der jetzt kommt und dort mit Graffiti rumsprüht, der mag das als schöner empfinden, er zwingt damit aber seine subjektive Ästhetik (wenn man es denn so nennen will) allen anderen auf. Soll das demokratisch sein?

    Von einsperren hab ich übrigens nicht geredet. Die Oma selber ist ja auch nicht eingesperrt worden. Sie ist noch nicht einmal bestraft worden. Lediglich für den Fall, daß sie in den nächsten 12 Monaten noch einmal Sachbeschädigung begeht (und ich kann mir nicht vorstellen, daß z.B. das Abkratzen irgendwelcher Aufkleber darunter fallen würde), müßte sie diese Geldstrafe zahlen.

  19. Harry12. Oktober 2016 at 17:27

    Chris Gueffroy,

    Jetzt verrennst du dich.
    1. Klar verstehe ich, dass das Gericht das als Sachbeschädigung wertet. Das geht wohl maßgeblich auf §303, Satz 2 StGB zurück, indem auch das verändern des Erscheinungsbildes einer Sache als Sachbeschädigung gewertet wird. Mein erster Satz in den Kommentaren unter diesem Artikel war übrigens: „Aus rein juristischer Perspektive mag das ja noch durchgehen“. Gerichte haben Rechtsnormen nicht zu definieren und weitestgehend auch nicht zu interpretieren, sondern in erster Linie anzuwenden.
    Was ich gesagt habe ist a) Ich halte diese Rechtsnorm für falsch und finde, sie sollte geändert werden. Entsprechend spreche ich Personen, die sich ihr widersetzen meine Solidarität aus. Das fällt in diesem Fall sogar noch leichter, als bei einem x-belibigen Tag. und b) halte ich es für falsch, Sachbeschädigung mit „Gewalt gegen Sachen“ zu übersetzen.
    Dein „Gegenargument“ lautet in beiden Fällen „Aber es ist so“. Das ist im ersten Fall zwar richtig, geht aber völlig an meinem Punkt vorbei. Im zweiten Fall ist es schlicht eine Behauptung. Da kann ich mit leben, wir müssen uns da nicht einig werden.
    Hätte sie es „einfach weggemacht“ wäre sie vermutlich damit durchgekommen, weil sich niemand darüber beschwert hätte. Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich kann mir aber durchaus Gerichte Vorstellen, bei denen das genau so unter Sachbeschädigung fallen würde, wenn es denn angeklagt würde.
    Ich halte es unabhängig davon für richtig, den Widerspruch gegen so eine Aussage deutlich erkennbar zu machen indem man sie nicht einfach „wegmacht“ und so tut, als sei das alles nie passiert. Damit wird dokumentiert, dass einer solchen Aussage aktiv widersprochen wird/wurde, was den sinnvolleren Umgang damit darstellt.
    Was du unter Bezug auf Bauordnungen und dergleichen beschreibst nennt sich nicht Demokratie, sondern Tyrannei der Mehrheit. Die überwiegende Mehrheit der Fassaden sieht genau so aus, wie das in den entsprechenden Bauordnungen vorgesehen ist. Die Mehrheit kann also zufrieden sein. Zu einem gelebten Pluralismus gehört allerdings auch, dass Minderheiten nicht einfach übergangen werden. In diesem Fall lässt sich der Widerspruch zwischen Mehrheitsregel und Pluralismus wunderbar auflösen indem man denen, die gerne hätten, dass Fassaden anders als in der Bauordnung festgelegt aussehen die Möglichkeit gibt, diese frei zu gestalten. Das passiert wie gesagt bei einer absoluten Minderheit der Fassaden und fällt entsprechend nicht weiter ins Gewicht. Die Demokratie ist dadurch jedenfalls nicht in Gefahr, dass es ein paar graue Wände weniger gibt.

