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Mach es gut, OZ

oz

Ich habe in den letzten Jahren so einiges an Zeit in der Hansestadt an der Elbe verbracht. Grund dafür war nicht nur meine unersetzliche Liebe für einen dort ansässigen Fußballclub, sondern auch eine Menge anderer Gegebenheiten, wie die Offenheit und Herzlichkeit der Menschen, die ich dort kennenlernen durfte, aber natürlich auch die politisch-geografische Besonderheit dieser Stadt mit einer Hafenstraße und Stadtteilen wie St. Pauli, der Schanze und der roten Flora.

Mit dazu gehörte natürlich auch immer eins, Straßenkunst!
Seien es unzählige Aufkleber in mehreren Lagen, die neusten USP-Tags, Pieces der Jukebox Cowboys, von Frost und den 187ern, Styropor-Raketen von Zipper, Zähne an jeder Ecke von Holm the Tooth oder Rebelzer’s Freaks.

Jedoch ein ganz besonderen Künstler, dessen Initialen in der ganzen Stadt sichtbar sind und der durch seine Unbelehrbarkeit, oder besser durch seine unabdingbare Liebe zu Graffiti bekannt wurde, ist letzte Nacht tot auf den Schienen in Hamburg gefunden worden.

Mach es gut OZ.

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(Zusatz von Ronny, weil gerade parallel dazu geschrieben:)

Der Hamburger Graffiti-Sprayer Walter Josef Fischer, der unter seinem Pseudonym OZ auch über die Grenzen Hamburgs hinweg Bekanntheit erreicht haben dürfte, wurde am Donnerstagabend gegen 22.30 Uhr an den Gleisen zwischen Hamburg-Hauptbahnhof und Berliner Tor von einer S-Bahn erfasst und verstarb. Kurz vorher hat er auf einer Abdeckung einer Stromschiene eines seiner nahezu unzähligen Graffitis hinterlassen. Davon dürfte es in der Hansestadt mehr als 120.000 geben. Gerne in Form eines lächelnden Smilies.


(Foto unter CC BY-SA-3.0 von Martina Nolte)

Vor drei Jahren stand der Sprayer vor Gericht. Mehr als 120.000-mal soll er sein Zeichen OZ in Hamburg gesprüht und damit reihenweise fremdes Eigentum beschädigt haben. So sahen es zumindest die Staatsanwaltschaft und die Richterin am Amtsgericht Barmbek.

Der Sprayer war zuletzt Anfang 2012 in einer Berufungsverhandlung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. In erster Instanz hatte das Urteil auf 14 Monate Haft gelautet. Davor hatte er bereits mehrfach vor Gericht gestanden und auch im Gefängnis gesessen. Seine Taten hatten die Debatte befördert, ob Graffiti als Kunst oder Sachbeschädigung zu werten sei.
(SpOn)

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(Foto unter CC BY-SA-3.0 von Martina Nolte)

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