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Als Radfahrer nicht angeschnallt: 30,00 EUR

Wer allen Bußgeldern aus dem Weg gehen will, sollte ab nun nicht immer nur darauf achten, auf dem Rad auch immer ordnungsgemäß zu blinken und immer eine gültige HU/AU Plakette auf dem Kennzeichen zu haben, sondern auch daran, den Sicherheitsgurt anzulegen. Sonst kann es schon mal Geld kosten.

(via reddit)

Einen ähnlichen Fall gab es vor zwei Jahren mal in Lübeck. Dort wurde im Bußgeldschreiben allerdings fälschlicherweise ein Autofahrer zum Radfahrer erklärt, was in diesem Fall hier nicht so ist. Der Empfänger des Schreibens war tatsächlich mit dem Fahrrad unterwegs, wie er kommentiert.

3 Kommentare

  1. jnns16. März 2016 at 13:04

    Falls du dich mit dem letzten Absatz immer noch auf das verlinkte Schrieben beziehst, ist das nicht korrekt. Ich war tatsächlich als Radfahrer und nicht als Autofahrer unterwegs.

  2. meef16. März 2016 at 15:07

    doofe frage, aber: is das überhaupt rechtens? wenn nen KFZ nich über sichheitsgurte verfügt, kann man diese ja auch nicht einfach so anlegen.

    ..kann mich noch erinnern: der trabant 601 hatte hinten auch keine gurte zum anschhnallen, also gabs hinten auch keine stafe fürs „nicht angeschnallt mitfahren“

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