    „Von einsperren habe ich nicht geredet“ und der Rückzug auf den Einzelfall sind so ziemlich die dümmsten Ausreden, die einem einfallen können. Was meinst du denn, was passiert wäre, wenn sie keine „Bewährung“ bekommen hätte? Was meinst du denn passiert, wenn sie die Strafe nicht zahlt? Was meinst du denn passiert, wenn sie dann den Gerichtsvollzieher ihre Sachen nicht pfänden lassen will? Eine Verurteilung gutheißen heißt auch: Im Zweifelsfall ist es gerechtfertigt diese Person mit Gewalt (diesmal echte Gewalt) zu etwas zu zwingen, was sie nicht will, sie einzusperren (passiert oft genug bei Grafitti), ihr das weitere Leben schwer zu machen. Wenn du eine Verurteilung gut findest, die mit einer Verurteilung verbundenen Konsequenzen aber nicht, ist das irgendwo zwischen Inkonsistent und Shizophren.

    Dein Argument, warum die Verwendung des Wortes „Hetze“ angeblich zwangsläufig Gewalt nach sich zieht ist übrigens immer noch nicht plausibel geworden. Auch wenn ich es eigentlich ungerecht finde, meinerseits Argumente zu liefern, während du nach wie vor in einer erheblichen Bringschuld diesbezüglich stehst, hier ein Einwand: Man kann die Aussage „Merkel muss weg“ für Hetze halten, ohne deswegen irgendjemanden anzugreifen oder irgendetwas kaputt zu machen.
    In der Aussage „Merkel muss weg“ ist dagegen durch das „muss“ eine Unbedingtheit mit eingeflochten, die meiner Meinung nach viel eher zu Gewalt treibt. Es heißt eben nicht „Merkel soll weg“. Ich würde allerdings trotzdem nicht soweit gehen zu behaupten, dass alle, die so eine Aussage tätigen potentielle Gewalttäter sind. Das mit der direkten Ableitung von Handlungen aus isoliert betrachteten, einzelnen Worten warst von Anfang an du.

  20. Chris Gueffroy12. Oktober 2016 at 18:51

    >>In diesem Fall lässt sich der Widerspruch zwischen Mehrheitsregel und Pluralismus wunderbar auflösen indem man denen, die gerne hätten, dass Fassaden anders als in der Bauordnung festgelegt aussehen die Möglichkeit gibt, diese frei zu gestalten.
    Damit zwingt aber eine extreme Minderheit (nämlich ein einzelner) der großen Mehrheit seine Sicht der Dinge auf, wie er die (fremde) Fassade gerne hätte. Und das geht nun mal nicht. Was würdest Du denn sagen, wenn ich die Transparenz von Fenstern als Tyrannei der unscheinbaren Masse empfinde und deshalb mal eben die Fenster Deiner Wohnung dunkelrot vollsprühe. Wärste nicht so begeistert, oder? Wo ziehst Du die Grenze? Es gibt das Recht auf Eigentum, und es gibt alle möglichen Einschränkungen dieses Rechts, um alle möglichen Interessengruppen zu berücksichtigen. Aber wer Graffiti auf fremde Hauswand nicht als Sachbeschädigung, sondern als Hilfeschrei einer marginalisierten Minderheit begreift, der muß sich fragen, ob er eigentlich noch mit beiden Beinen auf dem Boden einer freiheitlichen und rechtsstaatlich organisierten Gesellschaft steht.

    >> Was meinst du denn, was passiert wäre, wenn sie keine „Bewährung“ bekommen hätte?
    Ein paar Tagessätze, 20-30. Jedenfalls weit von einer Haftstrafe entfernt.

    >> Was meinst du denn passiert, wenn sie dann den Gerichtsvollzieher ihre Sachen nicht pfänden lassen will?
    Ja wer will das denn schon? Der Gerichtsvollzieher fragt ja nicht, was man gern gepfändet haben möchte.

    >> Dein Argument, warum die Verwendung des Wortes „Hetze“ angeblich zwangsläufig Gewalt nach sich zieht ist übrigens immer noch nicht plausibel geworden.
    Das hab ja auch nicht ich behauptet, sondern diese Oma tut es, subjektiv. Weil sie meint, mit Übersprühen diese vermeintliche „Hetze“ bekämpfen zu müssen, begeht sie Sachbeschädigung, laut Auffassung des Gerichts. Erstens hätte einfach wegwischen dieses Ziel auch erreicht und zweitens ist Sachbeschädigung nunmal Gewalt gegen Sachen. Ob Du das subjektiv anders siehst, ist irrelevant.

