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Schlagwort: Cops

Luftballons bei Polizeikontrollen

Immer im Sommer erfreuen sich auch großangelegte Polizeikontrollen gerade vor den zahlreichen Festivals bei den Beamten größter Beleibtheit. Jeder der schon mal im Sommer draußen tanzen wollte, weiß darum. Ich auch. Gut für jene, die nie Problematisches im Auto mit sich führen, aber das sind ja nun nicht alle.

Deshalb auch oder gerade für jene, die gerne Fahrgemeinschaften nutzen: es ist immer gut ein-zwei Ballons und etwas Helium im Auto zu haben. Nur falls die Beamten damit drohen, ihren Hund durchs Auto zu schicken.


(Direktlink, via reddit)

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Bundespolizisten aus Hannover und ihre fremdenfeindlichen Sprüche im Netz

„Polizisten sind ein Spiegel der Gesellschaft.“ Warum sollte es bei denen auf Facebook anders zu gehen als in all den anderen, mitunter nur noch schwer zu ertragenden, Kommentarspalten? Weil die „sogenannte Wohlverhaltensklausel sie verpflichtet, auch beim Gebrauch von Facebook, Twitter und Co. die Vorbildfunktion ihres Berufsstandes im Blick zu behalten. Wenn menschenverachtende Sprüche fallen, Gewalt „schöngeschrieben“ oder „Geschichtsklitterndes“ zum Besten gegeben wird, dann ist in der Regel die Grenze des Zulässigen überschritten.“ Manche nehmen es mit dieser nicht ganz so genau und schwingen auf Facebook schon gerne mal die verbale Keule. Aus manchen Kommentaren ließe sich sogar ableiten, dass es dabei nicht immer bleiben sollte.

Der NDR hat nebst einer lesenswerten Story eine Sammlung an Kommentaren aus einem Facebook-Forum, in dem wohl auch einige Polizisten mal „so richtig Dampf abließen“. Solche Freunde und Helfer mag man eigentlich lieber nicht haben.

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Das Forum auf Facebook zählt nachweislich mindestens 150 „Freunde“ – zu ihnen gehören auch Vorgesetzte aus der eigenen Dienststelle. Die Beamten hätten damit rechnen müssen, dass sie ihre Anmerkungen quasi vor großer Bühne machen, erklärt das Computermagazin „c’t“ aus Hannover auf Nachfrage des NDR. „Jedem, der etwas auf Facebook schreibt, muss klar sein, dass er keine Kontrolle über die Verbreitung dieser Inhalte hat.

Auch eine Stellungnahme der Bundespolizei zu den Vorfällen liegt dem NDR vor.

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Hannover: Möglicherweise Misshandlungen von Flüchtlingen in Polizeigewahrsam

Schwere Vorwürfe gegen Bundespolizisten in Hannover. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Sollte sich das so bewahrheiten, wäre es wünschenswert, dass die beteiligten Beamten mit mehr als nur 12 Monaten Bewährung rechnen müssten.

„In Hannover sind nach NDR-Hallo Niedersachsen und NDR Info-Recherchen möglicherweise Flüchtlinge in Polizeigewahrsam schwer misshandelt worden. Es bestehe unter anderem der Verdacht, dass Muslime gezwungen wurden, verdorbenes Schweinefleisch zu essen.“


(Direktlink, via Hakan)

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Berliner Polizei entfernt am Kottbusser Tor in Kreuzberg 700 Cannabis-Pflanzen

Guerilla Gardening in Berlin. Dort haben ein paar Spaßvögel mitten in Kreuzberg gut 700 Cannabispflanzen zum Wachsen gebracht. Die Polizei hat diese heute im Laufe des Tages entfernt. Landwirtschaft am Kottbusser Tor.

Polizeibeamte in Kreuzberg betätigten sich heute Vormittag zwischenzeitlich als Gärtner. Ein Mitarbeiter der BSR hatte gegen 10.15 Uhr die Polizei zum U-Bahnhof Kottbusser Tor gerufen, nachdem er bei Reinigungsarbeiten zahlreiche kleine Pflänzchen entdeckt hatte, die ihm verdächtig vorkamen. Die alarmierten Ermittler bestätigten seinen Verdacht – es handelte sich um rund 700 kleine Cannabis Pflänzchen, die auf den Grünflächen am Kottbusser Tor wuchsen. Die Beamten entfernten die Pflanzen und stellten sie sicher. Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen des unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln.

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(Fotos: Polizei Berlin, via Blogrebellen)

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Bundesverfassungsgericht urteilt: „FCK CPS“ muss nicht strafbar sein

Als Nachtrag zu gestern: Das Bundesverfassungsgericht hat just darüber entschieden, dass die Buchstaben-Kombi „FCK CPS“ nicht generell strafbar sein muss und vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. Geklagt hatte eine junge Frau, die wegen des Tragens der Aufschrift von der Polizei verwarnt wurde. Dann wurde sie ein zweites Mal mit einem Anstecker erwischt und handelte sich eine Anzeige wegen Beleidigung ein. Ein Jugendrichter verurteilte sie daraufhin zu 15 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Das geht so nicht, entschied nun das Bundesverfassungsgericht:

„Dies habe unzulässig in die Freiheit der Meinungsäußerung der Frau eingegriffen, befanden die Richter nun. Der Aufdruck bringe eine nur allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck. Die Polizisten, die die Jugendliche mit dem Anstecker antrafen, könnten den Spruch deshalb nicht individuell auf sich beziehen.

Bei solchen Vorwürfen gehe es meist nicht um individuelle Merkmale der Mitglieder, sondern um die Bewertung eines Kollektivs, betonten die Richter. Für eine strafbare Beleidigung bedürfe es aber vielmehr einer „personalisierenden Zuordnung“, die hier nicht ersichtlich sei.“

Das Schreiben, das da in Düsseldorf zugestellt wurde, könnte somit also Mumpitz sein.
(Danke, Jens!)

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„FCK CPS“ kann ein Verwarnungsgeld kosten

So geschehen in Düsseldorf. Eine „grob ungehörige Handlung“.

„Im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Dügida-Naziaumarsch bekam ein Protest-Teilnehmer ein skurriles Schreiben. Ihm wird vorgeworfen „eine grob ungehörige Handlung“ vorgenommen zu haben, indem einen Rucksack mit der Aufschrift FCK CPS getragen habe. Angeblich ging er im Hbf „an den Einsatzkräften der Polizei mehrfach vorbei“. Aus diesem Grund bekam er eine schriftliche Verwarnung mit Verwarngeld über 50 €, deren Zahlung er natürlich verweigert. Ordnungsamt und Polizei lassen sich offensichtlich immer mal wieder neue Verrücktheiten einfallen, um AntifaschistInnen einzuschüchtern – es wird ihnen nicht gelingen!“
(Düsseldorf stellt sich quer)

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(via Schlecky)

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