    Wenn ich „dem Nazi in die Fresse hauen“ subjektiv als Ausdruck meiner verkorksten marginalisierten Persönlichkeit sehe, wird das auch kein vernünftiges Gericht davon abhalten, es objektiv als Körperverletzung zu sehen. Denn der Nazi mag blöde und unsympathisch sein, er genießt aber trotz allem die gleichen Rechte.

  21. Harry12. Oktober 2016 at 20:11

    Chris Gueffroy,

    Es geht aber eben um einige wenige Fassaden. Zudem im öffentlichen Raum. Das ist zu verkraften.

    Dein Vergleich hinkt und ist blödsinnig. Wenn eine Fassade eine andere Farbe hat habe ich damit niemanden irgendwie beeinträchtigt, wenn ich jemandem das Fenster zusprühe schon.

    Wer also Grafitti nicht so schlimm findet steht deiner Meinung nach außerhalb der „Freiheitlichen und rechtstaatliche organisierten Gesellschaft“. Das ist völliger quatsch. Das mit dem verrennen hast du mit dem Kommentar definitiv noch mal gesteigert. Wie wärs mit folgendem Argument: „Wenn die unbedingt Häuser besprayen wollen, dann sollen sie sich die Häuser in der Innenstadt doch einfach kaufen. Dann können sie damit machen was sie wollen!!“
    Von Hilfeschreien habe ich übrigens nie geredet.

    Da du bis auf ein paar spitzfindige Kommentare nix dazu sagst gehe ich mal davon aus, dass du d’accord damit gehst, dass gerichtliche Verurteilungen immer auch die Androhung von Gewalt, Verletzungen des Rechts auf Eigentum und Freiheitsentzug bedeuten.

    Zitat von dir: „In der aktuellen Verwendung, nämlich als gar nicht strafrechtlich definierten Kampfbegriff, der Zensur und letztlich Gewalt gegen Sachen und Personen nach sich ziehen soll, kommt der Begriff „Hetze“ also sehr wohl aus dem DDR-Strafrecht.“
    Damit hast du explizit eine allgemeine Verwendung angesprochen und dich eben NICHT auf den Einzelfall bezogen. Es sei denn du unterstellst, dass Irmela sich in ihrer Begründung auf das DDR-Strafrecht bezieht. Was ja möglich ist, immerhin unterstellst du ja auch einfach, dass es ihre Einschätzung von etwas als „Hetze“ ist, das sie antreibt rechte Parolen zu übersprühen.

    Dass Sachbeschädigung „Gewalt gegen Sachen“ ist, ist deine subjektive Sicht, die entsprechend genau so irrelevant ist wie meine. Ich halte den Begriff Gewalt bei Sachbeschädigung für unangebracht. Wer „Das ist nunmal so“ ernsthaft als Argument benutzt, macht sich zum Horst.

    Letzter Vergleich mal wieder völlig schief und blödsinnig und mal wieder zu dumm als das ich darauf inhaltlich eingehen werde.

  22. Chris Gueffroy13. Oktober 2016 at 08:26

    >> Es geht aber eben um einige wenige Fassaden. Zudem im öffentlichen Raum. Das ist zu verkraften.
    Das ist Deine ganz subjektive und individuelle Sichtweise, die zudem mit dem Eigentumsrecht desjenigen kollidiert, dem diese Fassade gehört.

    >> Wer also Grafitti nicht so schlimm findet steht deiner Meinung nach außerhalb der „Freiheitlichen und rechtstaatliche organisierten Gesellschaft“.
    Das habe ich nicht gesagt. Man kann es finden wie man will, jedem steht ja seine Meinung zu. Aber fremder Leute Wände vollsprühen geht nun mal nicht.

    >> Da du bis auf ein paar spitzfindige Kommentare nix dazu sagst gehe ich mal davon aus, dass du d’accord damit gehst, dass gerichtliche Verurteilungen immer auch die Androhung von Gewalt, Verletzungen des Rechts auf Eigentum und Freiheitsentzug bedeuten.
    Gerichtliche Verurteilungen bedeuten grundsätzlich die Ausübung staatlicher Gewalt, natürlich. Denn der Staat hat das Monopol auf Gewalt. Verletzung des Rechts auf Eigentum bedeutet es natürlich nicht, das ist Blödsinn.

    >> „In der aktuellen Verwendung, nämlich als gar nicht strafrechtlich definierten Kampfbegriff, der Zensur und letztlich Gewalt gegen Sachen und Personen nach sich ziehen soll, kommt der Begriff „Hetze“ also sehr wohl aus dem DDR-Strafrecht.“
    Damit hast du explizit eine allgemeine Verwendung angesprochen und dich eben NICHT auf den Einzelfall bezogen.
    Doch, habe ich. Das „soll“ bezog sich auf Forderungen, die aus bestimmten Kreisen erhoben werden. Dazu scheint diese Oma zu gehören.

    >> Es sei denn du unterstellst, dass Irmela sich in ihrer Begründung auf das DDR-Strafrecht bezieht. Was ja möglich ist, immerhin unterstellst du ja auch einfach, dass es ihre Einschätzung von etwas als „Hetze“ ist, das sie antreibt rechte Parolen zu übersprühen.
    Nein, die Oma begründet das in dem Video so. Mein Einwurf war, daß die meisten Leute gar nicht wissen, woher der Begriff „Hetze“ eigentlich kommt.

    >> Dass Sachbeschädigung „Gewalt gegen Sachen“ ist, ist deine subjektive Sicht, die entsprechend genau so irrelevant ist wie meine.
    Nee, das ist eine ganz objektive Sicht. Z.B. §303 StGB:
    (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    Anders augedrückt: versuch doch mal, Gewalt gegen Sachen allgemeingültig zu definieren, ohne daß Sachbeschädigung damit erfaßt wäre.

  23. Harry14. Oktober 2016 at 20:11

    Chris Gueffroy,

    Ohje, jetzt wirds aber absurd mit deiner Argumentation.

    1. Natürlich ist das meine Sichtweise. Ich habe eine Meinung zu einer Sache. Diese Meinung ist nicht im Einklang mit dem geltenden Recht und ich würde es befürworten, wenn es geändert würde. Das scheint für dich ein unerhörter Vorgang zu sein.
    Was du nicht in der Lage bist zu verstehen, scheint zu sein, dass es kein Gegenargument ist zu sagen „Das ist aber die Gesetzeslage“, wenn jemand sagt, dass er findet, die Gesetzeslage sollte geändert werden.

    2. Du schreibst: „Wer Grafiti auf fremde Hauswand nicht als Sachbeschädigung […] begreift, der muss sich fragen ob er eigentlich noch mit beiden Beinen auf dem Boden einer freiheitlich und rechtsstaatlich organisierten Gesellschaft steht“. Wenn du jetzt behauptest, du hättest das nicht gesagt, dann kannst du damit maximal dich selbst verarschen.

    3. Du redest von der „aktuellen Verwendung“, die aus dem DDR-Strafrecht stamme. Das ist a) eine völlig subjektive und zudem abwegige Interpretation deinerseits (der Begriff wurde immer auch in der BRD verwendet, es gibt niemanden, der sich damit explizit auf das DDR-Strafrecht bezieht) und b) Sprichst du damit eine allgemeine Verwendung des Begriffs an und eben nicht den Einzelfall.
    Wenn das „soll“ sich nur auf die Forderungen „bestimmter Kreise“ bezieht wäre deine Meinung dazu also wie folgt zusammen zu fassen: Das Wort „Hetze“ kann von verschiedenen Menschen in ganz unterschiedlicher Weise gebraucht werden. Auf keinen Fall zieht es notwendigerweise die Forderung nach Zensur oder Gewalt nach sich. Auf keinen Fall ist es zwangsläufig auf das DDR-Strafrecht bezogen. Es gibt allerdings „bestimmte Kreise“, die sich in ihrer Verwendung des Begriffs „Hetze“ auf das DDr-Strafrecht beziehen und/oder Zenur oder Gewalt aus ihm ableiten.
    Wie auch immer du auf die Idee kommst Irmela würde zu den „bestimmten Kreisen“ gehören (die völlig ominös bleiben), weiß ich nicht. Es wirkt ein wenig wahnhaft auf mich.

    4. Ich habe mir jetzt alle Links, die es im Artikel gibt nochmal angeschaut. Ein Video gibt es nur beim tagesspiegel-Artikel. Da kommt Irmela selbst garnicht zu Wort. Im dazugehörigen Interview kommt das Wort Hetze nicht vor, genau so wenig, wie auf ihrer Wikipedia-Seite oder der Spendenseite des VVN. Dein Einwand war von Anfang an ein reines Konstrukt, dass sich nicht im geringsten auf die Tatsachen bezogen hat. Der Eindruck, das deine Argumentation zu guten Teilen von einem gewissen Wahn getrieben ist, verstärkt sich dadurch nur noch mehr.
    Der BEgriff „Hetze“ kommt nicht – und schon garnicht „eigentlich“ – aus dem DDR-Strafrecht. Er wurde im DDR-Strafrecht auch gebraucht ist aber ansonsten schon lange vorher, nebenher und nachher in einer Vielfalt von Bedeutungen gebraucht worden. Man kann darauf hinweisen, dass es Auswüchse der Verwendung dieses Begriffs – z.B. im DDR-Strafrecht – gab und evtl. noch gibt. Das ist aber etwas anderes als allen Menschen, die diesen Begriff benutzen zu unterstellen, sie würden sich positiv auf den entsprechenden Paragraphen des DDR-Strafrechts beziehen.

    5. Was ist an deiner Sicht denn jetzt bitte „objektiv“ und wie wird das untermauert durch den Paragraphen? In dem Paragraphen kommt das Wort Gewalt nicht vor. Meine Kritik war von Anfang an, dass es falsch ist Sachbeschädigung mit „Gewalt gegen Sachen“ zu übersetzen, weil dadurch Gewalt verharmlost wird. Es würde überhaupt keinen Sinn für mich machen „Gewalt gegen Sachen“ irgendwie zu definieren, weil ich finde, dass es das nicht gibt. Sachbeschädigung ist Sachbeschädigung. Gewalt ist Gewalt. „Gewalt gegen Sachen“ ist ein bescheuertes Konstrukt. Manchmal bin ich mir nicht sicher, ob das jetzt nur Schein- und Rückzugsgefechte sind und du mit so nem Blödsinn Verwirrung stiften willst um nicht eingestehen zu müssen, dass dein Argument schwachsinnig ist, oder ob du tatsächlich nicht in der Lage bist der Argumentation zu folgen.

  24. Martin Däniken15. Oktober 2016 at 17:16

    Seit mal ruhig, Jungs!
    Wenn die Staatsanwaltschaft sagt die Frau soll sich ein anderes Hobby suchen…
    und ein das urteil eine gewisse Gewichtung hat..
    manke an den Geist eines Gesetzes und die richterliche Freiheit,selbst zuentscheiden wie hart man bestraft…
    Ich habe die Manifestation von Absichten und angewandter Menschenkenntnis im Blick, wenn ich eine gerichtliche Entscheidung betrachte und nicht die reine Juristerei,die für denkende und mitfühlende Menschen ,ein höchst Mass an Unmenschlichkeit verkörpert.
    Deshalb fälllt es es mir leicht,weils praktisch das selbe ist,jemand der nur die reine juristische Lehre sieht in die rechtige Ecke zustecken..
    .äh nee er hat sich ja selbst dort hin bewegt und hat keinerlei Recht mimimimi deswegen zumachen-weder emotional noch intellektuell…!

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